Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest, dass es eines der größten Ängste der Deutschen ist, das Gewerbe falsch anzumelden und das dann dadurch einige hohe Kosten entstehen. Viele Leser schreiben uns, wie man dies denn bewerkstelligen kann, hier die Antwort ->
Inhalt
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss als erstes beim Gewerbeamt vorstellig werden, richtig? Nicht immer! Denn bei einigen Gewerben kann es durchaus sein, dass man vorher das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Normalerweise müssen Gewerbetreibende das Unternehmen im Handelsregister eintragen. Das ist gesetzlich verpflichtend.
Sofern dieser Fall eintritt: wenn das Unternehmen die Verpflichtungen hat, das man eine Buchführung betreiben muss oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung erfordert. Wenn Gewerbetreibende ein solches Unternehmen besitzen, dann sind sie sogar dazu verpflichtet, das Gewerbe eintragen zu lassen.
Wenn man jedoch ein Gewerbe hat, dass das vom Gründer nicht erfordert, dann ändert sich die Sachlage auch und der Gründer muss das Gewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Vor allem gemeint sind damit die Kleingewerbetreibenden. Jedoch kann der Besitzer eines solchen Gewerbes sein Unternehmen dennoch eintragen lassen, um folgende Vorteile zu genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Also, der erste Schritt lautet: erst schauen, ob das Gewerbe in das Handelsregister muss oder nicht. Nachdem man dies erledigt hat, dann erst muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Beispielsweise auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig gemacht hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen Termin benötigt oder die Anmeldung auch Online vornehmen kann. Nachdem man auch dies erledigt hat und nun vor der Gewerbeanmeldung steht.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Auch zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Um dann das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher einige Unterlagen vorzeigen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise muss man sich bereits da schon entscheiden, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Wer nämlich ein Hauptgewerbe gründen möchte, der sollte sich bewusst sein, dass bereits hier die ersten monatlichen Kosten festgelegt werden. Denn hauptberuflich selbstständige müssen die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen.
Die Kosten hierfür betragen mindestens 200 Euro monatlich und können weiter ansteigen, sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen. Auch wenn dies im ersten Moment vielleicht nicht für Jubelgesänge sorgen sollte, so kann man mit einem einfachen Trick wieder viele Kosten sparen. Denn die Kosten für die Krankenkasse kann man als Betriebsausgaben angeben.
Diese kann man von der Einkommensteuer absetzen. Gründer haben so die Möglichkeit, bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen zu können. Am Ende ist dann die Summe, die gezahlt werden muss, nicht mal ein fünftel mehr so hoch 😉
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.
Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern wird automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gewerbetreibender angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern allerdings Selbstständige keine Mitarbeiter haben, müssen diese keine Kosten befürchten. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.
In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Eins sollte dir bereits von vorneherein klar sein: durch Unwissenheit verspätet das Gewerbe anzumelden ist nämlich keine Ausrede dafür, weshalb man dieses eventuell verpasst haben könnte.
Also, wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen und die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine genaue Definition, wann man das Gewerbeamt aufsuchen müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ohne das man in einem Angestelltenverhältnis ist, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Falls man dies nicht tut, dann drohen satte Bußgelder. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann vom Finanzamt verlangt werden. Beispielsweise verhängt das Finanzamt in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Diese Summe würde für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Das wäre also nicht nur ein Desaster, ein Debakel und eine traurige Sache, sondern das absolute Worst Case Szenario.
Kann man wückwirkend die Gewerbeanmeldung beantragen?
Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann, falls man verspätet das Gewerbe angemeldet hat, die Steuern dann dementsprechend nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste. Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern auch das, welches am häufigsten gegründet wird. In der Bundesrepublik gibt es ca. 5 Millionen Kleingewerbe. Das ist eine beachtliche Anzahl.
