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Wo kann man in Mannheim ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe im schönen Mannheim eröffnen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dieses liegt auf der Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen.
Manheim: Gewerbeanmeldung bei Handwerkskammer
Man hat auch die Möglichkeit, die Anmeldung bei der Handwerkskammer in Mannheim, beim Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt und beim Einheitlichen Ansprechpartner der Stadtverwaltung vorzunehmen.
Was ist das Ziel von eine Gewerbeanmeldung?
Das Ziel einer jeden Gewerbeanmeldung ist, dass man den Gewerbeschein am Ende des Prozesses erhält. Dieser Schein ist sozusagen die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Um dieses erhalten zu können, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 16 bis 30 Euro kosten. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Nach der Zahlung muss man zudem noch einige Unterlagen vorzeigen, unter anderem:
Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Meldebescheinigung oder als Nicht EU Bürger eine Aufenthaltsberechtigung,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass mehrere Unterlagen noch zusätzlich verlangt werden, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- einen Auszug aus dem Handelsregister, falls nötig,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann kann man einer Person die Vollmacht erteilen, diese Person muss man dann auch die Ausweiskopie und alle anderen Unterlagen des Gründers dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man die Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auf diesem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe geführt werden.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Hat man all diese Fragen ausgefüllt, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann ab diesem Zeitpunkt dann als Gewerbeschein.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung vornehmen?
Zunächst einmal sind alle diejenigen dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, die unter folgende Gruppe dazugehören:
- Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften, wie die GbR, OHG oder KG,
- juristische Personen wie eine GmbH, AG oder KG.
Diese Personen müssen die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass er ein Gewerbe anmelden muss, der sollte sich nicht allzu lange Zeit dafür lassen.
Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?
Denn wenn man dies zu spät oder gar nicht erst tut, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Daher ist es wichtig, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann muss man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste.
Fazit:
Wenn man in Mannheim ein Gewerbe eröffnen möchte, dann muss man auf die Karl – Ludwig – Straße 28-30 in 68165. Telefonisch kann man das Gewerbeamt unter der Nummer 0621 293-2525 erreichen.