Unabhängig davon, welche Rechtsform als Gewerbe gegründet werden soll, die Abläufe bleiben in der Regel immer die selben. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist ein enormer Gewinn für die Wirtschaft, wenn sich Menschen auftun und ein Gewerbe gründen möchten.
Die häufigste Form die bei der Gründung bevorzugt wird, ist die Kleingewerbe Anmeldung. Für einen einfachen, unkomplizierten und vor allem verwaltungsarmen Start, ist das Kleingewerbe ein idealer beginn.
Inhalt
Gewerbe anmelden wie und wo?
Für die Gewerbeanmeldung musst du dich beim Gewerbeamt anmelden und dort ein Formular ausfüllen. Du benötigst einige Unterlagen und musst auch eine kleine Gebühr hinterlegen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Was aber in den meisten Gewerbeämtern als Dokument von dir verlangt werden, sind:
- ein Personalausweis oder Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
- ein Handelsregisterauszug,
- je nach Art des Gewerbes werden noch weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte verlangt.
Dann füllst du noch einen Bogen aus, in der einige Dinge über dich und über deine gewerbliche Tätigkeit nachgefragt wird. Beispielsweise möchte das Gewerbeamt von dir wissen, ob du im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchtest. Beides hat sowohl seine Vor- als auch seine Nachteile.
Wenn du als Nebengewerbe beginnst, dann zahlt dein Arbeitgeber weiterhin deine Krankenversicherung, was bei einem Hauptgewerbe nicht mehr der Fall wäre. Auch hast du erst einmal Zeit, herauszufinden, ob deine gewerbliche Tätigkeit denn wirklich wirtschaftlich ist, ohne dabei unter Druck zu geraten, da du ein sicheres Einkommen hast.
Auch hast du bei einem Nebengewerbe das Zepter in der Hand und kannst selber entscheiden, wann und wie viel du an Zeit und Kapital investieren möchtest.
Allerdings darfst du nicht mehr arbeiten, wie in deinem Hauptjob. Ein guter Richtwert für ein Nebengewerbe wären 16 Stunden pro Woche. Und falls der Verlust deines Hauptjobs droht, kannst du dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln. Überlege dir daher sehr gut, wie du dich letztlich entscheiden möchtest.
Nachdem du den Gewerbeschein hast, werden deine Informationen weiter an das Finanzamt und an die Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) geschickt. Der Gewerbeschein gibt dir allerdings noch nicht die Möglichkeit mit deiner gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen, dies darfst du erst dann, nachdem du vom Finanzamt die neue Steuernummer erhalten und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hast.
Anmeldung beim Finanzamt?
Nach dem du dein Gewerbe angemeldet und den Gewerbeschein erhalten hast, musst du dich nicht bei dem Finanzamt melden. Dieser wird automatisch vom Gewerbe bzw. Bezirksamt informiert. Falls sich innerhalb einiger Tage und Wochen niemand bei dir melden sollte, dann erst kannst du selbst aktiv werden und den Stand der Dinge nachfragen.
Vom Amt der Finanzen erhälst du die Steuernummer für dein Gewerbe und den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen musst du ausgefüllt zurückschicken. Auf dem Bogen tritt auch die Frage auf, wie deine gewerbliche Tätigkeit denn nun aussieht.
Dort solltest du dein Gewerbe so umfassend wie möglich beschreiben und nichts zu kurz fassen. Denn das Amt prüft später ganz genau, ob alles auch richtig ist, was du angegeben hast.
Gewerbetreibender und Freiberufler – wo liegt der Unterschied?
Beide stehen mit einer selbstständigen Tätigkeit auf beiden Beinen, doch eine Sache unterscheidet beide vehement: bei dem einen bist du dazu verpflichtet, die Anmeldung eines Gewerbes durchzuführen, bei dem anderen reicht der Gang zum Finanzamt aus. Freiberufler gehören zu der Kategorie Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Diese Berufe sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen. Bekannte Berufe, die in diese Kategorie fallen, wären:
- Ärzte
- Anwälte
- Ingenieure
- Schriftsteller
- Künstler
- Journalisten
- Zahnärzte
Gewerbe angemeldet – folgt dann die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK?
