Gewerbe ohne Anmeldung – geht das?
Nein, nicht immer kann man einer Gewerbeanmeldung entkommen. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Aber wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?
Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche verkauft wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man langfristig und selbstständig einer Tätigkeit nachkommt und dabei Gewinn erwirtschaftet ohne im Angestelltenverhältnis zu sein. Wenn dies der Fall ist, ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich und sollte sofort erledigt werden.
Wann muss man eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Die Anmeldung des Gewerbes sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Wenn man der Anmeldung eines Gewerbes nicht rechtzeitig nachkommt, können dem Gewerbetreibenden Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man die Tätigkeit rechtzeitig anmelden.
Muss man immer ein Gewerbe anmelden?
Nicht jeder muss ein Gewerbe anmelden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Wer zu den Freiberuflern zählt ist in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Bei freiberuflichen Tätigkeiten handelt es von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten.
Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel: Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Architekten, Ingenieure und noch viele andere Berufe. Bei diesen Tätigkeiten handelt es eher von Leistungen, die den Wünschen des Kunden angepasst sind und sind daher nicht gewerblich.
Da man als Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen ist, muss man sich beim Finanzamt anmelden. Beim Finanzamt füllt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung aus und kann mit der Tätigkeit beginnen.
Die Anmeldung sollte spätestens nach vier Wochen mit der Tätigkeit erfolgen. Es kann sein, dass in einigen Fällen auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird vom Finanzamt entschieden.
Urproduktion
Auch Tätigkeiten die in der Urproduktion nicht ausgeübt werden, sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Zu diesen gehören Land- und Forstwirtschaftler, Wein- und Gartenbau, Tierzucht und Fischerei.
Wann muss man noch kein Gewerbe anmelden?
Ebenfalls muss kein Gewerbe angemeldet werden, wenn man das eigene Vermögen verwaltet. Jedoch sollte hierbei der Rahmen nicht gesprengt werden, weil man auch dann eventuell ein Gewerbe anmelden müsste. Dies sollte man dann mit einem Steuerberater oder mit dem Gewerbeamt selbst absprechen.
Fazit
Einer gewerblichen Tätigkeit darf man nicht ohne eine Anmeldung nachkommen. Es gibt Ausnahmen, wo man kein Gewerbe anmelden muss. Freiberufler und Personen, die in der Urproduktion tätig sind, melden kein Gewerbe an.