Wie man ein Einzelunternehmen zu gründen hat und dabei auch noch jede Steuern sparen kann, erfährst du nur bei uns ->
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, wo nicht die Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Zu diesen Ausnahmen zählen zum einen die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einer Leidenschaft bzw. einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr Umsatz erzielen, ohne dabei die Gewerbeanmeldung zu benötigen.
Dann gibt es noch die, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe. Wer Freiberufler ist, ist ebenfalls klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.
Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.
Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht.
Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an. Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.
Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein. Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Nicht, dass es schwierig wäre, doch das Ganze recherchieren, kann vor allem in Großstädten schon etwas nervig sein.
Denn in solchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht hat, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Auch bieten einige Städte an, die Gewerbeanmeldung Online durchzuführen. Schauen wir uns alle einzelnen Fälle jeweils Konkret an. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich sicher sein, dass man auch an dem Tag die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes abgeschlossen hat. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man einiges an Zeit warten muss, weil der Andrang für eine Anmeldung sehr groß sein dürfte.
Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man nicht mit einem solchen Szenario rechten. Jedoch kann es bei einigen Ämtern durchaus der Fall eintreten, dass diese über mehrere Wochen und Monate hinweg völlig verplant sind und man dann erst nach einem späteren Zeitraum die Gewerbeanmeldung beantragen kann.
Dagegen ist die Online Anmeldung ein wahrer Segen. Unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus kann man das Gewerbe anmelden. Das Problem hier: noch gibt es diese Art der Online Anmeldung nicht flächendeckend in der Bundesrepublik.
Auch akzeptieren einige Ämter die elektronische Unterschrift nicht, wie es z B in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post abgeben.
Unabhängig davon, für welche Variante man sich persönlich entscheiden würde, muss man zunächst recherchieren, welches dieser Alternativen von der Stadt selbst angeboten werden. Nachdem man nun auch das erledigt hat und zur Gewerbeanmeldung angekommen ist, läuft es wie folgt ab: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch ist dies unabhängig davon, was für eine Art von Gewerbe man anmelden möchte. Diese Summe muss man jedes Mal bei der Gewerbeanmeldung bezahlen.
Was braucht man für die Gründung des Einzelunternehmens?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe-Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss.
Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.
Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung wird ebenfalls beim Finanzamt beantragt.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.
Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Nein, es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Auch wenn dieser Mythos sehr weit verbreitet ist und sich immer noch hartnäckig hält, so gibt es keinen besonderen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe.
Der Grund, weshalb immer noch sehr viele Leute davon ausgehen, dass es einen solchen Schein geben muss liegt darin begründet, weil man beim Gewerbeamt schnell erkennt, das man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als anmelden kann.
Da es dennoch Kleingewerbe gibt, nehmen daher viele Leute an, dass diese einen ganz eigenen Gewerbeschein haben. Doch dem ist nicht so. Was ein Kleingewerbe ausmacht, ist, dass man dieses auf dem steuerlichen Erfassungsbogen anmelden kann, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Mehr nicht. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, erhält den ein und denselben Gewerbeschein. Punkt!
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. ein Gewerbe anmelden möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das zuständige Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist die Gewerbeanmeldung pflicht. Doch es gibt einige wenige Ausnahmen, die das nicht tun müssen. Dazu gehören Leute mit freien Berufen.
Die Liste der freien Berufe ist lang, daher wird dies in den nächsten Abschnitten genauer thematisiert. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Ansonsten drohen harte, finanzielle Strafen. Ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr kann durchaus der Fall sein. Beispielsweise werden gar in München Bußgelder verteilt, in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Man hat auch die Möglichkeit im Nachhinein, das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen.
Kann man das Gewerbe auch Online anmelden?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung. Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative.
Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können. Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten.
Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden. Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra.
Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man nach der Gewerbeanmeldung. Bis der Bogen ankommt, können gut und gerne Mal sieben bis zehn Tage vergehen.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, erst dann sollte man dann selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es denn gerade liegt, dass die Post solange braucht.
Hat man allerdings dann den Bogen endlich erhalten, sieht man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein ganz schön harter Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich hier ausreichend viel Zeit lässt, denn einiges kann im ersten Moment sehr verwirrend klingen.
Exemplarisch schauen wir uns zwei der wichtigsten Punkte im Fragebogen an. Darunter eben auch die Kleinunternehmerregelung, welche die Voraussetzung dafür ist, um ein kleines Gewerbe als solches anmelden zu können. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Darüber hinaus müssen Kleingewerbetreibende keine strenge Buchführung betreiben, sondern können diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen. Zudem sind diese Gewerbe nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet, welche viel leichtere Regeln hat.
Nachdem man dieses Feld ausgefüllt hat, muss man auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da im Nachhinein das Finanzamt sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so wirklich stimmig sind.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.
Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt.
Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Kleinunternehmer ein Desaster!
Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Welche Kosten verursacht ein kleines Gewerbe?
Die nebenberufliche Selbststaendigkeit kann auch einige Kosten verursachen. Diese sind allerdings minimal und von jedem finanzierbar, der ein kleines geregeltes Einkommen vorweisen kann. Wenn man beschließt ein Nebengewerbe anmelden zu lassen, dann muss man die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Das sind allerdings nur einmalige Kosten. Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hierfür muss man zahlen. Die Gebühr muss man jährlich abrichten und ist zum Teil auch Abhängig von den eigenen Einnahmen. Allerdings sollte man mit bis zu 30 bis 70 Euro rechnen.
Wenn der jährliche Umsatz allerdings unter 5200 Euro liegt, dann ist man von den Beiträgen befreit. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man, nachdem man das Nebengewerbe anmelden hat lassen, zahlen müsste.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht!
Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Unternehmen führen?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.
Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Fazit:
Ein eigenes Gewerbe zu besitzen ist für viele Gründer der absolute Traum. Ein Einzelunternehmen gründen kann man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt.