Irgendwann selbst ein Gewerbe anmelden zu können, ist für viele kreative Geister da draußen ein absolut großer Traum. Dieser Traum ist auch gar nicht so weit entfernt, wie man sich das immer wieder vorstellt.
Das Problem allerdings ist immer die Angst, einen Fehler bei der Anmeldung zu begehen und dann dadurch eventuell einige Nachteile zu haben. Sei es, weil man einige Bußgelder zahlen muss, sei es, die Steuern nicht richtig angegeben zu haben oder sei es die Tatsache, dass man gar nicht weiß, wozu man sich mit dem Gewerbe verpflichtet hat.
In diesem Artikel werden wir auf jeden einzelnen Aspekt der Gewerbeanmeldung eingehen. Vom Start, bis zum Ende und sogar danach noch weiter.
Denn Gründer verbindet vor allem eins: die Leidenschaft zu ihrer! Um diese Leidenschaft ausleben zu können, ist man bereit, auch etwas zu wagen. Daher beglückwünschen wir dich, das du auf GewerbeAnmeldung.com gelandet bist, denn hier wird dir garantiert geholfen! Wie du in einfachen Schritten ein Gewerbe eröffnen kannst erfährst du nur hier. Erfahre mehr ->
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Also, die erste Anlauf eines Gründers ist in den meisten Fällen das Gewerbeamt. Warum? Weil man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden muss. In einigen Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern vornehmen kann, wie beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Doch das ist wirklich sehr individuell und von Stadt zu Stadt unterschiedlich, daher muss man erst einmal schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Hat man dies erledigt, folgt bereits die zweite Recherche: muss man für die Anmeldung einen Termin vereinbaren oder reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint?
Eine sehr knifflige Frage, die jedes Amt anders regelt. Beides hat seine Vor- sowie Nachteile. Mittlerweile gibt es auch die Online Gewerbeanmeldung, worauf wir später noch zu sprechen kommen werden. Hat man auch herausgefunden, wie man denn nun das Gewerbe anmelden kann, springen wir direkt an den Tag, wo man beim Gewerbeamt erschienen ist.
Du solltest wissen, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung immer relativ hoch ist und man dementsprechend immer etwas Zeit im Wartezimmer mit einplanen sollte.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung selbst dauert rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen du hast und wie schnell du mit dem Formular vorankommst, welches dich beim Gewerbeamt erwartet.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Du wirst in ein Büro hinein gebeten und zahlst zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese Gebühr unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Auch darf man diese Gebühr nicht mit der Zahlung für das Gewerbe selbst verwechseln.
Man muss diese Gebühr immer bezahlen und dies ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, wird man dazu aufgefordert, einige Unterlagen vorzuzeigen, die für die Gewerbeanmeldung benötigt werden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man ein Formular. Das Formular ist sehr wichtig, da es später als Gewerbeschein fungiert. Man kann es entweder vor Ort oder mit nach Hause nehmen und dann in Ruhe ausfüllen.
Es empfiehlt sich aber, wenn man das direkt vor Ort erledigt. Zum einen deshalb, damit die Gewerbeanmeldung nicht weiter hinausgezögert wird und zum anderen auch, da bei Fragen der Arbeiter vor Ort helfen kann. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Bei den meisten Gründern ist es ohnehin klar, dass diese ein Nebengewerbe eröffnen wollen, da sie noch einem Job nachgehen und ohnehin keine andere Wahl haben.
Wer jedoch ein Hauptgewerbe anmelden will, dem kommen bereits die ersten Kosten entgegen. Denn wer hauptberuflich Selbstständig ist, muss in der Regel auch seine Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatlichen Kosten betragen mindestens 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen.
Das gute hierbei ist, dass man diese Kosten am Ende des Jahres auf der Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben kann und so bis zu 1900 Euro von der Einkommenssteuer absetzen.
Zu den ganzen (Steuer) Tricks und Tipps kommen wir noch später. Nachdem man mit dem ausfüllen des Formulars fertig ist, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man nämlich erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden.
Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft antreten. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig ist. Doch hier fallen, im Gegensatz zu der IHK Mitgliedschaft, keine Kosten an, sofern man keine Mitarbeiter hat. Denn Selbstständige müssen sich nicht selbst bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen, ihre Mitarbeiter schon.
