Wann muss man eigentlich ein Gewerbe anmelden? Das fragen sich sicherlich einige Leute unter uns, die bereits kleinere Einnahmen verzeichnen, aber bisher diese Tätigkeit noch nicht dem Gewerbe- und Finanzamt gemeldet haben. In diesem Ratgeber wirst du alle benötigten Informationen rund um das Thema Gewerbe erfahren. Sei also gespannt. Im Laufe des Textes wartet nämlich eine Überraschung auf dich.
Inhalt
Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?
Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Sofern du mit deiner gewerblichen Tätigkeit einen Gewinn von nur 410 Euro im Jahr hast, bist du von Gewerbepflicht befreit und kannst diese weiterhin so ausüben, wie bisher.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es gibt die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Monaten Zeit. Dennoch solltest du nicht so viel Zeit verstreichen, denn es kann bei einigen Behörden durchaus Mal vorkommen, dass du für die Versäumnis ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr geahndet werden kannst.
Zwar lassen viele Gewerbeämter vor allem bei eher kleineren Beträgen Milde walten, trotz allem solltest du nicht darauf hoffen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter dich bringen und die benötigten Informationen beim Gewerbeamt und beim Finanzamt abgeben.
Ich möchte ein Gewerbe anmelden – was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?
Wenn du dich beim Gewerbeamt anmelden möchtest, dann musst du dich auch mit der Frage auseinandersetzen, welche anfänglichen Umsätze du erzielen möchtest. Dies ist insofern wichtig, da dies darüber bestimmt, ob du Gewerbesteuern zahlen musst oder eben nicht.
Wenn du beispielsweise in deinem ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 22.000 und im zweiten Jahr einen von 50.000 erwirtschaftet hast, keinen Cent darüber, dann gilt für dich die Kleinunternehmerregelung und die Gewerbesteuern müssen nicht bezahlt werden.
Wenn du hingegen einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftest, dann giltst du zwar weiterhin als ein Kleinunternehmer, doch die Regelung tritt dann nicht mehr in Kraft.
Doch vor allem zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit ist dies eine super Hilfe. Du kannst einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro erwirtschaften und bist dann erst dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu bezahlen.
Welche Dokumente muss ich beim Gewerbeamt vorlegen?
Zunächst musst du schauen, bei welchem zuständigen Amt du vor Ort erscheinen musst. In einigen Ämtern kann man auch einen Termin vereinbaren. So kann man lange Wartezeiten umgehen. Wenn du vor Ort erschienen bist, dann solltest du einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro bei dir haben.
Dies kann sich von Stadt zu Stadt ändern. So viel Kosten die Gebühren, um den Gewerbeschein entgegen zu nehmen. Dieser allerdings erlaubt es einem noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst nach dem man beim Amt der Finanzen vorstellig wurde.
Du erhälst beim Gewerbeamt einen Bogen vorgelegt, den du ausfüllen und später stempeln lassen musst. Auf diesem Bogen musst du einige Angaben über dich und das Gewerbe machen.
Unter anderem auch, ob du diesen als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchtest. Für die meisten Gründer, die noch einem Hauptjob nachgehen, ist daher ein Nebengewerbe ratsamer. Zumal die Krankenkasse weiterhin vom aktuellen Arbeitgeber bezahlt wird. Bevor du den Fragebogen allerdings ausfüllen kannst, musst du vorher einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
- einen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.
Das Gewerbeamt leitet deine Informationen weiter an das Finanzamt, an die Industrie und Handelskammer und an die Berufsgenossenschaften.
Wann muss ich Gewerbeanmeldung beim Finanzamt beantragen?
In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.
Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird. Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden.
Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.
Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.
Wie kann man ein Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zur Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?
Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können. Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.
Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Online Gewerbeanmeldung vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen. Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch.
Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings. Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.
Müssen alle gewerbliche Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?
Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.
Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.
Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Apotheker,
- Notare,
- Rechtsanwälte,
- Patentanwälte,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Architekten,
- beratende Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten
Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.
Letzte Schritt zur Anmeldung des Kleingewerbes: IHK – Mitgliedschaft
Du wirst Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300€ an.
Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren.
Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen. Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.
Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.
Fazit:
Das Gewerbe anmelden sollte in der Regel sofort erfolgen, falls eine wiederholte Tätigkeit mit Gewinnabsichten erzielt wird. Zwar kann mit einer Nebentätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, dennoch sollte man, sofern das Interesse Groß ist, die Gewerbeanmeldung nicht allzu lange hinauszögern, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld drohen kann der bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann.
Zwar kann man Rückwirkend ein Gewerbe innerhalb von 60 Monaten immer noch anmelden und auch lassen die meisten Ämter bei eher geringen Summen Milde walten. Darauf vertrauen sollte man allerdings nicht und ein zuständiges Amt so schnell wie möglich aufsuchen. Das Gewerbe anmelden müssen Freiberufler nicht.