Inhalt
Gibt es freie Gewerbe?
Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll.
Wie kann man eine Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wenn dann gibt es freie Berufe, welche auch Freiberufler genannt werden. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt an.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Heilpraktiker
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Und noch einige andere Berufe
Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?
Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden.
Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Weil Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind benötigen sie auch keinen Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Sie gehen bei ihrer Anmeldung anders vor.
Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?
Als Freiberufler wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden:
- Name,
- Anschrift,
- Kontaktdaten und
- Steuer-ID.
Vorausetzungen für Gewerbeanmeldung
Man muss kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte. Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.
Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises. Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden.
Wer muss die Gewerbe anmelden?
Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden (wie z.B. beim Arzt). Manchmal ist es bei den freien Berufen nicht immer ganz so klar, wann ein Gewerbe nicht angemeldet werden muss. Es kann durchaus auch sein, dass man als Freiberufler einer Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Bevor man direkt loslegt, sollte man sich vorher erkundigen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.
Bis wann muss man sich als Freiberufler anmelden?
Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.
Was wird wen man die Anmeldung verspätet?
Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts. Um den Stress zu vermeiden und die Kosten auch gering zu halten, sollte man schon am besten bevor man mit der Tätigkeit beginnt sich anmelden. So ist man auf der sicheren Seite.
Für welche Personen ist die Kleinunternehmerregelung geeignet?
Die Kleinunternehmerregelung ist für jeden Selbstständigen geeignet und wird beim Finanzamt angemeldet. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.
Dafür muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet hat, tritt die Regel nicht mehr in Kraft.
Fazit
Ob man nun als Gewerbetreibender oder Freiberufler zählt ist unklar, jedoch kann man es erfragen und diese Frage aus dem Weg schaffen. Wenn dies geklärt worden ist, kann man mit der Anmeldung der Tätigkeit beginnen. Je nach dem muss man entweder das Gewerbeamt oder das Finanzamt aufsuchen. Erst wenn man sich angemeldet hat, darf man auch mit der Tätigkeit beginnen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit sollte die Anmeldung spätesten nach vier Wochen erfolgt sein. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann man mit Konsequenzen rechnen.