Viele von uns träumen davon, irgendwann der eigene Chef zu sein. Unabhängig von irgendeinem Job zu sein, die eigene Zeit frei einteilen zu können oder selbst zu bestimmen, wer was zu tun hat. Dieser Traum ist viel näher, als das man sich das vorstellen könnte. Mit dem richtigen Konzept, einem Gründer mit viel Ehrgeiz und Geduld und einer Prise Glück kann man Berge versetzen.
Wir Leben im Land der Dichter und Denker, wo wäre es also passender, ein neues Unternehmen zu gründen, als hier? In den letzten Jahren hat Deutschland nicht mehr die Innovationen hervorbringen, die die Welt verändern konnte.
Diese Vormachtstellung geht immer weiter an China und Amerika, doch wer sagt, das nicht dein Unternehmen diese Phalanx durchbrechen kann? Auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du das nötige Wissen, um mit deinem Unternehmen durchstarten zu können. Wir wünschen dir bei deinen Unternehmungen viel Glück!
Inhalt
Muss man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen?
Nein. Nicht jedes Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden. Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH UG müssen dies tun, Personengesellschaften wie ein Kleingewerbe allerdings nicht.
Unternehmen, die einen Handelsregistereintrag haben, müssen die doppelte Buchführung durchführen, Bilanzen in Quartalen veröffentlichen und haben zugleich auch höhere Kosten, unter anderem muss man bei der IHK mehr bezahlen.
Allerdings wirkt ein Eintrag im Handelsregister sehr seriös, vor allem dann, wenn man potenzielle Kunden gewinnen möchte. Unternehmen mit einem Eintrag haben es so einfacher, Kunden für sich zu gewinnen und von den eigenen Produkten zu überzeugen.
Wie meldet GmbH beim Handelsregister an?
Nach dem die Gewerbeanmeldung getan ist, muss noch bei weiteren Ämtern die Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt.
Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID des Unternehmens zugeschickt. Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man sofort ausgefüllt zurückschicken.
Die Steuer-ID des Unternehmens muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden. Wer ein Gewerbe anmeldet, wird auch automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder je nach Tätigkeit bei der Handwerkskammer.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen die Gesellschafter bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern. Ansonsten können noch Behörden wie die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft in Frage kommen.
Eintrag ins Handelsregister
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch den Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat. Er leitet den Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weiter.
Erst nach dem man im Handelsregister eingetragen wurde, kann man der Gewerbeanmeldung nachkommen. Nach dem die Anmeldung erledigt ist, kriegt man den Gewerbe Schein und darf erst dann mit der Tätigkeit beginnen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung muss sofort oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, der ist dazu verpflichtet, ein Unternehmen anzumelden.
Ausgenommen von der Regel sind Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, das Unternehmen so schnell wie möglich anzumelden.
Falls man dies nicht tun sollte, dann kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass man bis zu 50.000 Euro an Bußgeld erhalten kann.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Du hast die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hast du bist zu 60 Monate Zeit. Eine ganz schön lange Zeit. Falls jemand bisher eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt hat, ohne ein Unternehmen anzumelden, der sollte wissen, das auch Unwissenheit nicht vor einem Bußgeld schützt.
Wenn man das Unternehmen rückwirkend anmeldet, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen plus einem Zinssatz. Die meisten Ämter drücken bei eher kleineren Beträgen das Auge zu und sprechen keine Bußgelder aus. Dafür gibt es allerdings keine Garantie, daher sollte man dies so schnell wie möglich nachholen.
Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt muss man zunächst eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Gewerbeanmeldung bezahlen.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht.
Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wer ein Kleingewerbe eröffnen möchte, der muss ebenfalls einige Kosten tragen. Da wären zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Jeder, der ein Unternehmen besitzt, ist automatisch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer. Auch hierfür muss man eine jährliche Gebühr bezahlen.
Nachdem man sich im Handelsregister eintragen lassen hat, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die die keinen Eintrag haben, zahlen lediglich 30 bis 70 Euro. Weitere Kosten, die man im Überblick haben sollte, sind die, wenn das Gewerbe weiter wächst.
Beispielsweise können Kosten anfallen, wenn man eine Räumlichkeit benötigt, Mitarbeiter beschäftigt, Patente anmeldet, eine Webseite braucht, Partnerschaften eingeht oder wenn Mal Neuanschaffungen anstehen. Es kann auch der Fall eintreten, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Dies kann für viele Gründer belastend sein.
Doch es gibt auch dafür eine Lösung. Als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wir hier auf GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebührenberatung an. Bei dieser Beratung wird für dich geprüft, ob die Option einer Minderung der Rechnung möglich ist.
Bis zu einer vollständigen Minimierung von 0 Euro sind möglich. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hierbei eine deutliche Sprache. Sofern du mehr darüber wissen möchtest, dann klicke hier.
Fazit:
Jeder kann seinen Traum der Selbstständigkeit Leben. Es erfordert allerdings einiges an Mut. Vor allem dann, wenn man sich im Handelsregister eintragen lassen möchte. Denn dann steigt die Verantwortung immens an.
Man muss, unabhängig von der Art des Unternehmens, eine Buchführung führen, Daten veröffentlichen und hat auch zudem mehr Kosten zu tragen. Alles in allem hilft der Eintrag dabei, dass das Unternehmen in der Gesellschaft an Akzeptanz gewinnt und man so viele potenzielle Kunden so für sich gewinnen kann.