Der Grund, um Gründer eines Kleingewerbes zu sein, liegen klar auf der Hand: das Kleingewerbe ist kostengünstig, der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gering und auch die Steuern, die man zahlen müsste, sind nicht so hoch. Auch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Gewerbe verdienen.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Wenn man dann beim Gewerbeamt erschienen und das Gewerbeformular vor sich hat, dann sieht man allerdings sehr schnell, dass man ein solches Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform für das Unternehmen auswählen kann. Das stimmt auch so und ist kein Fehler des Gewerbeamtes.
Das Besondere an einem kleinen Gewerbe ist nämlich, dass man dieses beim Finanzamt anmelden muss. Dies kann man, indem man den steuerlichen Erfassungsbogen von denen bekommt. Diesen Bogen muss man nicht selber anfordern.
Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Sofern es etwas länger dauern sollte, dann sollte man einfach Mal selbst aktiv werden und nachfragen, woran es denn gerade liegt, weshalb man noch keine Post erhalten hat.
Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet.
Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.
Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht mehr der HGB untergeordnet. Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte. Es wäre Ratsam, vor allem dann, wenn man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, dass man die Kleinunternehmerregelung erst einmal in Anspruch nimmt.
Allein auch schon deshalb, damit Gründer, die das Unternehmertum erst neu kennenlernen, sich erst einmal in die Thematik hinein fuchsen können. Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit.
Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.
Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Wer ein kleines Gewerbe anmelden möchte, merkt bei der Gewerbeanmeldung, dass man gar kein Kleingewerbe als solches beim Gewerbeamt gar nicht eröffnen kann. Hat ein Kleingewerbe etwa ein ganz eigenes Formular?
Nein, auch wenn der Mythos weit verbreitet ist, gibt es nicht mehrere Gewerbescheine. Jeder Gründer erhält vom Amt des Gewerbes den ein und denselben Gewerbeschein. Unabhängig von der Rechtsform wohlgemerkt.
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nicht jeder muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und bei dem Amt des Gewerbes vorstellig werden. Es gibt nämlich einige Ausnahmen, die sich den Gang ersparen können. Da gibt es zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die eine Leidenschaft ausüben dürfen und mit dieser bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen können, ohne eine Gewerbeanmeldung zu benötigen. Sofern der Betrag darüber liegen sollte, müssten auch diese Leute dann ein Gewerbe anmelden.
Dann gibt es noch die Freiberufler, die einen weitaus größeren Teil der Leute ausmachen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele mehr.
In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.
Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?
Ja. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Von dieser Pflicht kann man sich auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich verpflichtend ist.
Da hat man nun den Salat, denken sich viele einige Leute jetzt. Die IHK genießt nicht unbedingt den Besten Ruf. Immer lauter werden die Rufe, dieses Verpflichtung endlich abschaffen zu können, denn immer mehr Gründer fragen sich, ob denn die IHK ihre Daseinsberechtigung auch wirklich für das Richtige einsetzt oder ob die angestrebten Ziele denn auch wirklich von ihr erreicht werden können.
Die IHK hat nämlich sehr große Ziele. Sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie beispielsweise indem sie dabei hilft, Leute zu beauftragen, dass Bahngleise repariert werden, damit potenzielle Kunden wieder schnell an die Geschäfte kommen.
Doch die IHK ist in letzter Zeit gebeutelt mit Kritik. Doch eine Sache muss man ihr Hoch anrechnen. Sie bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, wo Gründer allerdings viele wichtige Lektionen und Zertifikate erhalten können, was wiederum dem Image des Unternehmens zugute kommt.
Für diese Leistungen möchte die IHK auch eine Gegenleistung. Kleine Gewerbe zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können weiter ansteigen. Dies ist allerdings abhängig von den Einnahmen.
Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr liegt, müssen Gründer keine Beiträge bezahlen. Es gibt dann noch eine sehr unschöne Seite an der IHK, weshalb diese zu Recht sehr viel Kritik erntet… die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht.
Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Falls du zu denjenigen Gehörst, die ein Kleingewerbe eröffnen wollen, dann ist dies eine sehr smarte Entscheidung. Denn wenn man an ein Kleingewerbe denkt, ist nicht der erste Gedanke, dass man damit Millionen erzielen kann. Zumindest nicht eine Ganze.
