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Einzelunternehmen anmelden
Endlich ist es soweit: du hast dich endgültig dazu entschlossen, die Gewerbeanmeldung anzugehen und möchtest ein Einzelunternehmen gründen. Eine gute Entscheidung.
In diesem Artikel wirst du wirklich alle notwendigen Schritte erfahren, die es braucht, um das Einzelunternehmen fachgerecht anmelden zu können. Auch werden wir auf die unterschiedlichen Arten des Einzelunternehmens eingehen und genau analysieren, worin die Vorteile der jeweiligen Rechtsformen liegen und wie sinnvoll es ist, wenn man das Unternehmen Haupt- oder nebenberuflich führt. Auf eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft!
Was ist ein Einzelunternehmen?
Wer ein Unternehmen ganz alleine gründet, der gilt in erster Linie als Einzelunternehmen. Das Besondere hierbei ist vor allem, dass Einzelunternehmer sowohl Freiberufler, als auch Gewerbetreibende Selbstständige sein können. Beide würde man in diesem Fall als Einzelunternehmer bezeichnen.
Auch wenn die Bezeichnung in dem Fall derselbe wäre, von der Rechtsform angefangen, bis zu den Gesetzen, hin zu den Steuern, unterscheiden sich diese Parteien komplett. Doch für dich ist es erst einmal zu wissen, dass Einzelunternehmen diejenigen sind, die 100 Prozentig der Besitzer des Unternehmens sind und keinen Geschäftsführer über sich haben.
Was ist ein Freiberufler?
Freiberufler sind eine ganz eigene Selbstständigen Gruppe für sich. Mit über 1,4 Millionen Freiberuflern ist diese Gruppe auch sehr weit vertreten in Deutschland. Jährlich kommen bis zu 70 tausend neue Freiberufler hinzu. Unter anderem aus den Gründen, weil Freiberufler kein Gewerbe anmelden und demnach auch beispielsweise keine Gewerbesteuern bezahlen müssten.
Was muss ein Freiberufler machen?
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese Einzelunternehmer kein eigenes Unternehmen besitzen, sind sie nicht dazu verpflichtet, Gewerbesteuern zu bezahlen und müssen auch nicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten, die für alle Gewerbetreibenden verpflichtend ist.
Doch wer ist nun genau ein Freiberufler, kann man sich denn einfach selbst so nennen und so das Gewerbeamt umgehen? Nein, das geht nicht. Wer Freiberufler ist und wer nicht, dass ist klar festgelegt worden. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
In manchen Fällen kann es allerdings auch sein, dass auch ein Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen muss. Beispielsweise müsste ein Fotograf dann ein Gewerbe anmelden, wenn dieser einen Laden eröffnen würde.
Das beliebteste Gewerbe der Deutschen?
Mit über 1,4 Millionen sind Freiberufler in Deutschland bereits zahlreich vertreten. Doch bei den gewerblichen Einzelunternehmen gibt es da noch die Kleingewerbetreibenden, die diese Masse an Menschen noch Mal bei weitem übertreffen.
Es gibt nämlich bis zu 6! Millionen Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland. Wenn man bedenkt, dass es insgesamt ohnehin nur 8 Millionen Unternehmen in Deutschland gibt, dann wirkt diese Zahl umso beachtlicher. Warum das Gewerbe unter anderem so beliebt ist?
Da kann man viele Dinge aufzählen: sei es die Steuervergünstigungen, die geringe Markteintrittsbarrieren, die erreichbaren Summen, das geringe Risiko mit einem kleinen Gewerbe in ein finanzielles Desaster zu manövrieren.
Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem man als Gründer festgestellt hat, das man zu den Gewerbetreibenden gehört, sieht der nächste Schritt so aus, dass man das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss.
Dieser Eintrag geschieht noch vor der eigentlichen Anmeldung beim Gewerbeamt. Manche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann gibt es welche, bei denen es klar ist.
Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.
Allerdings kann man als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben eigne Wahl
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Einzelunternehmen Gründung – wo erledigen?
Jetzt kommen wir zu der Frage, wo die meisten Gründer dachten, dass dies der erste Schritt wäre: die Anmeldung bei dem Gewerbeamt. Zum Verständnis: auch ein Einzelunternehmen ist ein Gewerbe. Wenn im folgenden Text also das Wort Gewerbe, statt Einzelunternehmen auftaucht, dann weißt du, es handelt sich hierbei um dasselbe.
Wie kann ein Einzelunternehmen gründen?
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach bei dem Gewerbeamt in der Stadt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann.
Manche Gründer sind regelrecht verdutzt, wenn sie merken, dass sie gar kein Unternehmen gründen können, weil sie ohne Termin gar nicht in das Büro können.
Wie lange daurt die Gewerbeanmeldung?
Wenn es so weit ist und man kurz vor der Gründung steht, dann muss man damit rechnen, dass man für die Anmeldung rund 40 bis 50 Minuten einplanen sollte. Falls du Fragen haben solltest, kannst du diese gerne dem Mitarbeiter stellen. Egal wie komisch diese Frage sich für dich auch anhören sollte, stell diese, denn der Mitarbeiter vor Ort macht dies ständig.
Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Also GmbH, UG oder Kleingewerbe, bei allen bezahlt man den selben Betrag, zumindest am Anfang. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.
Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht.
Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.
Muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.
Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe als solches anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Kann man ein Einzelunternehmen auch online gründen?
