Ab wann das Gewerbe angemeldet werden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man die Anmeldung nicht vornehmen sollte, dann kann es zu Strafen in Form von Bußgeldern kommen.
Diese Bußgelder können es ganz schön in sich haben. Bis zu 1000 Euro und mehr können dann von einem verlangt werden. Beispielsweise ist es in München so, dass sogar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verlangt werden können.
Das würde für die meisten Selbstständigen den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Damit es eben nicht soweit kommt, ist es von Vorteil, wenn man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Wenn Sie unseren Inhalt lesen, erfahren Sie, wie Sie eine Gewerbeanmeldung beantragen müssen.
Ab wann ist eine Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
Ja. Man kann auch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man das Gewerbe zu spät angemeldet hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Trotz dessen, dass man die Steuern auch dann nachgezahlt hat, können die Ämter immer noch ein Bußgeld verhängen.
Bei eher kleineren Umsätzen lassen diese allerdings eher Milde walten und nur kleine bis gar keine Bußgelder werden dann noch ausgesprochen. Doch allein darauf verlassen sollte man sich nicht und das Gewerbe anmelden sollte man so schnell wie möglich, wenn feststeht, dass eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Klein, aber oho.. Das passt am besten zum Kleingewerbe. Denn nach der Kleingewerbe Anmeldung wissen die meisten Gründer gar nicht, welche unfassbar hohe Summe man mit diesem Gewerbe eigentlich erwirtschaften kann.
Der Name Kleingewerbe steht nämlich nicht dafür, dass man auch kleine Umsätze erzielen wird. Ganz im Gegenteil, die erreichbaren Zahlen würden das eigentliche Hauptgehalt um ein Vielfaches übersteigen.
Nach der Anmeldung kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Dieses saftige Nebengehalt muss allerdings auch versteuert werden.
In Deutschland gibt es einen Freibetrag für Gewerbetreibende. Diese dürfen bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Weitere Steuern, die gezahlt werden müssten, sind die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer.
Wie muss ich Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in größeren Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei der man ein Gewerbe anmelden kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Daher ist es wichtig erst einmal zu schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und die gewerbliche Tätigkeit anmeldet.
Das hat den Vorteil, dass man bereits an einem Tag das Gewerbe angemeldet hat. Doch da der Andrang bei einer solchen Option relativ groß sein dürfte, sollte man auch damit rechnen, dass man mehrere Stunden beim Gewerbeamt verbringen wird.
Anders sieht es dann aus, wenn man einen Termin hat. Bei der expliziten Terminvereinbarung muss man nicht lange beim Gewerbeamt warten. Das Problem hierbei ist, dass es in manchen Städten dazu kommen kann, dass Termine für mehrere Wochen und Monate vollkommen ausgebucht sind. Das lange warten kann sehr mühselig sein.
Wie kann ich online Gewerbeanmeldung beantragen?
Eine dritte Alternative, die immer weiter am kommen ist und sich großer Beliebtheit erfreut, ist die Online Gewerbeanmeldung. Diese kann man ganz bequem von Zuhause aus durchführen und man ist nicht gebunden an irgendwelche Öffnungszeiten und an bestimmte Tage.
Wie lange dauert online Gewerbeanmeldung?
Die Online Anmeldung dauert in der Regel nur zehn bis 15 Minuten und ist somit schnell erledigt. Doch auch hier gibt es ein kleines Problem: noch gibt es diese Art der Anmeldung nicht flächendeckend in Deutschland.
Daher muss man erst einmal schauen, welche Option einem überhaupt offenstehen. Unabhängig davon, wie man sich nun auch anmeldet, so muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro beträgt und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formulare Gewerbe, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.
Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Schritt für Schritt für gewerbliche Tätigkeit
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK und der Berufsgenossenschaft.
Der Mythos ist weit verbreitet, dass man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht. Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt.
Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.
Was sind die freien Berufe?
Auch wenn man gerne immer annimmt, dass jeder die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, stimmt dies nicht ganz. Es gibt nämlich einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen.
Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen.
Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Wann folgt Anmeldung beim Finanzamt?
Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden. Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer.
Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.
Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.
Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen.
Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Umsatzsteuer bezahlen. Außerdem muss man beim Fragebogen sehr genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob und wann die Tätigkeit durchgeführt wurde.
Was ist der Vorteil eines Kleingewerbes?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, dass man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen.
Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen.
Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für Kleinunternehmer verpflichtend?
Ja, zumindest für Leute, die Gewerbetreibende sind. Freiberufler sind von dieser Pflicht nicht betroffen, da diese keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe.
Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300 Euro. Die IHK ist dafür da, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, Bahngleise innerhalb der Stadt zu verbessern, damit potenzielle Kunden eher bei den entsprechenden Geschäften landen.
Auch bietet die IHK sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man auch Zertifikate erlangen, die wiederum dem Unternehmen zugutekommen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.
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Welche Kosten kommen auf Gründer zu?
Es wäre zu schön, um wahr zu sein, wenn man bloß ein Gewerbe gründen und mit der Tätigkeit jede Menge Geld verdienen könnte, ohne zusätzliche kosten zu haben, nicht wahr?
Nun ja, Gewerbetreibende müssen nicht nur diesen Wunschgedanken hegen, sondern ein Kleingewerbe kann einem genau diesen Traum erfüllen. Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist sehr sparsam und überhaupt nicht kostenintensiv.
Die einzigen Kosten die auf einen Gründer zukommen, sind zum einen für diejenigen relevant, die hauptberuflich eine Tätigkeit ausüben und somit die eigene Krankenkasse selbst bezahlen müssen.
Die Kosten hierbei sind abhängig von den eigenen Einnahmen, doch beginnen ab 200 Euro monatlich. Zusätzliche Kosten, die anfallen, doch nur jedes Jahr, sind die Gebühren bei der IHK, die rund 30 bis 70€ betragen.
Sofern man einen Umsatz von unter 5200€ hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Du siehst, lieber Leser, ein Kleingewerbe ist wie ein guter alter Cheat.
Es kann durchaus sein, dass es zu Mehrkosten kommen kann, wenn das Unternehmen immer größer wird. Beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt und Lohn und Versicherung begleichen muss, Neuanschaffungen tätigt, Partnerschaften eingeht, Weiterbildungskurse besucht, Zertifikate erlangt oder Patente anmeldet. Doch diese Kosten nehmen die Gründer in der Regel gerne mit, denn diese haben nur ein klares Ziel: Wachstum!
Muss man dem Arbeitgeber von der nebenberuflichen Selbstständigkeit erwähnen?
Sollte man dem Arbeitgeber von der gewerblichen Tätigkeit unterrichten? Muss man dies denn überhaupt? Kann der Arbeitgeber sogar meine Selbstständigkeit eliminieren? Das sind viele der häufigsten Fragen, die sich Gründer vor der Gründung stellen.
In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Das bedeutet, dass jeder, der eine Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Da kann auch der Arbeitgeber nicht widersprechen. Allerdings kann dieser ein gewichtiges Wort mitsprechen, sofern die Rahmenbedingungen passen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel hat, die von verlangt, erst die Erlaubnis vom Arbeitgeber abzuholen.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man einige Stunden für das Kleingewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gründung.
Die nebenberufliche Tätigkeit darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Wenn man genau weiß, dass man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholen wird, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Wenn man dies nicht tut, dann kann man gut und gerne Mal ein saftiges Bußgeld kassieren.