Du wirst vom Finanzamt per Post benachrichtigt, wenn du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast. Diese leiten das an das Finanzamt weiter und du kriegst vom Finanzamt deine Steuer-ID und ein Formular zur Steuererfassung. Diese musst du sofort ausfüllen und zurückschicken. Bei dem Formular zur Steuererfassung werden zuerst deine privaten Daten erfragt. Im nächsten Schritt musst du ausfüllen, um welche Tätigkeit es sich handelt. Es wird gefragt, ob man sich im Handelsregister eintragen möchte. Als Gewerbetreibender ist es nur als Kaufmann Pflicht sich im Handelsregister einzutragen, ansonsten muss man es nicht. Danach wird gefragt, wie viel man selber einschätzt mit dem Gewerbe Umsatz zumachen. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest, dann gebe nicht an, dass du einen Betrag über 22.000€ Umsatz im Kalenderjahr verdienst. Der Gewerbetreibende muss sich in der Regel nicht beim Finanzamt melden, im Gegensatz dazu muss der Freiberufler selbst aktiv werden und das Finanzamt schnellst möglich aufsuchen.
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