Wenn du bewusst nach dieser Information gesucht hast, dann hegst du sicherlich den Traum, irgendwann selbst ein eigenes Unternehmen zu besitzen.
Unabhängig davon, ob man dieses Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führt, so träumen wir Gründer doch alle davon, irgendwann sehr gutes Geld mit dem Gewerbe verdienen zu können. Doch bis wir zu diesem Punkt gelangen, müssen wir einen langen Prozess hinter uns bringen.
Damit du die gewerbliche Tätigkeit so einfach wie möglich anmelden kannst, erhältst du hier einen kleinen Leitfaden, wie du nicht nur die Anmeldung eines Gewerbes schnell hinter dich bringst, sondern auch, wie du einige Steuern und Kosten sparen kannst. Sei gespannt!
Inhalt
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen vorstellig werden. In der Regel klingt es immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist.
Ist dies erledigt, folgt bereits auch der nächste Schritt: benötigt man für die Anmeldung einen festen Termin oder kann man auch einfach vor Ort erscheinen? Beides hätte seine Vor- und Nachteile.
Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beantragen kann und den Gewerbeschein dann in den Händen hält. Genauso sicher sein kann man sich allerdings dann auch, dass man einiges an Zeit mitbringen muss.
Denn der Andrang für eine Gewerbeanmeldung war noch nie so hoch, wie zu unserer heutigen Zeit. Daher sind auch viele Ämter überfüllt. Einen kleinen Trick, wie man dieses Problem umgehen kann, ist, das man so früh wie möglich beim Gewerbeamt erscheint. Jemand, der einen festen Termin, der kennt ein solches Problem nicht.
Man erscheint zum angegeben Zeitpunkt und muss nur wenige Minuten warten, bis man hereingelassen wird. Das Problem ist hier aber viel mehr, wann dieser Zeitpunkt sein wird. Viele Ämter sind nämlich ausgelastet und freie Termine kann man erst nach einigen Wochen und Monaten realisieren.
Unabhängig davon, welches Modell man denn nun auch bevorzugen würde, so muss man erst einmal herausfinden, welches denn das zuständige Amt anbietet. Ist man jedoch soweit, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Außerdem muss man unter anderem folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.
Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, wird beim Amt des Gewerbes böse Überrascht.
Auf dem Gewerbeformular kann man nämlich nicht angeben, dass man ein kleines Gewerbe gründen möchte. Ein Kleingewerbe kann man nur beim Finanzamt, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhält und dort angibt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu wollen.
Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?
Wir leben in einer Zeit, in der die digitale Revolution kein Halten kennt. Auch nicht bei der Gewerbeanmeldung. Immer mehr Städte und Gemeinde bieten die Online Gewerbeanmeldung an. Diese Art der Anmeldung ist ein wahrer Segen.
Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden hatten, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, können nun unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Die Online Anmeldung dauert auch nur wenige Minuten und wird schnell abgeschlossen.
Auch hier muss man zunächst die selbe Bearbeitungsgebühr bezahlen. Dann muss man die erforderlichen Unterlagen als Kopie hochladen und dann nur noch das Formular ausfüllen und abschicken. Ganz einfach.
Doch auch hat leider die Online Gewerbeanmeldung seine kleinen Problemchen. Zum einen akzeptiert nicht jedes Gewerbeamt die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.
Dann müsste man die persönliche Unterschrift entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen. Ein weiteres Problem ist, dass die Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Bisher ist dies in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in einigen Großstädten der Fall.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder.
Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen.
Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste. Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist.
Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden. Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Da die meisten Gründer noch vor der ersten Gewerbeanmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht so recht, was auf sie zu kommt. Damit man bestmöglich auf die Fragen eingehen und diese beantworten kann, erhältst du hier einen kleinen, exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wer muss die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wer dazu verpflichtet ist, ein Gewerbe anzumelden, ist in Deutschland klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.
Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird.
Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung beim Gewerbeamt benötigen. Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt.
Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Ingenieure,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Freiberufler müssen selbst aktiv werden und auf das Finanzamt zugehen. Leute, die jedoch die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbeamt beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt meldet sich von selbst und das innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Anmeldung.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne es noch nicht zu einer Rückmeldung kam, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist. Man erhält vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Unternehmer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auf dem Bogen muss man unter anderem auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Kleingewerbetreibende erhalten keine Steuernummer und nutzen die private Nummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält, auf den Rechnung.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man warten, dass man den Fragebogen vom Finanzamt erhält. Auf diesem Bogen muss man dann angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man dies so beantragt, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe verifiziert. Dadurch, dass man dann ein Kleingewerbe ist, ist man von einigen Pflichten befreit, wie beispielsweise das Führen einer Buchführung. Auch fallen dann weniger Kosten an, wie bei der IHK.
Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?
Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.
Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Sollte man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Die Frage muss erlaubt sein: sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Zwar gibt es für kleinere Unternehmen keine Pflicht, dies zu tun, dennoch Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können.
Doch bevor wir zu den Vorteilen kommen, ist wichtig zu erwähnen, dass man den Eintrag noch vor der Gewerbeanmeldung abschließen muss. Das bedeutet also, dass man sich von Anfang an sicher sein muss, dass man sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, als auch, dann einige Vorteile dieser Regelung wieder abgeben zu müssen.
Doch kommen wir erst einmal zu den Vorteilen, die ein Eintrag im Handelsregister verspricht. Diese sehen wie folgt aus:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
- höhere Kosten fallen an, beispielsweise zahlt man bei der IHK nicht mehr 30, sondern 300 Euro im Jahr.
Letztendlich muss jeder Gründer für sich selbst entscheiden, was er für richtig hält. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung muss man bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Man zahlt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ beträgt. Dann muss man einige Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder eine Melde Bestätigung.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Und wenn auch dieses Prozedere geschafft ist, dann hat man die Anmeldung eines Gewerbes hinter sich gebracht!