Wie sieht ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Es ist so sicher, wie das Amen! in der Kirche: jeder Gründer eines Gewerbes muss das Gewerbeformular ausfüllen. Es gibt gar kein entkommen, da das Formular im Nachhinein die Bescheinigung für die gewerbliche Tätigkeit sein wird. Daher ist es sehr wichtig, dass man bereits von vorneherein weiß, was einen erwartet.
Auf manchen Seiten findest du sicherlich das Ganze Formular auch so, doch was bringt es einem, wenn man ein Bild vor sich hat, aber keine vernünftigen Instruktionen gemacht werden?
Auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du daher nicht nur eine detaillierte Auffassung des Formulars, damit du es bestmöglich ausfüllen kannst, sondern auch noch wichtige Punkte angemerkt, was überhaupt für dich zählt und was nicht!
Also, das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wie kann man online ein Gewerbe anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Das klingt zwar sehr cool, das doch das lahme Internet hier in Deutschland ist etwas ausbaufähig.. nur mal so am Rande erwähnt… Doch das ist nicht das Thema.
Die digitale Revolution kennt kein halten und hat auch die Gewerbeanmeldung maßgeblich beeinflusst. Statt nun beim Gewerbeamt vorstellig zu werden, reicht es mittlerweile aus, wenn man einfach bequem von Zuhause aus das Gewerbe anmelden kann.
Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, ganz eigenständig und das Ganze dauert auch nur bis zu 20 Minuten. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie die Zeit gefunden hatten, selbst vor Ort zu erscheinen oder keine Lust darauf hatten, erst nach Wochen den Termin zu realisieren und dann erst mit dem Gewerbe voll durchstarten zu können, ein wahrer Segen!
Die Online Gewerbeanmeldung ist dem klassischen Weg sehr ähnlich. Man muss zunächst die Gebühr bezahlen. Das kann man bequem per Banking erledigen. Anschließend müssen die erforderlichen Dokumente als Kopie hochgeladen werden.
Zum Schluss muss noch das Formular ausgefüllt und ausgedruckt werden. Schon hat man die Online Anmeldung hinter sich! Leider Gottes hat auch dieses geniale System noch seine kleinen Problemchen..
Denn diese Art der Anmeldung wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Daher muss man erst einmal schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service anbietet.
Zudem akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht. Die Unterschrift müsste man dann entweder per Post oder persönlich nachreichen, was wiederum lästig wäre, aber nötig ist.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Das Kleingewerbe ist mit Abstand das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Über fünf Millionen Gründer nutzen die Vorteile eines solchen Gewerbes. Zum besseren Verständnis: in Deutschland gibt es rund sieben Millionen eingetragene Unternehmen, davon sind besagte fünf Millionen Kleingewerbetreibende.
Warum ein Kleingewerbe so eine riesige „Fangemeinschaft“ hat? Das schauen wir uns später genauer an. Doch halten wir eins fest: wer ein Kleingewerbe anmelden möchte und deshalb beim Gewerbeamt vorstellig wird, merkt sehr schnell, dass man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform auf dem Gewerbeformular auswählen kann.
Das liegt daran, dass man die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Gewerbeamt abschließt, sondern beim Finanzamt. Man selbst muss dafür nicht beim zuständigen Finanzamt vorstellig werden, sondern erhält von diesem innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung Post.
Gründer erhalten so den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man diesen einmal in den Händen hält, merkt man sehr schnell, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Insbesondere die Kleinunternehmerregelung ist für angehende Kleingewerbetreibende sehr wichtig.
Wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt, dann erst kann man das Kleingewerbe eröffnen. Falls man die Regelung nicht in Anspruch nehmen sollte, dann verfällt die Regelung und man darf diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung sind, das Gründer, unter bestimmten Voraussetzungen, keine Umsatzsteuer zahlen müssen, keine Buchführung benötigen, die HGB durch die BGB ersetzt wird und man grundsätzlich weniger Aufwand betreiben muss.
Ein weiteres wichtiges Feld, welche angehende Gründer mit besonderer Aufmerksamkeit ausfüllen sollten, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit näher beschreiben soll. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.
Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Gibt es den Kleingewerbeschein?
