Wer sich grade selbstständig macht, ist nicht immer von vornehinein aufgeklärt. Dann kann es auch durchaus sein, dass man nicht unbedingt weiß, ob man nun ein Gewerbe anmelden muss. Richtig! Man muss nicht unbedingt beim Gewerbeamt vorstellig werden. Wann man der Gewerbeanmeldung nachkommen muss und wann nicht erfährst du in diesem Beitrag.
Wer muss ein Gewerbe anmelden und wer nicht?
Wer der Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Eine gewerbliche Tätigkeit muss beim zuständigen Amt angemeldet werden, sobald eine vorliegt. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, die zuständig sein könnten.
Aus dem Grund muss man das zuständige ausfindig machen. Außerdem bieten einige Städte die Möglichkeit der Online Anmeldung an. Dies hat den großen Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann.
Eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss, liegt dann vor, wenn sie langfristig, selbstständig und des Öfteren ausgeübt wird, mit der klaren Absicht Gewinn zu erzielen, ohne dass man dabei in einem Angestelltenverhältnis ist. Aber wann handelt es von einer gewerblichen Tätigkeit?
Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es von einer Massenproduktion, zum Beispiel von einem Produkt, welches hergestellt und verkauft wird. Wenn dies der Fall ist, kommt man um eine Gewerbeanmeldung nicht drum herum und muss dies anmelden, weil man sonst mit Konsequenzen rechnen kann. Genauso gibt es eine Gruppe, die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen ist. Diese Gruppe wird Freiberufler genannt.
Was bedeutet Freiberufler?
Wer als Freiberufler gilt, ist von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Diese sind in § 18 des EstG geregelt. Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, ist man auch von den Gewerbesteuern befreit.
Als Freiberufler wird man nicht auch zum Mitglied der Industrie- und Handelskammer, da dies nur für Gewerbetreibende verpflichtend ist. Die Freiberufler werden in drei Kategorien aufgeteilt: Katalogberufe, Tätigkeitsberufe und katalogähnliche Berufe. Zu den Katalogberufen zählen:
- Ärzte, Tierärzte
- Heilpraktiker
- Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte, Notare
- Architekten und Vermessungsingenieure
Katalogähnliche Berufe müssen meistens ein Studium nachweisen können. Jedoch gibt es einige Tätigkeiten, wobei die Voraussetzungen vom Finanzamt geprüft werden. Diese sind zum Beispiel Fotodesigner, Schauspieler und noch ein paar andere Berufe.
Bei den Tätigkeitsberufen handelt es von künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten, wissenschaftliche Tätigkeiten oder aber auch erzieherische oder unterrichtende Tätigkeiten. Zum Beispiel sind es Berufe wie Ärzte und Schriftsteller.
Was macht einen Freiberufler aus?
Es gibt einige Aspekte, die einen Freiberufler ausmacht und somit von den gewerblichen Tätigkeiten unterschieden werden kann. Den Freiberufler macht sein akademischer Abschluss aus, welches auch sine Voraussetzung ist. Da bei einigen Berufen es von einer verantwortungsvollen Aufgabe handelt, ist es nicht einfach gestattet der Tätigkeit nachzukommen.
Der Abschluss muss auch bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei der Tätigkeit bzw. der Dienstleistung handelt es nicht von einer Massenproduktion wie bei der gewerblichen, sondern eher um eine spezialisierte auf den Kundenwunsch angepasste Dienstleistung. Im Gegenteil besteht ein besonderes Verhältnis zum Kunden, welches auf Vertrauen aufbaut. Ganz wichtig ist hierbei der Einsatz des Freiberuflers.
Muss man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Es ist durchaus möglich auch als Freiberufler ein Gewerbe anzumelden. Wann genau das der Fall ist, wird vom zuständigen Finanzamt entschieden. Es hängt immer davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen wird und inwiefern man als Freiberufler tätig ist. Ein Beispiel ist hierfür der Fotograf. Je nach Branche kann sich die Anmeldung unterscheiden.