Das Gewerbe anmelden ist die eine Sache, weitere Kosten durch die IHK eine andere. Es stimmt, das man der Anmeldung Pflichtmitglied bei der IHK wird. Das ist gesetzlich so festgelegt und kann nicht angefochten werden.
Die Jahresbeträge liegen bei eher umsatzschwächeren Gewerben bei 30 bis 70 Euro und für Unternehmen die im Handelsregister eintragen sind sogar 150 bis 300 Euro. Der Beitrag kann auch weiter steigen und ist abhängig von dem eigenen Umsatz.
Ab einer jährlichen Summe von unter 5200 Euro ist man beitragsbefreit. Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Augenblick immer sehr nervig sein können, so sollte man doch nicht vergessen, das die IHK einem viele Weiterbildungsmöglichkeiten und Zertifikate bieten, mit deren Hilfe man wieder das Unternehmen weiter bringen kann.
Was aber sehr nervig werden kann, ist eine Beitragsrechnung von der IHK. Eine Rechnung, die manchmal ohne Vorbehalte geschickt wird und benötigte Anschaffung erst einmal Zunichte macht. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit dem zu widersprechen.
Wenn dich dies alles sehr irritieren und ermüdend sollte, dann haben wir eine tolle Überraschung für dich… die IHK-Gebührenberatung! Bei der IHK-Gebührenberatung prüfen die Experten von GewerbeAnmeldung.com für dich, ob die Möglichkeit besteht, deine Kosten auf ein Mindestmaß von 0 Euro reduziert werden können!
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Gewerbe anmelden auch online möglich?
In der heutigen Zeit brechen wir immer mehr Barrieren auf. So ist es auch mit dem Internet. Mithilfe dessen können wir nun auch das Gewerbe anmelden, auch wenn wir nur zuhause rum sitzen. Zwar wird dieser Service noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten, doch die meisten Großstädte und ein sehr großer Teil Nordrhein-Westfalens haben diesen Service bereits im Angebot.
Für Menschen die auf der Schichtarbeiten oder eher nur Mittags arbeiten ist dies eine willkommene Abwechslung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung durchführen und muss auch keinen festen Termin vereinbaren. Auch dauert die Anmeldung in der Regel nicht länger, als wie beim Gewerbeamt. Auch hier werden die selben Dokumente benötigt und das Geld kann bequem per Online Banking eingezahlt werden.
Als Kleinunternehmer im Handelsregister?
Als Kleinunternehmer wird man in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen. Es besteht auch keine Pflicht, die einen dazu veranlassen könnte. Dennoch es die Möglichkeit, dies dennoch zu tun, um einige Vorteile genießen zu können, die da wären:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite hat man auch Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Wie du dich am Ende entscheidest, obliegt ganz allein dir. Sofern du von einem kleinem Gewerbe profitieren möchtest, dann bleibe auch dabei und registriere dich nicht im Handelsregister, denn dann wird der Verwaltungsaufwand, sowie die Gebühren größer.
Fazit:
Es gilt, dass jeder, der langfristig, selbstständig und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. In diesem Fall muss vor der Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbeschein geordert werden.
Dann erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Ein Kleingewerbe anmelden ist eine der häufigsten Vorkommenden Rechtsformen. Man zahlt im Amt des jeweiligen Bezirkes rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt ändern. Dokumente, die vorgelegt werden müssen, sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Melde-Bestätigung,
- Auszug aus dem Handelsregister
Innerhalb weniger Tage wird man dann von dem Amt der Finanzen kontaktiert und man erhält eine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Nachdem man dies getan hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen und Umsätze erwirtschaften.