Es gibt Kleingewerbe, daher ist der Gedanke auch nahe liegend, dass es vielleicht auch einen Kleingewerbeschein geben kann. Der Grund, weshalb viele Leute immer wieder annehmen, dass es einen solchen Schein unbedingt geben muss, liegt darin begründet, dass man ein Kleingewerbe nicht beim zuständigen Gewerbeamt beantragen kann.
Auf dem Gewerbeformular kann man ein Kleingewerbe nicht als Rechtsform auswählen. Doch es gibt diesen Schein nicht. Der Kleingewerbeschein ist lediglich ein Mythos.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Ein Kleingewerbe wird unter anderem auch deshalb so genannt, weil die Gründer eines solchen Gewerbes die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.
Durch die Beanspruchung der Regelung entfallen einige Pflichten. Unter anderem müssen Kleingewerbe keine lästige Buchführung mehr betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen. Der Verwaltungsaufwand allein hier ist enorm hoch und der Druck umso höher.
Die Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Außerdem ist man nicht mehr an das strenge HGB gebunden, sondern dem BGB, was weitaus gelassenere Regeln hat.
Doch eines der Hauptgründe für die Kleinunternehmerregelung ist der, dass man keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, wenn man einige Bedingungen erfüllt hat. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man diese Ziele erreicht hat, dann zahlt man für das jeweilige Jahr jeweils keine Umsatzsteuer.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Deutschland ist vor allem bekannt für sein Bier, seine Wurst, seine Fußballmannschaft, seine Disziplin, seine Steuern und für seine strengen Regeln. In Deutschland ist alles gut durchgetaktet. Dieses durchtakten hält beim Finanzamt und bei dem Gewerbeamt nicht auf.
Auch hier gibt es sehr strenge Vorgaben, an die sich zukünftige Gründer halten müssen. Ansonsten drohen Strafen. Doch eins nachdem anderen. Wer bereits jetzt schon weiß, dass er in naher Zukunft ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte so schnell wie möglichst einen Termin vereinbaren oder vor Ort erscheinen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht in einem Angestelltenverhältnis fußt, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Wer dies nämlich nicht tut, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.
Beispielsweise zahlt man in München für solche Vergehen bis zu 50.000 Euro! Das dürfte für die meisten der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Es wäre daher tragisch, wenn man eine solch hohe Summe zahlen müsste, aufgrund der Faulheit eines Gründers. Unwissenheit akzeptieren die Ämter als Ausrede nicht.
Eine kurze Anmerkung: nicht jeder Selbstständige muss auch die Anmeldung eines Gewerbes beantragen. Es gibt nämlich die sogenannten Freiberufler, die lediglich beim Finanzamt vorstellig sein müssen und kein eigenes Gewerbe benötigen. Recherchiere daher von vorneherein, ob deine Tätigkeit eventuell eine freiberufliche oder eine gewerbliche ist.
Man hat noch die Möglichkeit, das Unternehmen auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wenn man das Wort Klein hört, da denkt man nicht wirklich an etwas großes, macht Sinn, oder? Also kann man auch davon ausgehen, dass ein Kleingewerbe keine hohen Kosten verursacht, oder? Leider nicht ganz, doch das kommt dem ganzen schon sehr Nahe.
Denn das Kleingewerbe ist vor allem deshalb so beliebt bei den Leuten, weil man unter anderem auch nur sehr geringe Kosten zu zahlen hat, aber im Gegensatz dazu sehr gutes Geld verdienen kann.
Da die meisten Leser noch vor der Gewerbeanmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel auch die Bearbeitungsgebühr mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnt ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen.
Auch wenn im ersten Moment die zusätzlichen Kosten durch die Krankenkasse sehr lästig und nervig wirken, so gibt es einen kleinen Trick, um den ganzen Effekt etwas abzuschmälern: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht.
Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.
Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK. Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen.
Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren. Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte.
Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat. Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Zahlungen sollte man jedoch als Investition und nicht wirklich als fixe Ausgaben sehen.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!
Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe?
Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24.500€ Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern.
Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000€ monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an!
Dann gibt es noch die Umsatzsteuer. Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern. Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss.
Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.
Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.
Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?
Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder
Bußgelder zu erhalten ist enorm. Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite. Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt.
Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden. Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Was haben wir gerade gesagt? Klein bedeutet zwar nicht gleich geringe Kosten, doch das kommt dem ganzen schon sehr Nahe. Wie sieht es allerdings mit den Einnahmemöglichkeiten aus? Kurz mit einem Wort beschrieben: Gigantisch!