Wir leben im Zeitalter der digitalen Revolution. Diese Revolution ist eher eine Evolution. Zumindest wie das mit der Online Gewerbeanmeldung aussieht. Denn das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Online Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.
Wie lange daurt die Online Gewerbeanmeldung?
Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt automatisch. In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage das man diesen Bogen erhält, nach der Gewerbeanmeldung.
Wenn man diesen dann endlich erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner, harter Brocken ist. Gründer sollten sich daher ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen nehmen.
Man kann nämlich schnell man aus dem Konzept kommen und die ganzen Fragen, die sehr viele Fachbegriffe enthalten, können einen ganz schön irritieren. In diesem Abschnitt schauen wir uns zwei der wichtigsten Aspekte des Fragebogens an.
Was muss ein einzelne Unternehmen machen um eine Gewerbe anmelden?
Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Unternehmen anwenden.
Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt dadurch enorm. Der andere wichtige Bereich, den man sich mit besonderem Augenmerk anschauen sollte, ist die, wo man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben muss.
Hierbei ist es wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen. Falls nicht, können finanzielle Strafen erfolgen bzw. man verliert die Lizenz für das Unternehmen, im aller schlimmsten Fall.
Damit du ein Gefühl dafür bekommst, wie du die gewerbliche Tätigkeit am Besten beschreiben solltest, hier ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Betrieb hingehen soll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Unternehmen. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses gar keine neue Steuernummer benötigt.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Gibt es den Kleingewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein.
Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.
Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann. Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.
Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Einzelunternehmen führen?
Ein Kleingewerbe anmelden -> für viele Gründer der ideale Start in die Selbstständigkeit. Ob man diese Selbstständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich starten möchte, ist jedem selbst überlassen.
Als Kleingewerber genießt man allerdings sehr viele Vorteile, wie zum Beispiel die Tatsache, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist, im Vergleich zu anderen Gewerben oder auch, das die Kosten eher gering sind und man kein großes Startkapital benötigt. Wer also nebenberuflich durchstarten will, findet jede Menge Gründe dafür.
Man kann in Ruhe austesten, ob die gewerbliche Tätigkeit auch wirklich einen so großen wirtschaftlichen Vorteil bietet, wie man zunächst annimmt. Aufgrund des Hauptjobs, welches man weiter ausübt, kann man ohne Druck alles austesten und neu planen, was bei einer hauptberuflichen Tätigkeit eher schwer wäre, da man darauf angewiesen ist, sofort zu liefern.
Auch kann man beim Verlust des eigentlichen Jobs das Kleingewerbe in ein Hauptberufliches Gewerbe ummelden lassen. Das erfordert keinen großen Bürokratischen Aufwand.
Falls man jedoch weiterhin fest im Sattel sitzt, dann wird das Gehalt durch die zusätzlichen Einnahmen weiter aufgebessert, ohne den Chef nach einer Gehaltserhöhung fragen zu müssen. Auch hat man die Möglichkeit eines leisen Abgangs, indem man zunächst als Teilzeit weiterarbeitet und sich Schritt für Schritt vollständig Selbstständig macht.
Ein Nachteil hierbei ist allerdings auch, dass ein Kleingewerbe nicht denselben Ruf genießt, wie Kapitalgesellschaften wie eine GmbH und man nur schwer potenzielle Kunden von dem eigenen Angebot überzeugen kann. Daher muss man auch schauen, wie gut man selber aufgestellt ist.
Auch muss man erwähnen, dass man aufgrund der eigenen Arbeit eher unflexibel ist und nicht immer den Weg zu den Kunden finden kann. Das kann ebenfalls potenzielle Kunden abschrecken. Wir von GewerbeAnmeldung.com haben uns dazu verpflichtet, immer nur aufrichtigen Content zu liefern. In machen Situationen bedeutet dies auch, dass man unbequeme Wahrheiten aussprechen muss.
Hier folgt eine: auch wenn das Kleingewerbe eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt darstellt und jedes Jahr neue Gründer findet, die dies für sich beanspruchen möchte, so muss man auch erwähnen, dass es ebenfalls pro Jahr eine sehr große Anzahl an Leuten gibt, die das Gewerbe auch wieder abmelden, weil die vorher festgelegten Ziele und Visionen nicht erreicht worden sind.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass man einen hohen wirtschaftlichen Betrag investiert hat und man dann auf diesem sitzen bleibt. Dann müsste man die Kosten aus dem Betrieb durch den eigenen Job auffangen, was wiederum eine große finanzielle Belastung darstellen kann. Vor allem dann, wenn man bereits offene Kredite hat und nebenbei ein Haus finanzieren lässt.
Außerdem muss man sich vor Augen führen, das man nur eine begrenzte Zeit am Tag hat. Die meiste Zeit wird man ohnehin im Job verbringen. Auch ein eigenes Gewerbe benötigt viel Zeit. Diese Zeit muss man sich dann aus dem privaten Leben ziehen oder gar weniger Schlafen, dies wiederum könnte der Produktivität schaden.
Wenn man allerdings für die eigene Familie immer weniger Zeit hat, dann kann sich dies auch negativ auf das Leben auswirken. All diese Faktoren sollte man sich als Gründer vor Augen halten und für sich selbst entscheiden, ob und wie man diesen unternehmerischen Weg gehen möchte. Letztlich kann man aber sagen, dass ein Kleingewerbe einen idealen Start für die Selbstständigkeit bedeuten und man eher Gewinnen, statt Verlieren kann.