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Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Bevor man beim Gewerbeamt und noch viel weiter, vor dem Eintrag im Handelsregister, müssen sich selbstständige die Frage stellen, ob sie überhaupt zu der Gruppe dazugehören, die ein Gewerbe anmelden müssen. Denn es gibt auch Selbstständige, die allerdings kein Gewerbe besitzen.
Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese haben grundsätzlich keine unternehmerischen Interessen, sondern verfolgen einfach ihre Leidenschaft, mit der sie bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Viel häufiger vertreten und auch eher gemeint sind dagegen die Freiberufler. Freiberufler sind bekannt dafür, kein Gewerbe besitzen zu müssen. Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Liste der freien Berufe ist lang. Dazu zählen unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Zahnärzte,
- Designer,
- Fotografen,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- und viele mehr.
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem geklärt worden ist, ob die Tätigkeit, die man ausüben möchte, freiberuflicher oder gewerblicher Natur entspringt muss man als nächstes klären, ob man die gewerbliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen haben möchte.
Unternehmen, die die Buchführung betreiben müssen, mehrere Mitarbeiter haben oder eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist, dann stellt sich die Frage und der Eintrag muss erfolgen.
Falls diese Punkte allerdings nicht auf das eigene Unternehmen zutreffen sollte, was bei einem Kleingewerbe durchaus der Fall wäre, dann hat man die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Gewerbe in den Handelsregister soll oder nicht. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Freiberufler oder nicht? Check! Handelsregister eintragen oder nicht? Check! Nachdem man die zwei Punkte abgearbeitet hat, muss man, um ein Gewerbe anmelden zu können, beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es in Wirklichkeit ist.
Denn vor allem in größeren Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Nachdem man das zuständige Amt einmal ausfindig machen konnte, muss man als nächstes recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, einen vorher festgelegten Termin benötigt oder ob man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen kann.
All diese Möglichkeiten haben sowohl ihre Vor- als auch Nachteile. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man jede Menge Zeit im Wartezimmer verbringen wird, da der Andrang für eine Gewerbeanmeldung relativ groß sein dürften.
Hier ein kleiner Tipp: es lohnt sich, wenn man bereits am frühen Morgen oder gegen Mittag beim Gewerbeamt vorbeischaut, da zu dieser Uhrzeit die meisten Leute entweder auf dem Weg zur Arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause haben. Solch ein Problem hätte man nicht, wenn man einen Termin hätte.
Man würde relativ zügig rankommen und könnte so die Gewerbeanmeldung schnell hinter sich bringen. Doch bis es denn überhaupt so weit wäre, wäre das Problem. Denn in einigen Ämtern kann es sein, dass Termine über mehrere Wochen und Monate hinweg verbucht sind.
Diese Probleme hätte man nicht, wenn man das Gewerbe einfach online anmelden würde. Denn mithilfe der Online Gewerbeanmeldung gelingt die Anmeldung nicht nur viel schneller (dauert nur wenige Minuten), sondern ist auch noch unkompliziert.
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit finden können, beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung. Denn man kann ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.
Ein weiteres Plus: dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, ist man umweltfreundlicher unterwegs. Doch auch die Online Anmeldung hat seine Haken. Zum einen wird die elektronische Unterschrift nicht überall akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.
Dann müsste man die eigene Unterschrift dann entweder persönlich vor Ort nachreichen oder per Post schicken. Zudem wird diese Art der Gewerbeanmeldung noch nicht überall in Deutschland angeboten.
Nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall. Nachdem dies geklärt ist und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen ist, geht es nun wie folgt weiter.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Auch zahlt man die Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Anschließend muss man einige erforderliche Dokumente vorlegen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen?
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen. Wir würden davon jedoch eher abraten.
Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Auch findet die Kleingewerbe Anmeldung nicht bei dem Amt des Gewerbes statt, sondern beim Amt der Finanzen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Leser hier auf der Seiten stehen noch vor der Anmeldung ihres ersten Gewerbes. Es ist daher ein sehr aufregendes Kapitel im Leben eines Gründers. Der Gewerbeschein bzw. das Formular spielen dabei eine sehr wichtige Rolle, da diese die Bescheinigung dafür sind, dass man ein eigenes Gewerbe besitzt.
In diesem kurzen Abschnitt erhältst du die wichtigsten Informationen, rund um das Formular, damit du bestmöglich vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen und die Fragen ohne Hilfe des Beamten dort ausfüllen kannst. Los geht´s!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf. Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen.
Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.
Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.
Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.
Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist vielleicht eines der bekanntesten Mythen überhaupt: gibt es einen kleinen Gewerbeschein oder nicht? Ist dieser Gewerbeschein nur für Kleingewerbetreibende oder kann ihn jeder haben? Wenn ja, was muss man tun, um einen solchen Schein in den Händen halten zu können?
Die Beantwortung der Frage ist allerdings sehr einfach: es gibt keinen Kleingewerbeschein. Es hat ihn auch nie gegeben. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es dennoch einen solchen Schein gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Gewerbeamt kein Kleingewerbe als Rechtsform auswählen kann. Deshalb vermuten viele, dass Kleingewerbetreibende ein eigenes Formular zusätzlich bekommen. Doch das ist nicht der Fall.
Muss jedes Unternehmen bei der Industrie und Handelskammer Mitglied werden?
Ja. Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.
Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.
An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Dort muss man dann eine Gebühr bezahlen, damit man überhaupt weiter kommt. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und hat nichts mit den Kosten der Rechtsform zu tun. Diese Kosten muss jeder Gründer abdecken.