Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei einem Fotografen ist es nicht ganz klar. Doch hier erfährst du den Unterschied.
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Der Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?
Der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.
Muss die Fotograften ein Gewerbe anmelden?
Manchmal müssen Fotografen ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.
Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen.
Gewerbeanmeldung: Haupttätigkeit oder nebenbei die Tätigkeit ?
Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall erforderlich, wenn man es als Haupttätigkeit beabsichtigt. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung als zusätzliche Einnahme angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.
Wie meldet man als Fotograf ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung als Fotograf beginnt beim Gewerbeamt. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.
Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort.
Rechtsform: Kapitalgesellschaft
Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Rechtsform: Personalgesellschaft
Personalgesellschaft können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird manche Unterlage benötigt.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft
Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.
Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein.
Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.
Wan muss man die Anmeldung beim Gewerbeamt sein?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen.
Wo meldet die Kleingwerbe sich an?
Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet. In einigen Städten wird sogar angeboten, dass man sein Gewerbe online anmelden kann. Das Prinzip ist das selbe wie auch vor Ort. Man muss das Formular zur Anmeldung ausfüllen, Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.
Kann man auch als Fotograf ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man als Fotograf neu selbstständig ist und noch keine hohen Einnahmen erzielen kann, kann man ein Kleingewerbe anmelden und seine Kosten gering halten.Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.
Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als ein Fotograf steht es ihm auch zu die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?
Oft werden beide Begriffe in einem Topf geworfen, jedoch gibt es da einen kleinen Unterschied. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Als Fotograf muss erstmal die Frage geklärt werden, ob man gewerblich oder freiberuflich unterwegs ist. Nach dem dies geklärt worden ist, muss man die entsprechende Behörde aufsuchen und sich anmelden, damit man auch mit der Tätigkeit beginnen darf.