Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss das Gewerbeamt aufsuchen. Vor allem in Großstädten kann es allerdings dazu kommen, dass es zum einen mehrere Gewerbeämter gibt und zum anderen, auch andere Ämter die Aufgabe übernehmen, die Anmeldung anzunehmen, wie beispielsweise ein Ordnungsamt oder eine Handwerkskammer.
Daher muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Wenn man dies einmal gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Einige Ämter erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer Platz nimmt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular richtig ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man einen Gewerbeschein erhalten?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Kann man ein Kleingewerbe auch bei dem Gewerbeamt anmelden?
Der Mythos ist weit verbreitet, dass man die Kleingewerbe Anmeldung bei dem Gewerbeamt durchführen kann. Das stimmt so nicht. Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Genau, richtig gelesen. Die Anmeldung für ein Kleingewerbe findet beim Amt der Finanzen statt.
Allerdings nicht so, wie man sich das vorstellt. Man erhält den Fragebogen und dort muss man unter anderem ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gewerbe, keine Umsatzsteuer zu zahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Voraussetzungen sehen so aus, dass man innerhalb des ersten Geschäftsjahres nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleiben muss.
Wenn dies so gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern und demnach auch viel Geld. Mit einem Kleingewerbe werden Unternehmen beschrieben, die diese Regelung für sich in Anspruch genommen haben.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, allerdings weder die Zeit hat, auf den Termin zu warten, noch zu den entsprechenden Öffnungszeiten erscheinen kann, der kann das Gewerbe auch online anmelden.
Die Online Gewerbeanmeldung übernimmt sozusagen die Aufgaben des Gewerbeamtes. Man kann dort die benötigten Dateien als Kopie hochladen und das Geld bequem von Zuhause aus schicken. Auch das Gewerbeformular kann Online ausgefüllt werden.
Die Online Gewerbeanmeldung dauert in der Regel nur zehn bis 15 Minuten. Für all diejenigen, die aufgrund von unpassenden Arbeitszeiten nie dazu kamen, bei dem Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies ideal.
Einziges Manko: online ein Gewerbe anzumelden wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Vielmehr findet man diese Art der Gewerbeanmeldung in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Muss man sich auch beim Finanzamt anmelden?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, braucht man keine Anmeldung bei dem Amt der Finanzen. Dieses schickt in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen den steuerlichen Erfassungsbogen.
Wer innerhalb dieser Zeitspanne nichts erhalten sollte, der sollte erst dann aktiv werden und Mal nachfragen. Auf dem Fragebogen kann man sozusagen das Kleingewerbe anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht. Wenn man diese Option allerdings nicht zieht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe gültig machen.
Daher ist es ratsam, vor allem bei einer nebenberuflichen Tätigkeit, zunächst das Kleingewerbe anmelden zu lassen, indem man die Regelung für sich beansprucht. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Also ein ganz schön dicker Brocken.
Man muss unter anderem auch angeben, wie denn genau die gewerbliche Tätigkeit ausschaut. Hierbei sollte man die Tätigkeit auch so ausführlich wie möglich beschreiben und sich dabei Zeit lassen. Das Finanzamt kontrolliert im Nachhinein sehr genau, ob die Angaben auch wirklich passend sind. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man Anfangen, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften.
Muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Jeder Gewerbetreibende ist in Deutschland dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Das ist gesetzlich so klar geregelt und man sich da auch nicht befreien lassen.
Die IHK versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Sie bietet den Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Weiterbildungskurse und Zertifikate zu erhalten. Für diese Leistungen muss man allerdings eine jährliche Gebühr bezahlen, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kosten.
Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Sofern das Unternehmen einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man der Pflicht der Gebührenzahlung befreit. Auch können die Gebühren weiter ansteigen. Dies ist allerdings mit den eigenen Einnahmen verknüpft. Sofern die Einnahmen signifikant steigen, steigt zu einem gewissen Prozentsatz auch die Gebühr.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Je nach Art des Gewerbes können unterschiedliche Kosten entstehen. Ausgehend davon, dass man das beliebteste Gewerbe hat, also ein Kleingewerbe, dann sind die Kosten allerdings sehr überschaubar.
Zwar keine fixen Kosten, doch da die meisten Leser noch kurz vor der Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls benennen: die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, die rund 20 bis 60 Euro kostet.
Weitere Kosten die anfallen, sind die IHK Gebühren, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten würden. Das wären auch bereits die einzigen Kosten bei einem Kleingewerbe. Natürlich können weitere Kosten anfallen, wenn das Gewerbe weiterwächst. Wenn man beispielsweise Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingehen.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erledigen. Vor Ort muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Außerdem sollte man einige Unterlagen dabei haben, wie einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung. Anschließend muss man ein Formular aus und wäre dann auch bereits fertig mit der Gewerbeanmeldung.