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Gibt es freie Gewerbe?
Ein freies Gewerbe gibt es als solches nicht. Ein Gewerbe muss nach der Gewerbeordnung angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche Gewinn einbringen soll. Um ein Gewerbe anzumelden, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Hier füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Wenn man dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man den Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ein Gewerbe sollte im Besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es sich bei freien Berufen um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Freie Berufe sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Heilpraktiker
- Journalisten und Bildberichterstatter
Warum brauchen sie keinen Gewerbeschein?
Freiberufler melden kein Gewerbe an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind meistens auf den Wunsch der Kunden angepasst. Im Gegensatz dazu handelt es bei gewerblichen Tätigkeiten von Massenproduktionen. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, brauchen sie auch keinen Gewerbeschein um starten zu können.
Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?
Als Freiberufler überspringt man die Gewerbeanmeldung und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.
Inhalt des Freiberufliche Anmeldung
In die Schreiben müssen Angaben zur eigenen Person gemacht werden: Name, Anschrift, Kontaktdaten und Steuer-ID. Außerdem muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man beginnen möchte.
Danach schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung macht man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit.
Dabei beziehen sich die Fragen auf finanzielle Aspekte: Wie viel stellt man sich vor an Einnahmen zu erzielen? Möchte man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Zur Anmeldung schickt man das Formular zurück zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises.
Je nach dem, um welchen Beruf es sich handelt, kann es sein, dass Qualifikationen oder Nachweise gefordert werden. Da es sich bei einigen Berufen um verantwortungsvolle Berufe handelt, muss dies nachgewiesen werden. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausübt und wird vom Finanzamt entschieden.
Wann muss einer Freiberuflicher anmelden?
Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit angemeldet werden. Wer sich zu spät anmeldet, kann damit rechnen, dass alle nicht gezahlten Zahlung auf einmal gezahlt werden und es dann zu viele Kosten sein könnten. Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist für Gewerbetreibende und Freiberufler. Es soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren entlasten und unterstützen, denn hierbei wird man von den Umsatzsteuern befreit.
İnhalt des Kleinunternehmerregelung
Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden, damit tatsächlich keine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Fazit
Wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Freiberufler melden kein Gewerbe an. Sie suchen das für sich zuständige Gewerbeamt auf und melden sich dort an. Danach können sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit beginnen.