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Was ist ein Einzelunternehmen?
Unternehmen, die von einer einzelnen Person gegründet wird, nennt man unter anderem auch Einzelunternehmen. In erster Linie sind die meisten Gewerbetreibenden, sofern sie keine GbR gründen, Einzelunternehmer. Dasselbe gilt auch für Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Man ist demnach der Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. einer Einzelfirma. Diese Gründer haben auch in den meisten Fällen keinen Geschäftsführer über sich, jedoch können diese dennoch Mitarbeiter einstellen und ein Team aufbauen. Das wäre möglich, unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung. Einzelunternehmen gehören zu 100 Prozent dem Gründer.
Wer ist nun freiberuflicher Einzelunternehmer?
Freiberufler müssen nicht, wie Gewerbetreibende, beim Gewerbeamt vorstellig werden und dort ein Einzelunternehmen gründen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Dadurch, dass diese Einzelunternehmer kein eigenes Unternehmen besitzen, sind sie nicht dazu verpflichtet, Gewerbesteuern zu bezahlen und müssen auch nicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten, die für alle Gewerbetreibenden verpflichtend ist.
Wer ist Freiberufler?
Wer ist nun genau ein Freiberufler, kann man sich denn einfach selbst so nennen und so das Gewerbeamt umgehen? Nein, das geht nicht. Wer Freiberufler ist und wer nicht, dass ist klar festgelegt worden. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Die nächste wichtige Frage für Gründer: falls man herausgefunden hat, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen oder nicht? In manchen Fällen ist dies sogar klar festgelegt. Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.
Kann man als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe gründen?
Man kann als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo kann man ein Einzelunternehmen gründen?
Jetzt kommen wir zu der Frage, wo die meisten Gründer dachten, dass dies der erste Schritt wäre: die Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Zum Verständnis: auch ein Einzelunternehmen ist ein Gewerbe. Wenn im folgenden Text also das Wort Gewerbe, statt Einzelunternehmen auftaucht, dann weißt du, es handelt sich hierbei um dasselbe. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden.
In manchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann. Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach bei dem Gewerbeamt in der Stadt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann. Manche Gründer sind regelrecht verdutzt, wenn sie merken, dass sie gar kein Unternehmen gründen können, weil sie ohne Termin gar nicht in das Büro können.
Einzelunternehmer Gründung: Wie geht es weiter?
Wenn es nun aber so weit ist und man kurz vor der Gründung steht, dann muss man damit rechnen, dass man für die Anmeldung rund 40 bis 50 Minuten einplanen sollte. Falls du Fragen haben solltest, kannst du diese gerne dem Mitarbeiter stellen. Egal wie komisch diese Frage sich für dich auch anhören sollte, stell diese, denn der Mitarbeiter vor Ort macht dies ständig.
Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Also GmbH, UG oder Kleingewerbe, bei allen bezahlt man den selben Betrag, zumindest am Anfang. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
Wen man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.
Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.
Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?
Bevor wir uns mit dem Finanzamt beschäftigen, der sowohl für freiberufliche, als auch für Gewerbetreibende Einzelunternehmer sehr wichtig ist, klären wir zunächst noch die wichtige Frage, bis wann man denn das Unternehmen anmelden muss.
Denn das ist sehr wichtig, denn im schlimmsten Fall drohen hohe Bußgelder, doch eins nach dem anderen. Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in unserem Land klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Man kann sich auch an diese Definition orientieren: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht.
Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen. Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Was wird wen man die Gewerbe nicht anmeldet?
Alle sind verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Beachten ob man das Gewerbe angelmedet hat!
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.
Wem diese Angaben auch nicht reichen sollte und viel lieber exaktere Zahlen hören möchte, dem sei gesagt, dass dies nur schwer bewerkstelligt werden kann. Wenn man jedoch mit wenigen Monaten Verspätung die Gründung vornimmt, dann dürften die Konsequenzen nicht allzu hoch sein.
Doch dafür können wir keine Garantie aussprechen und haften für diese Aussage auch nicht. Es klingt zwar etwas melodramatisch, doch so verlangen es die Gesetze von einem.
Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?
Gewerbetreibende gar nicht. Diese haben den Luxus, dass diese Aufgabe vom Gewerbeamt übernommen wurde und man als Gewerbetreibender nur noch warten muss, bis man Post vom Finanzamt erhält. In der Regel dauert es rund sieben bis zehn Tage, nach der Gewerbeanmeldung, bis man was vom Finanzamt erhält. Falls es länger dauern sollte, dann sollte man dort einmal anrufen und nachfragen was Sache ist. Freiberufler hingegen müssen die Anmeldung beim Finanzamt erledigen.
Was ist daz Ziel von Einzelunternehmer?
Das Ziel der Einzelunternehmer ist jedoch bei allen gleich: der Erhalt des steuerlichen Erfassungsbogens. Hat man den Fragebogen in der Hand, erkennt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen. Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.
Was ist Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zu zahlen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.
Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Amt der Finanzen sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Fazit:
Gründer eines Einzelunternehmens können sowohl Freiberufler, als auch Gewerbetreibende sein. Freiberufler müssen lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und können dann auch mit ihrer Berufung auch direkt loslegen.
Gewerbetreibende jedoch müssen zunächst beim Handelsregister erscheinen und dort den Eintrag machen, falls dies für die Rechtsform erforderlich ist. Dann muss man zum Gewerbeamt und den Gewerbeschein abholen. Dann erhält man nach der Gewerbeanmeldung Post vom Finanzamt und auch hier muss man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und kann dann endlich loslegen!