Im Grunde sind sie nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet, doch wenn man beispielsweise als Hochzeitsfotograf unterwegs ist, muss man ein Gewerbe anmelden. Wenn das Finanzamt einen darauf aufmerksam macht ein Gewerbe anzumelden, sollte man dies auch schleunigst tun, da sonst Strafen wie Bußgeld drohen können. Unabhängig davon kann man auch als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden.
Dabei kann man sich für eine beliebige Rechtsform entscheiden. Doch muss man hierbei beachten, dass zum Beispiel nicht jede Tätigkeit eine GmbH angemeldet werden kann. Wenn man sich als Freiberufler für eine Rechtsform entscheidet und ein Gewerbe anmeldet, sollte man bedenken, dass der steuerliche Vorteil dabei verloren geht und man die Gewerbesteuern zahlen muss. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK. Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte man zuerst schauen ob es sich finanziell für einen lohnt.
Wie kann mich sich als Freiberufler versichern lassen?
Der Freiberufler hat die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Versicherung. Bevor man einfach so eine Entscheidung trifft, sollte man schauen, welche Wahl sich am besten persönlich eignet. Für die private Versicherung sind das Alter und der gesundheitliche Zustand entscheidend.
Man sollte bedenken, dass man von der privaten Versicherung nicht einfach in die gesetzliche wechseln kann. Deshalb sollte man sich genug Gedanken darüber machen und dementsprechend die Entscheidung treffen. Für einige Freiberufler gibt es Standeskammer.
Zum Beispiel gibt es die Rechtsanwaltskammer. Über die Standeskammer zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für die Künstler gibt es die sogenannte Künstlersozialkasse. Diese liegt in Wilhelmshaven und die entscheiden wer dort Mitglied werden darf. Wenn man dort angenommen wird, zahlt man als Künstler nur die Hälfte der Beiträge der Sozialversicherung und die andere Hälfte wird von der Künstlersozialkasse übernommen.
Welche Steuern zahlt ein Freiberufler?
Als Freiberufler zahlt man schonmal nicht die Gewerbesteuer. Neben den Gewerbesteuern kann man sich auch die Umsatzsteuer sparen. Wie das geht? Ganz einfach in dem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Diese Regelung steht sowohl dem Gewerbetreibenden als auch dem Freiberufler zu.
Die Voraussetzung hierbei ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen darf. Erst wenn die beiden Umsatzgrenzen eingehalten werden, zahlt man keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer sind die sogenannte Mehrwertsteuer, so wie wir es aus unserem Alltag kennen. Wenn man bereits von Anfang an weiß, dass man keine hohen Einnahmen erzielen wird oder zunächst nebenberuflich starten möchte, kann die Regelung in Anspruch nehmen und Geld sparen.
Wie meldet man überhaupt eine freiberufliche Tätigkeit an?
Um eine freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man das zuständige Finanzamt ausfindig machen. Bevor man persönlich dort hingeht, schickt man ein formloses Schreiben an das Finanzamt, in dem man kurz sein Vorhaben beschreibt.
Anschließend kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Diesen muss man ausfüllen und zurückschicken. Wer die Umsatzsteuer sparen möchte, muss in diesem Bogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davoon Gebrauch machen zu können. Anders wie bei der Gewerbeanmeldung hat man hier nicht die Möglichkeit sich online anzumelden. Nach dem der Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt worden ist, kann man mit der Tätigkeit starten.
Bis wann muss sich ein Freiberufler anmelden?
Die freiberufliche Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Man sollte die Anmeldung nicht vor sich hinschieben, weil sonst Stress mit den Behörden entstehen kann. Vor allem dann, wenn eine Gewerbeanmeldung doch verpflichtend ist und man sich nicht angemeldet bzw. erkundigt hat.
Fazit
Wenn man als Freiberufler unterwegs ist, muss man kein Gewerbe anmelden. Somit entfallen die Gewerbesteuer und auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK. Wer zu den Freiberuflern zählt, kann nicht einfach entschieden werden, sondern ist gesetzlich geregelt. Wenn diese Frage geregelt ist, muss man sich direkt beim Finanzamt anmelden, in dem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt.
Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen. Ob man nun ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, entscheidet das Finanzamt, denn es gibt auch einige Ausnahmen. In steuerlichen Erfassungsbogen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Auch wenn man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, kann man es freiwillig tun.