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Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren.
Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
Wann muss man die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen? In der Regel gar nicht! Es ist vielmehr so, dass das Finanzamt den Gewerbetreibenden kontaktiert.
Das Gewerbeamt leitet die Informationen an die anderen Ämter weiter, darunter auch dem Finanzamt. Dieses meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls nicht, dann erst sollte man Eigeninitiative zeigen und Mal fragen was aktuell Sache.
Wie geht bei Finanzamt weiter?
Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer. Zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sehr wichtig und man sollte ihn mit größter Sorgfalt ausfüllen.
Beispielsweise muss man dort angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls nicht, dann darf man diese Option erst nach fünf Jahren wieder für dieses Gewerbe in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zu bezahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Auch muss man die gewerbliche Tätigkeit genau beschreiben. Nachdem man dies dann ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Kleingewerbe Geld verdienen.
Bis wann kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Eine Anmeldung für ein Kleingewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Gewerbestart machen. Wenn nicht, dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr auf einen warten. In München ist es sogar so, dass man bis zu 50.000 zahlen kann. Das sind Summen, die nicht nur schwindelerregend erscheinen, sondern auch noch unnötig sind.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man hat die Option, ein Gewerbe auch rückwirkend noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen, da eben die Bußgelder dennoch verhängt werden können. Zwar lassen viele Ämter vor allem bei einem Kleingewerbe eher milde walten, darauf vertrauen sollte man allerdings nicht.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?
Für Leute, die entweder keine Zeit haben um im Wartezimmer zu verharren oder für dem die Terminvereinbarung in zwei Monaten zu lang ist, der hat auch die Option, ein Kleingewerbe auch Online anzumelden. Dieser Service wird allerdings nicht flächendeckend angeboten.
Man muss zunächst recherchieren, wo es diesen Service gibt. Auch hier muss man die Gebühren für die Bearbeitung von 20 bis 60 Euro bezahlen. Die benötigten Dokumente können als Kopie hochgeladen werden.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Die Pflicht sieht vor, dass jeder ein Kleingewerbe anmelden muss. Wirklich jeder? Nein! Es gibt nämlich einige besondere Ausnahmen. Da gibt es zum einen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und unter 410 Euro im Jahr verdienen. Diese Menschen müssen kein Kleingewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe auch nicht anmelden müssen Freiberufler. Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dafür muss man aber im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben.
Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man keine Gewerbesteuern zahlen. Zwar gilt in Deutschland ein Freibetrag von bis zu 24.500 Euro, dennoch kann man bei einem solchen Umsatz die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Mit einem Kleingewerbe darf man pro Jahr rund 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, die erwirtschaftbaren Möglichkeiten übersteigen bei vielem sogar den Hauptjob.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Beim Kleingewerbe fallen ebenfalls Steuern an. Diese sind die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.
Welche Kosten trägt ein Kleingewerbe im Jahr?
Als Kleingewerbe trägt man einige Kosten pro Jahr. Unter anderem muss man die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten. Auch bezahlen muss man die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro für ein Kleingewerbe.
Was hat es mit der Industrie und Handelskammer auf sich?
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen.
Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.
Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.
Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen.
Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…
Tipp für Gewerbe anmelden
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend. Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.
Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Fazit:
Wer ein Kleine anmelden möchte, der muss dafür zum Gewerbeamt. Beim Anmelden dabei haben muss man einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung. Auch muss man eine Gebühr die Bearbeitung verrichten, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt unterscheiden kann.