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Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmer ist in erster Linie jemand, dem das Unternehmen zu 100 Prozent selbst gehört. Er hat keinen Geschäftsführer über sich und kann die Geschicke des Unternehmens mit eiserner Hand führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine Mitarbeiter einstellen oder ein Team aufbauen kann.
Des Weiteren ist das Besondere am Einzelunternehmer, dass dieser sowohl als Freiberufler, als auch als Gewerbetreibender durchgehen kann. Beide, also Freiberufler und Gewerbetreibende, gelten bzw. nennt man ebenfalls Einzelunternehmer. Daher kann es ab und an schwierig sein, diese beiden Begrifflichkeiten von einander zu unterscheiden. Doch ferner könnten diese gar nicht unterschiedlicher sein.
Wer sind Freiberufler?
Ein Freiberufler ist jemand, der sich durch bestimmte Qualifikationen in seinem Themen auszeichnet und benötigt, um der Konkurrenz gegenüber im Vorteil zu sein. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Demnach müssen sie auch nicht die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten und zudem keine Gewerbesteuern bezahlen. Gewerbetreibende müssen dies tun. Auch müssen sie vorher den Gang zum Gewerbeamt machen und sich eventuell auch noch überlegen, ob sie das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchten bzw. sogar müssen.
Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen. Doch dann gibt es welche, bei denen es klar ist. Wenn man Gründer einer GmbH ist, dann gilt man als Kaufmann, was wiederum dafür sorgt, dass man im Handelsregister eingetragen werden muss.
Allerdings kann man als Einzelunternehmer auch ein Kleingewerbe gründen. Diese Art des Einzelunternehmers ist nicht dazu verpflichtet, den Handelsregistereintrag machen zu müssen. Doch tun kann es dieser dennoch, um unter anderem folgende Vorteile genießen zu können:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Einzelunternehmen Gründung – wo erledigen?
Um ein Einzelunternehmen gründen zu können, muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer, wie es in Hamburg der Fall ist.
Daher ist es ratsam, erst einmal zu schauen, welches Amt für einen zuständig ist. Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es ausreicht, wenn man einfach beim Gewerbeamt erscheint, einen festen Termin benötigt oder die Anmeldung gar auch online vornehmen kann.
Ist man nun dran, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man, um das Gewerbeformular ausfüllen zu können, zunächst einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z.b ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Wenn man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte.
Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Einzelunternehmer, der Besitzer eines Gewerbes ist, wird bei der Anmeldung das Gewerbeformular erhalten und dieses ausfüllen. Damit man auf die Fragen auch dementsprechend vorbereitet ist, erhälst du einen genaueren Einblick auf diese.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Bis wann muss man ein Einzelunternehmen gründen?
Es gibt sehr klare Regeln, wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss. Eine kleine Definition wird dir dabei sicherlich helfen zu verstehen, wann die Pflicht der Anmeldung eintrifft: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?
Falls man nicht vornimmt, dann muss man mit einem saftigen Bußgeld rechnen, welches bis zu 1000 Euro und weit mehr kosten. Ein Vergleich: in München können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, dann wird einem sehr schnell klar, dass diese Summe den finanziellen Ruin für die meisten bedeuten dürfte. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung nicht auf die leichte Schulter nimmt. Es kann nämlich böse enden.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Keine Panik, du kannst das Einzelunternehmen auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hast du bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.
Kann man ein Einzelunternehmen auch online gründen?
Die Online Anmeldung ist eine sehr schöne Sache, die es vor einem Jahrzehnt noch nicht Mal ansatzweise gab. Man kann mittlerweile nämlich die Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.
Wie lange dauert die Online Gewerbeanmeldung?
Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?
Wer Gewerbetreibender Einzelunternehmer ist, der muss nicht persönlich zum Finanzamt hin. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt nämlich automatisch nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Es dauert in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran denn gerade liegt, dass es zu diesen Verzögerungen kommt. Wenn man dann die Post erhalten hat, sieht man, dass man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.
Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein ganz schön harter Brocken und demnach sollte man sich auch ausreichend viel Zeit bei der Beantwortung der Fragen lassen. Ansonsten kann es nämlich sein, dass man voreilig Fehler begeht, die Bares Geld kosten können.
Auf diesem Fragebogen sind vor allem zwei Felder sehr wichtig für Gründer. Zum einen geht es um die Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt.
Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht. Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann.
Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht.
Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.
Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Wie viel kann man mit einem kleinen Einzelunternehmen im Jahr verdienen?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.
Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Welche Kosten fallen bei einem Einzelunternehmen an?
Das Einzelunternehmen gründen ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese beachten. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht.
Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu.
Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte. Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn das Unternehmen weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.
Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?
Auch ein kleiner Einzelunternehmer muss Steuern zahlen. Dazu gehören neben der Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer dazu. Falls man Mitarbeiter beschäftigt, dann zahlt man zudem noch die Lohnsteuer.
Das klingt erst mal sehr viel, doch wenn man sich die einzelnen Fälle genauer anschaut, dann kann man sehr viele Steuern sparen. Denn wenn man beispielsweise die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung einhält, dann fallen als erstes keine Umsatzsteuer an.
Bei der Gewerbesteuer sieht es so aus, dass man bis zu 24.500 Euro verdienen kann. Das ist der aktuelle Freibetrag, ohne das man die Gewerbesteuern zahlen muss. Erst wenn der Betrag über 24.500 Euro liegt, fallen dann diese Steuern an.
Bei der Einkommensteuer kann man bis zu 1900 Euro von der Steuer jährlich absetzen. Beispielsweise wenn man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlt, dann kann man so diese angeben und viel dadurch einsparen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.
Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.
Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Sollte man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen erzählen?
Ob man dem Arbeitgeber vom Einzelunternehmen etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Das gewerbliche Einzelunternehmen sagt nichts anderes aus, dass das Unternehmen 100% dem Gründer gehört. Dieser muss, falls er ein Kaufmann ist, zunächst das Gewerbe im Handelsregister eintragen.
Anschließend muss man die Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vornehmen und dann nur noch warten, bis man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Amt der Finanzen erhalten hat. Hat man dieses ausgefüllt zurückgeschickt, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.