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Was ist eine GmbH?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Unternehmensform und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften.
Die Gesellschaft setzt sich aus Gesellschaftern zusammen und wird nach außen von Geschäftsführern vertreten. Es muss, aber nicht unbedingt eine fremde Person die Gesellschaft vertreten. Sie kann alleine oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden.
Was sind die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft?
Die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft sind, wie der Name schon sagt, dass ein Stammkapital zur Gründung notwendig ist. Außerdem müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen.
Die Gründung beginnt damit. Diese muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar leitet es an das Handelsregister weiter und die Gesellschaft wird eingetragen.
Erst danach beginnt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Außerdem zeichnet sich eine Kapitalgesellschaft durch ihre beschränkte Haftung aus, weil die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften können. Die Gesellschaft haftet selbst mit seinem Kapital. Eine Kapitalgesellschaft ist als eine juristische Person anzusehen.
Wie gründet man eine GmbH?
Um eine GmbH zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen, wenn mehrere Gesellschafter die GmbH gründen. Es gibt Formalien, an die man sich halten muss, denn der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden.
Der Notar leitet den beurkundetet Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weiter und die GmbH wird eingetragen. Bei einem einzelnen Gesellschafter fällt der Gesellschaftsvertrag weg und die Gesellschaft wird direkt in das Handelsregister eingetragen. Erst nach dem die GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde, können die Gesellschafter das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Damit die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss auch der Name festgelegt werden. Dieser gehört auch in den Gesellschaftsvertrag. Beim Gewerbeamt meldet man die GmbH dann an. Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man die Bearbeitungsgebühren noch gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.
Um eine GmbH zu gründen ist ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig und dieser muss spätestens beim Notar im Geschäftskonto nachgewiesen werden. Zuerst reicht es auch aus, wenn man die Hälfte, sprich 12.500 Euro, nachweisen kann.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden damit man auch der Tätigkeit nachkommen darf. Weitere Behörden wie das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer werden vom Gewerbeamt informiert.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID. Der Bogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist verpflichtend für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
Man muss zur Gewerbeanmeldung alle notwendigen Unterlagen einreichen, damit der Beamte auch den Antrag bearbeiten kann. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- Beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Je nach Tätigkeit müssen Nachweise oder Qualifikationen mitgebracht werden
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Zunächst muss man bei der Gründung der GmbH einen Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen. Dieser ist in ein Geschäftskonto einzuzahlen. Das beurkunden des Gesellschaftsvertrages kostet mindestens 125 Euro und kann je nach dem, wie viele Gesellschafter es gibt steigen.
Die Eintragung in das Handelsregister kann sich auf 150 Euro oder mehr belaufen. Im Anschluss folgenden die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Diese können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden, betragen aber in der Regel 20 bis 60 Euro.
Wie sieht ein Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH aus?
Es gibt Formalien, an die man sich bei einem Gesellschaftsvertrag für eine GmbH halten muss. Am besten macht man diesen zusammen mit einem Anwalt, um auch Fehler zu vermeiden. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftsidee bzw. Tätigkeit, welche ausgeübt werden soll (diese sollte man im Gewerbeformular umfangreich beschreiben)
- Wer sind die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer
- Wie viel beträgt das Stammkapital und wer hat wie viel eingebracht
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Den Fall der Auflösung
- Den Fall, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte
Man sollte alle möglichen Punkte ausdiskutieren und niederschreiben, weil der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters regelt. In Konfliktsituationen kann der Gesellschaftsvertrag diese lösen.
Namensgebung einer GmbH
Einer GmbH kann man einen frei erfundenen Namen geben, doch muss man darauf achten, dass dieser nicht schon vorgeben ist. Dieser wird auch als Firmenname bezeichnet. Am Ende muss die Rechtsform bekanntlich gemacht werden. Das heißt, dass am Ende muss GmbH stehen.
Damit der Name der GmbH auch in das Handelsregister eingetragen werden kann, darf der Name nicht irreführend, nicht aussprechbar, nicht zu allgemein sein und nicht nur aus Abkürzungen bestehen. Außerdem sollte auch keine Verwechslungsgefahr herrschen.
Wann meldet man sich beim Gewerbeamt an?
Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist dieser beim Gewerbeamt anzumelden. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn es langfristig und selbstständig ausgeübt werden soll mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt
Die Anmeldung muss schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, damit man auch berechtigt ist der Tätigkeit nachzukommen. Wer ohne eine Gewerbeanmeldung schon mit der Tätigkeit beginnt, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Den Gesellschafter erwartet dann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros und zuzüglich Nachzahlungen.
Was muss man bei der Gründung beachten?
Beim Gründen einer GmbH sollte man sich seinen Geschäftspartner gut aussuchen, da die GmbH langfristig bestehen soll. Wenn man sich mit dem Partner nicht gut versteht, kann alles schnell den Bach untergehen.
Die Harmonie untereinander ist hierbei für ein reibungslosen Unternehmen ganz wichtig. Ganz wichtig ist der Gesellschaftsvertrag. Er sollte alle Themengebiete abdecken, damit man als Gesellschafter selbst auch in jeder Situation abgesichert ist.
Beim Aussuchen der Bank, um das Geschäftskonto zu eröffnen, sollte man sich verschiedene Angebote einholen und die für sich am besten geeignete Bank aussuchen.
Vorteile einer GmbH
Eine GmbH weist viele Vorteile auf. Der erste größte Vorteil ist die beschränkte Haftung. Dadurch ist der Gesellschafter abgesichert und haftet nicht mit seinem privaten Vermögen.
Mit einer GmbH hat man auch bei Kreditinstituten ein höheres Ansehen und ist auch Kreditwürdiger, allein schon wegen dem Stammkapital.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man den Gesellschaftsvertrag frei gestalten kann und im Interesse des Gesellschafters. Außerdem kann man sich die Kosten aufteilen, wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind.
Fazit
Eine GmbH zu gründen ist etwas aufwendig und erfordert einen Stammkapital. Die Gesellschafter müssen einen Gesellschaftsvertrag abschließen, diesen von einem Notar beurkunden lassen und in die Gesellschaft in das Handelsregister eintragen.
Danach erfolgt die Gewerbeanmeldung und man kann auch schon starten. Auch wenn die Gründung aufwendig ist, genießen die Gesellschafter später Vorteile. Zum einen haften sie dann nicht mehr mit ihren privaten Vermögen und sind geschützt und mit einer GmbH haben sie ein hohes Ansehen.