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Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?
Ob der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen von künstlerischen Tätigkeiten handelt.
Welche Freiberuflicher müssen die Gewerbe anmelden oder nicht anmelden?
Die Fotografen müssen ein Gewerbe anmelden, weil es auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen kommen um die Gewerbeanmeldung nicht drum rum.
Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Nach dem diese Frage geklärt worden ist, kann man sich dann anmelden.
Wann muss man die Gewerbe anmelden?
Wenn die Tätigkeit als Haupttätigkeit ausgeübt werden soll, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung angeben. In dem Fall sollte man sich beim Finanzamt erkundigen.
Wie meldet man ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige Tätigkeit, welche langfristig ausgeübt werden soll und ausgeübt wird mit der klaren Absicht Gewinn zu erzielen. Wenn dies der Fall ist, muss man das zuständige Gewerbeamt aufsuchen. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird einige Unterlagen benötigt.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Gewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie geht nach der Unterlagen weiter?
Wenn man die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat. Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.
Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.
Wann sollte sich beim Gewerbeamt anmelden?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am Besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Als Freiberufler überspringt man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung und sucht das für sich zuständige Finanzamt. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.
In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Steuer-ID, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Der Bogen zur steuerlichen Erfassungsbogen muss ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und je nach Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem.
Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf. Bei Fotografen muss man die fachliche Kompetenzen nicht nachweisen und braucht auch dafür keinen Meisterbrief. Bei der freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.
Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Falls man als Fotograf ganz neu unterwegs ist und weiß, dass man keine hohen Einnahmen erzielen wird, kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Fazit
Bevor man als Fotograf durchstarten möchte, sollte die Frage geklärt werden, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Wenn diese Frage geklärt ist, muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt ausfindig machen und sich anmelden. Erst nach der Anmeldung kann man beginnen Fotos zu knipsen!