Die drittgrößte Stadt in Baden Württemberg ist mit knapp 310.000 Einwohnern ein idealer Standort, um ein Gewerbe anmelden zu können. Durch die gute Lage, mit gleich drei angrenzenden Bundesländern, ist sie ein idealer Standort, Kontakte zu knüpfen und als Unternehmen zu wachsen.
Wo kann man in Mannheim ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe in Mannheim beantragen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt auf der Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen. Auch hat man die Möglichkeit, die Anmeldung bei der Handwerkskammer in Mannheim, beim Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt und beim Einheitlichen Ansprechpartner der Stadtverwaltung vorzunehmen. Außerdem hat man die Möglichkeit, das Gewerbe online anzumelden.
Was ist das Ziel von der Gewerbeanmeldung?
Das Ziel einer jeden Gewerbeanmeldung ist, dass man den Gewerbeschein am Ende des Prozesses erhält. Dieser Schein ist sozusagen die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit.
Um dieses erhalten zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 16 bis 30 Euro kosten. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Nach der Zahlung muss man zudem noch einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung?
- einen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Meldebescheinigung oder als Nicht EU Bürger eine Aufenthaltsberechtigung,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass mehrere Unterlagen noch zusätzlich verlangt werden, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- einen Auszug aus dem Handelsregister, falls nötig,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann kann man einer Person die Vollmacht erteilen, diese Person muss man dann auch die Ausweiskopie und alle anderen Unterlagen des Gründers dabei haben.
Man muss das Formular richtig ausfüllen
Nachdem man die Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden.
Hat man all diese Fragen ausgefüllt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann ab diesem Zeitpunkt dann als Gewerbeschein.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Zunächst einmal sind alle diejenigen dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, die unter folgende Gruppe dazugehören:
- Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften, wie die GbR, OHG oder KG,
- juristische Personen wie eine GmbH, AG oder KG.
Diese Personen müssen die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass er ein Gewerbe anmelden muss, der sollte sich nicht allzu lange Zeit dafür lassen. Denn wenn man dies zu spät oder gar nicht erst tut, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr.
Daher ist es wichtig, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann muss man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird sehr schnell merken, dass dieses ein ganz besonderes Gewerbe ist. Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Um ein solch besonderes Gewerbe anmelden zu können, benötigt man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt.
Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen ganz automatisch. Wenn man diesen Fragebogen dann einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, wenn man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.
Auf diesem Fragebogen muss man dann ebenfalls angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Hilfestellung für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Wenn man diese dann erfüllt hat, dann gilt man eben auch als Kleingewerbe.
Wenn man den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man endlich damit beginnen, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften. Hierbei ist wichtig zu wissen, das Kleingewerbetreibende keine Steuernummer beantragen müssen. Bei diesen reicht es aus, wenn man die private Steuernummer benutzt, die jeder Bürger seit Geburt an erhält.
Fazit:
Um ein Gewerbe in Mannheim beantragen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Dieses liegt auf der Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen. Die Bearbeitungsgebühr die man entrichten muss betragen rund 16 bis 30 Euro. Des Weiteren ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat.