Wenn man sich im Internet ein wenig schlau macht, dann fallen einem wortwörtlich die Augen aus: wenn man das Wort Handelsgewerbe auf Google angibt, dann tauchen auf den ersten Plätzen Begrifflichkeiten wie Kleingewerbe, Kleinunternehmer, HGB, Kaufmann mit einem eingerichteten Geschäftsbetrieb, doch nicht wirklich was zum Handelsgewerbe.
Und wenn dann was zum Handelsgewerbe kommt, ist dies in einer solchen Sprache verfasst, die nicht spanisch, lateinisch sondern nach kauderwelsche klingt. Um dir daher einen genauen Überblick verschaffen zu können, um was es sich denn bei einem Handelsgewerbe handelt, haben wir uns keine Kosten und Mühen gescheut, dir diesen Kauderwelsch zu übersetzen 😉
Inhalt
Was genau ist denn nun ein Handelsgewerbe?
Jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe. Das bedeutet jedes Gewerbe, welches Dauerhaft geführt werden soll und die klare Absicht verfolgt, einen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Definition sind freiberufliche Tätigkeiten bzw. vom Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erforderliche Tätigkeit.
Der Inhaber eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz. Auch ein Kleingewerbe kann als Handelsgewerbe angesehen werden und der Inhaber wäre dann unter anderem als Kannkaufmann gekennzeichnet. Sofern die Rechtsform nichts anderes erlaubt, müssen Gewerbetreibende das Gewerbe im Handelsregister eintragen.
Das klingt wiederum kompliziert, doch das bedeutet nichts anderes, das Unternehmen, die dazu verpflichtend sind, die Buchführung zu betreiben, ohnehin beim Handelsregister eingetragen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind ebenfalls die Kleingewerbe, die frei darüber entscheiden können, da sie nicht dazu aufgefordert werden, die Buchführung zu führen. Das wäre es auch. War doch nicht so kompliziert wie gedacht, oder?
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt beantragt werden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es gut und gerne dazu kommen, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen kann.
Daher muss man erst recherchieren, welches Amt für einen zuständig ist. Ist dies geklärt, kommt bereits die nächste Frage auf: benötigt man einen genauen Termin oder reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint? Jedes Gewerbeamt handhabt es selbst. Daher muss man schauen, wie es beim zuständigen Gewerbeamt aussieht.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man nun beim Gewerbeamt erschienen ist, zahlt man eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss unter anderem noch folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen.
Doch das ist eher unpraktisch. Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen. Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wer muss überhaupt ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der beabsichtigt, eine Tätigkeit mehrere Male zu wiederholen, um mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, der muss die Anmeldung eines Gewerbes beantragen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Steuerberater,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele weitere mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben.
Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.
Bis wann muss die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist ebenfalls klar geregelt. Wenn das direkte Interesse an einer Anmeldung besteht oder man bereits kurz vor der Ausübungen der Tätigkeit ist, dann sollte man beim zuständigen Gewerbeamt erscheinen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann ein saftiges Bußgeld als Strafe drohen.
Ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In München beispielsweise werden sogar Bußgelder verhängt, die jenseits von gut und böse sind. Bis zu 50.000 Euro können bei härteren Fällen durchaus vorkommen. Das würde für die meisten Kleingewerber den finanziellen Ruin bedeuten.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht verpennt und so früh wie möglich vornimmt. Man hat auch die Möglichkeit, ein Gewerbe im Nachhinein anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings schützt hierbei Unwissenheit nicht. Wenn man also beim Amt erschienen ist und angibt, es einfach vergessen zu haben, dann kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält.
Bei eher kleineren Umsätzen sind die Ämter ohnehin etwas Milder gestimmt und drücken auch gerne Mal ein Auge zu. Bußgelder fallen dann sehr gering oder komplett aus. Dennoch müsste man dann noch die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird dann noch ein bestimmter Zinssatz drauf gerechnet.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dies kann man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung tun. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen den Fragebogen vom Finanzamt.
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang und schon ein kleiner Brocken. Daher sollte man sich auch bei der Befragung einiges an Zeit lassen. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.
Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Nicht vergessen: die Regelung kann man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung in Anspruch nehmen, nicht auf dem Gewerbeformular.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man Angaben zur eigenen Person und zum Gewerbe machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wo erhält man denn Kleingewerbeschein?
Eines der häufigsten Fragen rund um das Kleingewerbe, handeln vom Gewerbeschein. Da man auf dem Gewerbeformular die Rechtsform Kleingewerbe gar nicht auswählen kann, gehen viele Gründer davon aus, dass dieser einen eigenen Schein haben muss. Doch stimmt das auch? Nein!
Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, welches Gewerbe er auch anmelden möchte, erhält ein und dasselbe Formular. Auch erhält jeder Gründer, unabhängig davon, ob es sich hierbei um ein Kleingewerbe oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, den steuerlichen Erfassungsbogen.
