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Muss man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen?
Nein. Nicht jedes Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen werden. Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH UG müssen dies tun, Personengesellschaften wie ein Kleingewerbe allerdings nicht.
Handelsregistereintrag: Was müssen sie machen?
Unternehmen, die einen Handelsregistereintrag haben, müssen die doppelte Buchführung durchführen, Bilanzen in Quartalen veröffentlichen und haben zugleich auch höhere Kosten, unter anderem muss man bei der IHK mehr bezahlen. Allerdings wirkt ein Eintrag im Handelsregister sehr seriös, vor allem dann, wenn man potenzielle Kunden gewinnen möchte. Unternehmen mit einem Eintrag haben es so einfacher, Kunden für sich zu gewinnen und von den eigenen Produkten zu überzeugen. Wenn man sich dazu entschließt, den Schritt zu gehen, dann können Gewerbetreibende diese Vorteile erwarten:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende kann selber entscheiden
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung muss sofort oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit geschehen. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, der ist dazu verpflichtet, ein Unternehmen anzumelden.
Wer sind nicht verpflichtet?
Ausgenommen von der Regel sind Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, das Unternehmen so schnell wie möglich anzumelden.
Was wird wen man nicht Gewerbe anmeldet?
Falls man dies nicht tun sollte, dann kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass man bis zu 50.000 Euro an Bußgeld erhalten kann.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Doch keine Panik: du hast die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hast du bist zu 60 Monate Zeit. Eine ganz schön lange Zeit. Falls jemand bisher eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt hat, ohne ein Unternehmen anzumelden, der sollte wissen, das auch Unwissenheit nicht vor einem Bußgeld schützt.
Wenn man das Unternehmen rückwirkend anmeldet, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen plus einem Zinssatz. Die meisten Ämter drücken bei eher kleineren Beträgen das Auge zu und sprechen keine Bußgelder aus. Dafür gibt es allerdings keine Garantie, daher sollte man dies so schnell wie möglich nachholen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt muss man zunächst eine Gebühr von rund 20 bis 60 Euro für die Gewerbeanmeldung bezahlen. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben muss man einige Dokumente.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht. Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wer ein Kleingewerbe eröffnen möchte, der muss ebenfalls einige Kosten tragen. Da wären zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Jeder, der ein Unternehmen besitzt, ist automatisch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer. Auch hierfür muss man eine jährliche Gebühr bezahlen.
Nachdem man sich im Handelsregister eintragen lassen hat, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Die die keinen Eintrag haben, zahlen lediglich 30 bis 70 Euro. Weitere Kosten, die man im Überblick haben sollte, sind die, wenn das Gewerbe weiter wächst. Beispielsweise können Kosten anfallen, wenn man eine Räumlichkeit benötigt, Mitarbeiter beschäftigt, Patente anmeldet, eine Webseite braucht, Partnerschaften eingeht oder wenn Mal Neuanschaffungen anstehen.
Es kann auch der Fall eintreten, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Dies kann für viele Gründer belastend sein. Doch es gibt auch dafür eine Lösung. Als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen.
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Fazit:
Jeder kann seinen Traum der Selbstständigkeit Leben. Es erfordert allerdings einiges an Mut. Vor allem dann, wenn man sich im Handelsregister eintragen lassen möchte. Denn dann steigt die Verantwortung immens an.
Man muss, unabhängig von der Art des Unternehmens, eine Buchführung führen, Daten veröffentlichen und hat auch zudem mehr Kosten zu tragen. Alles in allem hilft der Eintrag dabei, dass das Unternehmen in der Gesellschaft an Akzeptanz gewinnt und man so viele potenzielle Kunden so für sich gewinnen kann.