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Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.
Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler. Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Zahnärzte,
- Designer,
- Fotografen,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- und viele mehr.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte. Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.
Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Gewerbe anmelden: Mit Termin oder vor Ort?
Wen man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen.
So nebenbei: der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird.
Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat. Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird.
Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes.
Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt. In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst.
Los geht´s! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Es ist vielleicht eines der bekanntesten Mythen überhaupt: gibt es einen kleinen Gewerbeschein oder nicht? Ist dieser Gewerbeschein nur für Kleingewerbetreibende oder kann ihn jeder haben? Wenn ja, was muss man tun, um einen solchen Schein in den Händen halten zu können? Die Beantwortung der Frage ist allerdings sehr einfach: es gibt keinen Kleingewerbeschein. Es hat ihn auch nie gegeben.
Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es dennoch einen solchen Schein gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Gewerbeamt kein Kleingewerbe als Rechtsform auswählen kann. Deshalb vermuten viele, dass Kleingewerbetreibende ein eigenes Formular zusätzlich bekommen. Doch das ist nicht der Fall.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf. Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen. Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.
Was wir wen man die ewerbeanmeldung nicht vornimmt?
Wen man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, gibt eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf. Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden.
Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.
Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.
Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.
An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->