Der erste Weg in die Selbstständigkeit ist vor allem zu Beginn ein sehr steiniger, der nicht einfach sein wird. Doch wie sagt man so schön: aller Anfang ist schwer. Und wenn man den Anfang einmal hinter sich hat, ist es so, als wenn man den ganzen Ballast los geworden ist und mit seinem Gewerbe gemeinsam abheben kann, wie eine Rakete.
Wir von GewerbeAnmeldung.com möchten dich auf diesem Weg zur Selbstständigkeit begleiten. Daher stellen wir dir auch unzählige Informationen kostenlos zur Verfügung, damit dein Unternehmen ein voller Erfolg wird, du richtig viel Kohle machen kannst und dabei einiges an Bares sparst, durch bestimmte Tipps und Tricks.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel einfacher als es ist, denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher ist es umso wichtiger, dass zuständige Gewerbeamt für einen zu finden, um die Anmeldung auf Vordermann bringen zu können.
Ist das Gewerbeamt einmal ausfindig gemacht worden, müssen Gewerbetreibende dann erst einmal schauen, ob man einen Termin braucht, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Einige Ämter bestehen nämlich auf einen Termin.
Das hat den Vorteil, dass man an dem Tag auch direkt den Gewerbeschein in den Händen hält, allerdings auch das Problem, dass es, aufgrund der großen Nachfrage einer Gewerbeanmeldung, erst ein Termin nach Wochen und Monaten stattfinden kann.
Einige andere Ämter sind da etwas offener und erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint. Die Anmeldung ist dann schnell gemacht… oder sagen wir, halb so schnell.
Oder sind wir ganz ehrlich, es geschieht im Schneckentempo. Denn durch diese Möglichkeit gibt es einen großen Andrang, sofort das Gewerbe anmelden zu wollen.
Daher sollte man auch einiges an Zeit einplanen, wenn man nur so das Gewerbeamt betreten kann. Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel nur 30 bis 40 Minuten. Je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Artikel natürlich keine mehr 😉
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man muss vor Ort einen Betrag für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man das Gewerbe anmelden?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte sofort erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte und eine eigene Rechnung schreiben will. Freiberufler und Leute, die unter 410 Euro im Jahr mit einer Tätigkeit verdienen, sind ausgenommen von der Pflicht.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, ein Gewerbe anmelden zu müssen. Falls man dies nicht tut, kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es sogar so, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden kann.
Das ist nicht nur eine saftige Strafe, sondern würde für viele Gründer den privaten Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht vor sich hinschiebt und sofort erledigt.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man kann die Anmeldung eines Gewerbes auch noch rückwirkend beantragen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man wirklich das Gewerbe erst verspätet anmelden sollte, dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde noch ein bestimmter Zinssatz drauf gerechnet werden.
Trotz der verspäteten Gewerbeanmeldung können Ämter dennoch ein Bußgeld verhängen, doch in der Regel lassen diese vor allem bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, so dass am Ende eine sehr kleine oder gar keine Summe gezahlt werden muss. Doch allein darauf sollte man nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen lassen?
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Doch dann gibt es manche Fälle, die überhaupt keine Gewerbeanmeldung benötigen und dennoch als Unternehmer gelten. Die Rede ist von Freiberuflern. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Auch keine Gewerbeanmeldung brauchen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einer selbstständigen Tätigkeit, einen minimalen Betrag von bis zu 410 Euro im Jahr als Gewinn erwirtschaften dürfen.
Wie sieht das Gewerbeformular aus?
Die meisten Leser auf der Seite stehen noch ganz am Anfang ihrer selbstständigen Laufbahn. Daher ist es auch ganz normal, wenn man gar nicht weiß, wie so ein Formular aussehen könnte. Dafür gibt es ja die Seite GewerbeAnmeldung.com. Wir wissen, dass du ziemlich gespannt bist, daher kriegst du auch sofort die Informationen die du brauchst: das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen einige Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt, die auf spezielle Gewerbe konzentriert sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man dann, wenn das Gewerbe angemeldet wurde und man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten hat. Auf diesem Bogen kann man ankreuzen, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
So kann man ein Kleingewerbe anmelden. Nicht anders. Wenn man diese Regelung nicht für sich beansprucht, dann kann man dies für die kommenden Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese wären, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man in den jeweiligen Jahren keine Umsatzsteuer zahlen.
Dies ist eine enorme Hilfe für die Gewerbetreibenden. Außerdem kommt noch hinzu, dass man, unabhängig vom Gewerbe, einen Betrag von bis zu 24.500€ Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Demnach könnte es sein, dass Kleingewerbetreibende am Ende sowohl keine Umsatzsteuer, als auch keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Für den Start sind dies ideale Voraussetzungen. Daher ist das Kleingewerbe auch eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt. Ein Kleingewerbe anmelden ist auch gar nicht schwer und mit dem Ankreuzen sofort erledigt.
Muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Jeder, der die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, muss anschließend auch die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Das ist in Deutschland so klar geregelt und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die IHK ist dafür da, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Beispielsweise bringt sie Bahngleis Reparaturen voran, damit Leute Gewerbetreibenden mit Geschäften, wieder Kunden schneller bei sich begrüßen können. Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten der Weiterbildung an. Zusätzlich zu den Kursen, die man belegen kann, kann man auch Zertifikate erhalten, die dem Unternehmen zugutekommen.
Für diese Leistung muss man dann auch eine jährliche Gebühr bezahlen. Kleinere Unternehmen müssen eine Gebühr von rund 30 bis 70€ bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300€. Allerdings hat wie jede Medaille auch, die IHK eine andere, unschöne Seite an sich. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.
Eine Garantie hierfür kann nicht ausgesprochen werden, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nach der Gewerbeanmeldung kommen noch tonnenweise Kosten auf einen. Nun ja… nicht wirklich! Denn vor allem bei eher kleineren Unternehmen sind die Kosten sehr überschaubar und für jeden bezahlbar. Da die meisten Gründer noch kurz vor der Gründung stehen, sollte man die Kosten für die Gewerbeanmeldung selbst mit in die Aufzählung reinnehmen.
Die Bearbeitungsgebühr bei der Anmeldung kostet rund 20 bis 60€. Falls man hauptberuflich Selbstständig ist, dann muss man auch die Kosten für die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.
Die Einnahmen dafür unterscheiden sich stark und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Ein Richtwert hierfür wären rund 200€ im Monat. Weitere Kosten, die anfallen, sind die bei der IHK. Die jährlichen Kosten betragen rund 30 bis 70€. Zusätzliche Kosten fallen nach der Gewerbeanmeldung nicht an.
Fazit:
Gründer müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt und Gemeinde anmelden. Wer die Rechtsform Kleingewerbe auf dem Formular bei der Gründung sucht, der sucht vergeblich, denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes eröffnen. Vielmehr kann man dies dann, wenn man beim Fragebogen vom Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.