Um nun ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man hier die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Doch dieser erhält dann keinen eigenen Schein. Also: einen Kleingewerbeschein gibt es nicht und gehört ins Reich der Fabeln verbannt.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Kleingewerbe ist unter anderem deshalb das beliebteste Gewerbe der Deutschen, weil es nur sehr geringe Kosten aufweist. Gehen wir die einzelnen Kosten einmal durch. Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung stehen, kann man hier auch die Bearbeitungsgebühr bei dem Amt des Gewerbes auflisten.
Diese Gebühren betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Denn dann müsste man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Studenten die nicht mehr Familienversichert sind das 25. Lebensjahr überschritten haben und für die eigene Krankenkasse aufkommen müssen, würden nur 100 Euro monatlich zahlen. Bei allen anderen Gewerbetreibenden fängt hier die Summe ab 200 Euro an und kann je nach Einnahmen weiter steigen.
Auch wenn die Gebühr im ersten Moment recht hoch erscheint, so hat man die Möglichkeit, die Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben zu können. So kann man bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Weitere Zahlungen, die man tätigen muss, fallen bei der Mitgliedschaft bei der IHK an. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr. Auch hier können die Gebühren weiter ansteigen und sind von den eigenen Einnahmen abhängig.
Das wären auch bereits die einzigen Zahlungen, die Gewerbetreibende zahlen müssten. Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen. Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Wenn man dann noch überlegt, das man beispielsweise die Ausgaben bei der privaten Kasse als Betriebsausgaben anrechnen lassen kann und so auf das Jahr hochgerechnet 1900 Euro so von der Steuer absetzen kann, dann wird der Betrag, der gezahlt werden muss, immer kleiner.
Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen bei einem Kleingewerbe sehr hoch. Wenn man ein Kleingewerbe anmelden will, dann schaut man in der ersten Linie auch darauf, welche Gewinne überhaupt erreicht werden können.
Bei einem Kleingewerbe sind diese so hoch, dass man damit sicherlich auch das aktuelle Hauptgehalt übertreffen könnte. Man kann nämlich bis zu 50.000 Euro Gewinn bzw. 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Eine ordentliche Summe.
Kann man mit einem Kleingewerbe überleben?
Wer mit der ernsthaften Überlegung spielt, einzig und allein mit einem Kleingewerbe, als hauptberufliche Tätigkeit den Lebensunterhalt verdienen möchte, ist in der Regel immer verunsichert, weil man nicht genau weiß, ob das eine Richtige Entscheidung ist. Doch gehen wir mal die einzelnen Punkte einmal durch.
Für eine kleine vier köpfige Familie, ein Pärchen oder für jemand allein lebenden reichen die erreichbaren Summen vom Kleingewerbe. Bis zu 50.000 Euro Gewinn kann man pro Jahr erwirtschaften. Natürlich muss dieses erst erreicht werden, doch auch dann, wenn man nur die Hälfte an Gewinn erreicht, so würde dies hochgerechnet auf die einzelnen Monate immer noch ein Budget von 2000 Euro entsprechen, was durchaus eine ordentliche Summe ist.
Auch muss man hier die Steuern berücksichtigen, die gezahlt werden müssen. Allerdings fallen diese bei einem Kleingewerbe eher gering aus. Viel wichtiger ist eher die Frage, welchen Lebensstandard man sich wünscht und welchen Luxus man sich gönnen möchte.
Wenn einem das gängige Leben ausreicht, ohne teure Autos, einem teuren Haus und all dem Schnick Schnack, dann reicht das Kleingewerbe. Wenn man jedoch hoch hinaus will, dann ist ein Kleingewerbe eher nicht so vorteilhaft. Alleine auch schon deshalb, weil man mit diesem keine bis sehr sehr geringe Chancen hat, einen Kredit von der Bank zu bekommen und etwas finanzieren zu können.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass man auch die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten.
Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen. Die Mitgliedschaft der IHK verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man von den Gebühren befreit.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
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Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss man sich die Frage stellen, ob man dieses im Handelsregister eintragen lassen möchte. Dies müsste man nämlich vor der Anmeldung beim Amt des Gewerbes erledigt haben und dann den Auszug dabei haben.
Kleingewerbe sind allerdings nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Fazit:
Ein Handelsgewerbe anzumelden ist gleichzeitig auch damit verbunden, einige Pflichten einzugehen. Beispielsweise die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten und die jährlichen Gebühren bei der IHK zu bezahlen.
Auch muss sich die Frage stellen, ob man im Handelsregister erscheinen möchte. Dann wäre man allerdings dazu gezwungen, Jahresbilanzen zu veröffentlichen und eine Buchführung zu führen. Das sind alles Fragen, die sich Gründer vor der Anmeldung beschäftigen müssen.