Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist eines der ersten Schritte, die man gehen muss, um ein Unternehmen gründen zu können. Gleichzeitig bedeutet dieser Schritt auch, dass es für kommenden Monate und Jahre „keinen“ Schritt mehr zurückgibt. Natürlich kann man jederzeit das Gewerbe auch wieder abmelden. Doch das würden nur die wenigsten direkt in Betracht ziehen.
Vielmehr ist das klare Ziel, so langfristig wie möglich zu arbeiten, auch wenn dies bedeutet, dass man die ersten Monate keine oder nur marginal hohe Einnahmen erzielt. Viel wichtiger ist hierbei, dass das Unternehmen ein festes Fundament besitzt und konstante Einnahmen verbuchen kann.
Das Gewerbe anzumelden erfordert auch einiges an Mut. Es war noch nie so einfach wie heutzutage, ein Unternehmen zu gründen. Wir können mit sehr geringen Mitteln große Imperien schaffen, unser Wissen aus allerlei Quellen beziehen und können durch die Digitalisierung auch sehr günstige und qualifizierte Mitarbeiter finden.
Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass es mehr Mitarbeiter gibt, als in der bisherigen Geschichte des Unternehmertums. Das wiederum bringt Gründer zu der entscheidenden Frage: was muss ich tun, damit das Geld in der Brieftasche des Kunden in meine wandert, und nicht in die meines Konkurrenten.
Allein um diese Frage beantworten zu können, zahlen jede Menge Leute sehr viel Geld für irgendwelche Kurse, Seminare und Coachings. Doch die Wahrheit ist ganz simpel: sei anders! Sinngemäß sagte ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann einmal: weshalb soll ich mir anschauen, was meine Konkurrenz macht?
Wenn ich mir diese anschaue, werde ich irgendwann auch ein ähnliches Produkt anbieten. Das will ich nicht“. Natürlich ist die Konkurrenzanalyse vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr wichtig. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass die Individualität des Unternehmens den Ausschlag dazu geben kann, erfolgreich mit diesem zu sein.
Eine der wichtigsten Grundlegenden Bausteine des Marketings, ist die Erkenntnis, dass es nur vier Möglichkeiten gibt, dauerhaft im Kopf des Kunden haftbar zu bleiben. Diese lauten:
- man muss der erste sein,
- man muss der beste sein,
- man muss der günstigste sein,
- man muss anders sein.
In vielen Bereichen gibt es bereits die erst genannten Punkte, doch das anders sein, das kann jeder Gründer für sich beanspruchen. Hierbei benötigt man nur ein wenig Kreativität. Doch über all diese Dinge sollte man sich ausgiebig Gedanken machen, wenn man kurz vor der Anmeldung beim Gewerbeamt steht.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst. In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte.
Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.
Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer warten muss. Für alle, die sich nach einer dritten Alternative sehnen, denen sei gesagt: diese gibt es! Und zwar die Online Gewerbeanmeldung.
Diese Art der Anmeldung ist noch recht neu und daher noch nicht überall verfügbar, was ihr bisher einziges Manko ist. Die Online Gewerbeanmeldung ist vor allem für diejenigen attraktiv, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeiten nie die Zeit dazu gefunden hat, zu den entsprechenden Öffnungszeiten zu erscheinen. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur die Hälfte der Zeit, als wenn man beim Gewerbeamt vor Ort erscheint.
Man müsste dann nur die erforderlichen Dokumente als Datei hochladen und die Gebühren per Online bezahlen. Da diese Alternative allerdings noch nicht für jeden gültig ist, gehen wir in unserem Beispiel klassisch voran.
Wenn man nun also beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch folgende Unterlagen bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen.
Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.
Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können.
Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern. Doch man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden.
Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.
Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Da das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen überhaupt ist, nehmen wir dies als Grundlage unseres Beispiels. Die Kosten bei einem Kleingewerbe sind sehr moderat und für jeden bezahlbar. Die einzigen Kosten, die ein Kleingewerbe decken muss, sind zum einen die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 300 Euro pro Jahr kosten können.
Zum anderen müssen Gründer, die ein Hauptgewerbe führen, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies beträgt in der Regel rund 200 Euro und kann weiter steigen, je nachdem, wie die Einnahmen aussehen.
Auch kann es vorkommen, dass auch nebenberuflich Selbstständige einen Teilbetrag der Krankenkasse übernehmen müssen, wenn hohe Umsätze erwirtschaftet werden. Dies wären auch die einzigen Kosten, die man abdecken müsste.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Auch wenn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer sehr umstritten ist, ist diese dennoch gesetzlich für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei der IHK kostet rund 20 bis 60 Euro für kleinere Gewerbe und für die, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.
Die Gebühren können auch weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen des Gewerbetreibenden. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweisen kann, ist von den Beiträgen befreit. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn eine Beitragsrechnung reinflattert.
Vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist die Voraussetzung dafür, um überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können. Gründer, die die Kleingewerbe Anmeldung beantragen möchten, müssen sich allerdings ein wenig gedulden. Denn diese Anmeldung findet nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen statt.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, auf dem man angeben muss, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit ein Gewerbe als Kleingewerbe gilt.