Eine halbe Million Euro Umsatz klingen aber doch dann nach sehr viel an, oder? …. Ich denke auch! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich wirklich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Das ist eine sehr saftige Summe und sollte einem klar vor Augen halten, dass man auch mit diesem Gewerbe jede Menge Geld verdienen kann. Diese Summe dürfte wohl das aktuelle Gehalt bei den meisten Leuten bei weitem übertreffen.
Natürlich: man muss diese Summe auch erst einmal erreichen und darf dabei nicht vergessen, dass hier auch noch einige Kosten anfallen dürften.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.
Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.
Weitere Kosten
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.
Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Das leidige Thema mit den Steuern kennt auch bei einem Kleingewerbe keinen halt. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abführen. Doch nicht viel! Wenn man als Kleingewerbe nämlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dies auf die jeweiligen Monate runterrechnen würde, dann könnte man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Eine sehr hohe Summe! Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Also, ein Kleingewerbe ist zwar nicht gänzlich von den Steuern befreit, man hat hier jedoch eine Möglichkeit, jede Menge Steuern zu sparen.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Gewerbe führen?
Für viele Gründer eine elementar wichtige Frage: soll ich mein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Für beide Seiten gibt es sowohl Argumente, die dafür, als auch dagegen sprechen. Schauen wir uns diese einmal genauer an!
Beginnen wir dabei mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Die meisten Gründer müssten ohnehin den Betrieb so führen, weil sie noch nebenbei einem Job nachgehen und diesen nicht so schnell aufgeben möchten. Das bringt den Vorteil, dass man nicht dazu gezwungen ist, sofort mit dem Unternehmen auf Teufel komm raus Gewinne zu erwirtschaften.
Man steht nicht unter großem Druck und kann in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten und schauen, ob diese nebenberufliche Tätigkeit denn auch einen größeren Profit verspricht. So kann man viel befreiter an seinem eigenen Traum arbeiten.
Außerdem entscheidet der Gründer selbst, wie lange, wie viel Zeit und wie intensiv er an seinem Unternehmen arbeiten möchte. Diese Freiheit, selbst entscheiden zu können, ist für viele eines der größten Vorteile. Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr so ist, dass man einen Arbeitgeber für die restliche Lebenszeit hat.
Es ist vielmehr so, dass man Betriebe mehrere Male im Leben wechselt. In dieser Zwischenzeit ist man dann Arbeitslos und auch dann, wenn mal der Verlust eines Jobs drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen deutlich aufgebessert wird und es dem Gründer viele Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Auf der anderen Seite hat diese Art der Selbstständigkeit natürlich auch seine Nachteile. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle nur begrenzte Zeit am Tag haben.
Viele dieser Stunden sind bereits fest verplant. Wir müssen Schlafen, einige Stunden müssen wir auf der Arbeit verbringen, eventuell haben wir einige Leidenschaften, denen wir nachgehen und auch die Familie, Bekanntschaften und auch Freunde erwarten, das man mit ihnen Zeit verbringt.
Reicht dann die restliche Zeit, die man noch für das Unternehmen aufwenden kann, dafür, dass man das Unternehmen erfolgreich machen kann? Diese Frage muss man ehrlich für sich beantworten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Wenn man ein Gewerbe eröffnen möchte, ist man dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber zu melden? In der Regel nicht! In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo.
Demnach herrscht die Gewerbefreiheit, was wiederum bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.
Denn das eigene Unternehmen darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Fazit:
Wie man die Gewerbeanmeldung beantragen kann, erfährst du in diesem Beitrag. Wenn man sich mal etwas umhört, dann stellt man immer wieder fest…
Wie man ein Gewerbe eröffnen kann? Ganz einfach: man muss bei dem zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Anschließend muss man einige Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel einen Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss.
Ist dies auch erledigt, wird dieses kopiert und der Gründer erhält dann einen Gewerbeschein. Somit ist das Gewerbe eröffnet worden. Ganz easy!