Ein Kleingewerbe ist zwar klein, aber ohoohooohooo… und so sehen auch die erreichbaren Summen aus. Man kann nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Jahr erwirtschaften. Man darf bei diesen ganzen Summen allerdings nicht vergessen, dass man hierbei auch das Geld erst einmal verdienen und einiges versteuern muss.
Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Summen sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Wer ein Kleingewerbe besitzt, der genießt sehr viele Vorteile. Allerdings ist die öffentliche Wahrnehmung eines Kleingewerbes nicht so Prestige geladen, wie eine Kapitalgesellschaft. Daher gibt es einige Unternehmen, die sich bewusst für den Schritt entscheiden, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, können dies allerdings auch tun, um folgende Vorteile zu genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Nicht für jeden Selbstständigen, aber für alle Gewerbetreibenden schon. Dies ist gesetzlich so vorgegeben und man sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Dies ist einer der Gründe, weshalb die IHK von so vielen Leuten kritisch beäugt wird. Doch wofür steht die IHK und was ist ihre Aufgabe?
Die IHK selbst gibt folgendes an: das sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln, damit regionale Unternehmen profitieren können. Inwieweit das klappt und ob die Ausgaben und Einnahmen im Verhältnis dazu stehen, ist zwar nicht ganz eindeutig geklärt, doch Fakt ist, eine gute Sache hat die IHK doch schon an sich.
Denn die IHK bietet sehr viele Weiterbildungskurse an, zwar gegen Geld, doch bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer Zertifikate, die wiederum dem Ansehen des eigenen Betriebs zugute kommen können.
Für diese Leistungen erwartet die IHK auch einige Zahlen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300€ im Jahr. Sofern der jährliche Umsatz unter 5200€ liegen sollte, dann ist man für dieses Jahr von den Gebühren befreit. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.
Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.
Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?
Um die Gewerbeanmeldung überhaupt beantragen zu können, muss man da den Arbeitgeber informieren? Auf vielen Seiten steht immer wieder etwas grundverschiedenes, doch nur hier erhälst du Informationen, auf die du dich verlassen kannst.
Denn du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu unterrichten. Du hast demnach freie Wahl, ob du es sagen willst oder nicht. Allerdings gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen, die ich dir ebenfalls nicht vor enthalten möchte.
Denn Gesetzeslücken ermöglichen es dem Arbeitgeber dann doch, die Informationen zu erhalten, die er braucht. Zum einen kann es sein, dass es deine vertragliche Situation von dir verlangt, dass du deinem Arbeitgeber von der Anmeldung berichten musst.
Beispielsweise dann, wenn du eine Klausel im Vertrag hast oder du einen Tarifvertrag hast. Daher ist es sehr wichtig zunächst zu wissen, was der Arbeitsvertrag so aussieht. Außerdem muss man dann dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung erzählen, wenn man so intensiv am Arbeiten ist, das man nicht mehr die Leistung erbringen kann für die eigentliche Arbeit.
Außerdem muss man die Anmeldung dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen, wenn man in den selben Branchen tätig ist und es somit zu Interessenkonflikten kommen kann.
Auch dann muss man dem die Anmeldung erwähnen, da ansonsten Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Grundsätzlich solltest du dir auch darüber bewusst sein, dass sofern dein Arbeitgeber die Infos von irgendwo anders herbekommt, eure Vertrauensbasis darunter leiden kann, weil man dann annehmen kann, das du dem Arbeitgeber nicht allzu sehr vertraust.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung muss man beim zuständigen Amt erledigen. Bei der Gründung sollte man sich bewusst sein, das ein Unternehmen eine unterschiedliche Rechtsform haben kann. Hierbei kann man nicht klar benennen, welches Form die bessere ist, als die andere. In Deutschland ist die beliebteste und häufigste ausgewählte Gründungsform das Kleingewerbe. Das hat die geringsten Kosten im Jahr und auch der Verwaltungsaufwand ist hierbei sehr gering, im Gegensatz zu anderen Rechtsformen. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Außerdem sollte man folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Dann muss man noch das Gewerbeformular ausfüllen. Dort müssen angaben zum Gewerbetreibenden gemacht werden. Danach erhält man die Kopie des Formulars, welches dann als Gewerbeschein fungiert.