Kann jeder ein Gewerbe anmelden?
Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Die Gewerbefreiheit kann einem nicht genommen werden.
Doch in Einzelfällen kann es dann doch zu Ausnahmen kommen. Zum einen deshalb, weil es einige Personengruppen gibt, die zwar gerne eine gewerbliche Tätigkeit anmelden wollen würden, dies jedoch nicht müssten. Dazu gehören unter anderem die Freiberufler. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch den Arbeitgeber.
Dieser kann in manchen Momenten (mit) Entscheiden, ob ein Gewerbe angemeldet werden kann oder nicht. Beispielsweise kann er seine Interessen dann ausnutzen, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass man von nebenberuflichen Aktivitäten dem Chef gegenüber offen sein muss.
Auch müsste man dann dem Arbeitgeber von einem Gewerbe berichten, wenn man in einer ähnlichen Branche tätig ist und man somit die natürliche Konkurrent zu dem Unternehmen wäre, in dem man gerade angestellt ist.
Dann herrscht nämlich ein Interessenkonflikt und auch kann es durch den Gewerbetreibenden zu Sabotagen kommen. Zumindest theoretisch. Daher müsste der nebenberufliche Unternehmer auch in diesem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Ansonsten hat man freie Fahrt und kann beliebig ein Gewerbe gründen.
Was braucht man um Gewerbe anmelden zu können?
Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt sollte man darauf achten, dass man zunächst das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei hat. Die Gebühren betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem noch einige Dokumente bei sich hat, wie beispielsweise den Personalausweis, eine Melde Bestätigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Das wären auch alle erforderlichen Dinge, die von einem angehenden Gründer erwartet werden.
Was kostet es Gewerbe anzumelden?
Die Anmeldung eines Gewerbes kann unterschiedlich viel Kosten. Wer nur die Kleingewerbe Anmeldung anstrebt, der muss nicht mit hohen Kosten rechnen. Man zahlt lediglich die Bearbeitungsgebühr während der Gewerbeanmeldung. Diese kostet rund 20 bis 60€.
Doch wer eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH, gründen möchte, der muss mit sehr hohen Zahlungen rechnen. Zum einen wären da die 25.000 Euro, die man als Mindestkapital angeben müsste. Auch reicht es bei der Anmeldung aus, wenn man zunächst nur die Hälfte zahlt und das restliche Kapital dann später nachzahlt.
Auch bedeutet diese Summe nicht, dass das die Anmeldungsgebühr ist. Vielmehr ist dies nur eine kleine Absicherung, auf die man zu jederzeit Zugriff hat. Weitere Kosten, die entstehen, sind die während der Gründung.
Für den Gesellschaftervertrag und die Vollzugsgebühr zahlt man ungefähr bis zu 500 Euro. Bei der Anmeldung beim Handelsregister fallen weitere 200 Euro an. Dann kommen noch die Notarkosten, die bis zu 800 Euro Kosten können. Man kann also mit Kosten von rund 1000 Euro und mehr rechnen.
Wer muss überhaupt Gewerbe anmelden?
Wer in Deutschland ein Gewerbe eröffnen muss und wer nicht, das ist klar geregelt. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann drohen harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern. Man kann mit mindestens 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise verhängt die Stadt München Bußgelder, in Höhe von rund bis zu 50.000 Euro.
Dies ist zwar nicht die Norm und wird auch nur in den seltensten Fällen verhängt. Dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist und man mit dem finanziellen Ruin kokettiert wird. Doch es gibt auch Leute, die zwar eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, allerdings keine Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes benötigen.
Zu diesen gehören die freien Berufe. Auch Freiberufler genannt. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbeamt aufsuchen zu müssen. Doch dazu gehören die wenigsten. Viel interessanter sind hierbei die freien Berufe. Zu diesen zählen unter anderem:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Ingenieure,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Der Erste Schritt zur Gewerbeanmeldung: Wo muss man Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus.
Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss. Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60€ bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch bei einem Nebengewerbe kann es sein, das man verpflichtet wird, einen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit zu zahlen. Dies ist allerdings abhängig von den eigenen Einnahmen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit dem Nebengewerbe direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK bzw. HWK und die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man Gewerbe anmelden?
Wann man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist ebenfalls in Deutschland festgelegt. Wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, die aus einem Gewerbe heraus entspringt, dann sollte man sofort oder kurz vor dem Start ein Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn durch diese Tätigkeit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Falls man die Anmeldung nicht vornehmen sollte, dann können harte Konsequenzen warten. Man kann mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und gar mehr rechnen. In München werden ähnliche Vergehen mit einem Bußgeld mit bis zu 50.000€ bedacht. Das würde für viele Gründer den absoluten Ruin bedeuten.
Umso wichtiger ist es auch, dass man die Gewerbeanmeldung nicht verpennt und so früh wie möglich vornimmt. Ansonsten kann man das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf bezahlen.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe beantragen?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man nicht beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, sondern beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post, in Form des Fragebogens, vom Finanzamt. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und daher ist es wichtig, dass man sich hierbei ruhig viel Zeit nimmt bei der Beantwortung.
Unter anderem muss man eben Angeben, ob man die Regelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden. Außerdem muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so passen. Falls sich im weiteren Verlauf der Jahre etwas an der Tätigkeit ändern sollte, dann muss man dies sofort dem Finanzamt melden.
Nachdem man den Bogen vollständig ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Ein Kleingewerbe erhält keine neue Steuernummer. Gründer geben auf Rechnungen die eigene an, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000€ und im zweiten Jahr der von 50.000€ überschritten werden.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Ja. Die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für jeden verpflichtend, der die Gewerbeanmeldung beantragt hat. Da gibt es auch kein Entkommen. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70€ im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300€. Die IHK ist dafür da, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, Bahngleise innerhalb der Stadt zu verbessern, damit potenzielle Kunden eher bei den entsprechenden Geschäften landen.
Auch bietet die IHK sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man auch Zertifikate erlangen, die wiederum dem Unternehmen zugutekommen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.
Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen. Dann kann man als Gründer hergehen und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen.
Bei der IHK Gebührenberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Amt des Gewerbes erscheinen. Dort muss man die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet. Außerdem muss man unter anderem folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man diese vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Ist dies auch getan, ist das Gewerbe angemeldet.