Was ist ein Einzelunternehmen?
Bestimmt hast du schon Mal was von einem Einzelunternehmen gehört. Wenn man auf Google Mal nach Einzelunternehmen sucht, dann kommen einem viele Begrifflichkeiten entgegen, wie Freiberufler, Kleingewerbetreibende, GmbH oder auch UG. Doch was ist nun der genaue Unterschied und können all diese Rechtsformen ein Einzelunternehmen sein? Grundsätzlich nennt man alle Unternehmen, die von einer einzelnen Person gegründet wurde, ein Einzelunternehmen.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Person die unternehmerische Tätigkeit freiberuflich oder als Gewerbetreibender ausübt. Diese Gründer haben auch in den meisten Fällen keinen Geschäftsführer über sich, jedoch können diese dennoch Mitarbeiter einstellen und ein Team aufbauen. Das wäre möglich, unabhängig vom Zeitpunkt der Gründung. Einzelunternehmen gehören zu 100 Prozent dem Gründer.
Muss man das Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Nicht jeder Einzelunternehmer muss dies tun. Zunächst einmal gilt, dass Freiberufler ohnehin nicht dazu zählen, weil diese kein Gewerbe besitzen. Lediglich Gewerbetreibende müssen dem Eintrag nachkommen. Doch auch bei Gewerbetreibenden gibt es Unterteilungen.
Große Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise eine GmbH es eine ist, müssen im Handelsregister eingetragen werden, da diese als Kaufmann gelten. Kleingewerbetreibende hingegen können es sich frei aussuchen, ob sie im Handelsregister auftauchen wollen, um einige Vorteile genießen zu können. Vorteile wären unter anderem:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibender haben eiginge Wahl
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo kann man ein Einzelunternehmen gründen?
Wer ein gewerbliches Unternehmen gründen will, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Es wäre ratsam, wenn man zunächst einmal recherchiert, ob man einfach vor Ort auftauchen kann oder ob man einen Termin benötigt.
Ist man dann an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem bezahlt man diese Gebühr völlig unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Nebengewerbe oder Hauptgewerbe?
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.
Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.
Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn du beim Gewerbeamt das Gewerbeformular ausfüllst, wirst du schnell merken, dass du ein Kleingewerbe als solches gar nicht dort anmelden kannst. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Doch eins nach dem anderen.
Nach der Gewerbeanmeldung dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt bekommt. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollten Gründer aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist.
Hat man den Fragebogen in der Hand, erkennt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen.
Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können.
Wofür gibt die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zu zahlen. Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung ersetzen.
Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat. Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Amt der Finanzen sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.
Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Ist ein Kleinunternehmer ein Einzelunternehmer?
Ja. Ein Kleinunternehmer ist nichts anderes als ein Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibender, der sein Unternehmen vollständig besitzt.
Fazit:
Auch ein Kleingewerbe bzw. auch Kleingewerbetreibende sind Einzelunternehmer und gelten auch als solche. Einzelunternehmer sind dafür bekannt, dass ihnen das Unternehmen 100 Prozent gehört.