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Gewerbeanmeldung beantragen:
Noch bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und ein normales Gewerbe anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.
Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten. Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man paar Unterlagen dabei haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nur beim Finanzamt. Dieses meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne allerdings niemand melden sollte, dann kann man selbst aktiv werden und einmal nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe gründen zu können. Diese Regelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man sowohl keine Umsatzsteuer, ist nicht mehr dem HGB untergeordnet, sondern dem BGB und es kommt nicht zur doppelten Buchführung. Stattdessen reicht eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung vollkommen aus. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand sehr gering. Falls man die Option nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe anmelden.
Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, die Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch soweit stimmen und auch eingehalten werden. Da der Bogen sieben Seiten lang ist, empfiehlt es sich, sich genug Zeit zu nehmen und alle relevanten Fragen mit größter Aufmerksamkeit auszufüllen.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, kann man als Kleingewerber mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen keine eigene Steuernummer. Gründer nutzen ihre eigene Nummer, die jeder Bürger seit Geburt an hat, auf Rechnungen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.
Was wird wenn man die Kleingewerbe nicht anmeldet?
Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann eine gewerbliche Tätigkeit auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Gewerbeanmeldung beantragen: Wer muss überhaupt die Anmeldung eines Gewerbes beantragen?
Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere.
Gewerbeanmeldung beantragen: Was ist der Kleingewerbeschein?
Wenn man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig wird, erhält jeder Gewerbetreibende ein Formular vorgelegt. Es gibt auch nur dieses eine Formular. Demnach gibt es auch nur einen Gewerbeschein, den jeder erhält. Warum sich trotzdem das Gerücht mit dem Kleingewerbeschein so hartnäckig fällt, liegt unter anderem daran, weil man auf dem Gewerbeformular nicht angeben kann, ein Kleingewerbe anmelden zu wollen. Daher vermuten viele, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss. Doch das stimmt nicht.
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Gewerbeanmeldung beantragen: Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Muss ein Kleigewerbe im Handelregister eintragen?
Das Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Gewerbeanmeldung beantragen: Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Man kann jede Menge Geld mit einem Kleingewerbe verdienen. Pro Jahr darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn. Diese Summen dürften sicherlich bei dem einen oder anderen bedeuten, dass damit die eigene Haupteinnahmequelle überflügelt werden könnte.
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Wer hauptberuflich ein Kleingewerbe führen möchte, fragt sich sicherlich des öfteren, ob es möglich ist, durch die Einnahmen aus dem Kleingewerbe den gesamten Lebensunterhalt finanzieren zu können. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen, doch die Situation kann sich von Person zu Person unterscheiden. Jemand, der alleine lebt, wird mitnichten überhaupt keine Probleme bekommen, über die Runden zu kommen. Vielmehr kann diese Person sogar noch einen satten Gewinn beiseite legen für die Zukunft.
Ein kleiner Familienhaushalt mit vier Personen kann da eher schon Probleme bekommen. Weniger aufgrund der Einnahmen, die bei 50.000 Euro sehr hoch sind. Dennoch kann der Wunsch irgendwann nach einem Haus oder einem größerem Wagen entstehen, falls man das gesamte Geld nicht bereits beiseite hat, dann wird es schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit von der Bank zu bekommen. Über diese Tatsache sollten sich die meisten Kleingewerbetreibenden bewusst sein.
Außerdem muss man berücksichtigen, dass man auch Steuern zahlen muss. Auch wenn man bis zu 50.000 Euro verdienen kann, was auch erst einmal verdient werden muss, so muss man auch einiges an Steuern bezahlen. Kleingewerbetreibende zahlen nämlich Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Gewerbeanmeldung beantragen: Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe zahlt die beantragen Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Doch hierbei gibt es viele Ausnahmen, wo man am Ende fast nichts versteuern muss. Unter anderem darf man nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann noch die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann zahlt man am Ende auch keine Umsatzsteuer. Am Ende bleiben für den Kleingewerbetreibenden nur noch die Einkommenssteuer.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?
Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss. Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht.
Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr
Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Gewerbeanmeldung: IHK
Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen. Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit.
Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst. Wenn man beispielsweise
- Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss,
- ein Patent anmelden lässt,
- eine Partnerschaft eingeht,
- eine Räumlichkeit anmietet,
- Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.
Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.
Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen. Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.
Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?
Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein GewerbGewerbeanmeldung beantragen woe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann.
Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen
Seite gelandet… Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.
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Gewerbeanmeldung beantragen: Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Fazit:
Beim Kleingewerbe handelt es sich nicht nur um DAS beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt, sondern auch um ein Unternehmen, welches sehr kostengünstig ist und dem Gewerbetreibenden viele Optionen gibt, sehr viele Steuern einsparen zu können und dabei auch noch jede Menge Geld zu verdienen. Gepaart mit dem Fakt, dass das Kleingewerbe nur einen geringen Verwaltungsaufwand bedeutet und mit wenigen Pflichten Verbunden ist, bietet ein Kleingewerbe einen ideal Start in die Selbstständigkeit.