Du bist schon ganz heiß darauf, deine unternehmerische Idee umzusetzen und dein Gewerbe anzumelden, doch Du bist noch etwas verunsichert, was Du dabei genau beachten musst und benötigst dafür noch weitere Informationen? Hier bist du genau richtig! Mit unserer Checkliste wird das Gewerbe anmelden ein Kinderspiel. Das Gewerbeamt ist nicht weit entfernt!
Worauf muss ich bei der Gewerbeanmeldung besonders achten?
Zunächst einmal musst du klären, ob du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist. Falls deine Tätigkeit in dem Bereich „Freiberufler“ kategorisiert wird, musst du kein Gewerbe anmelden und dich nur noch beim Finanzamt melden. Zu den freien Berufe gehören die Katalog- und Katalogähnliche Berufe, diese wären z b:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Architekten
- Journalisten
- Designer
- Fahrschulinhaber
- Grafiker
- Musiker
- Psychologe
In allen anderen Fällen musst du ein Gewerbe anmelden. Anschließend suchst du ein Gewerbeamt in deiner Stadt auf und veranlasst das anmelden deines Gewerbes. Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert bis zu 30 Minuten.
Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
Du musst unbedingt deinen Personalausweis dabei haben. Falls du nach Deutschland eingewandert und kein deutscher Staatsbürger bist, benötigst du ebenfalls deinen Aufenthaltstitel.
Bei einigen Genehmigungspflichtigen Gewerben benötigst du noch entsprechende Dokumente. Sofern du im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchtest, benötigst du auch noch dein Polizeiliches Führungszeugnis beim zuständigen Gewerbeamt.
Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Finanzamt
Die eigentliche Gewerbeanmeldung und die darunterfallende Kleinunternehmerregelung wird später vom Finanzamt abgefragt und nicht wie üblicherweise angenommen wird, bei der Gewerbeanmeldung. Dort füllst du einen Bogen aus.
Darauf kannst du angeben, ob du im Nebengewerbe, also neben dem Beruf, oder in einem Hauptgewerbe gründen möchtest. Welche genaue Art der Tätigkeiten du ausführen wirst und ob du unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchtest, wird dort entscheiden.
Die Anmeldung beim Finanzamt wäre damit auch erledigt. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass das Finanzamt genau prüft, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deiner Arbeit genau handelt. Deshalb empfiehlt es sich auch, die Art der angemeldeten Tätigkeiten nicht zu eng zu fassen.
Wann muss ich Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden?
Eine sehr häufig gestellte Frage, die allerdings noch öfters falsch beantwortet wird. Es ist nämlich nicht so, dass du auch nach zwei bis drei Monaten, nach dem du die ersten Einnahmen erzielt hast, ein Gewerbe nachträglich anmelden darfst.
Dies kann nämlich geahndet werden uns es drohen Strafen von bis zu 1000 Euro und mehr. Zwar ist es so, das Finanzämter bei eher kleineren Beträgen sich nicht immer dafür interessieren, aber vor allem aktuell, wo dringend nach Einnahmequellen gesucht wird, kann es passieren, dass diese Bußgelder ausgesprochen werden.
Denn gesetzlich musst du dann ein Gewerbe anmelden, wenn eine wiederholt mit Gewinnerzielungsbeabsichtigte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, durchführst.
Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?
Nach der Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt wirst du innerhalb von einer Woche vom Finanzamt kontaktiert. Du erhälst einen steuerlichen Erfassungsbogen, der sieben Seiten lang ist, und ausgefüllt zurück geschickt werden muss. Auch erhälst du dann deine Steuernummer. Falls dies nicht geschehen sollte, hake dort weiter nach.
Sofern du allerdings Freiberufler bist und dementsprechend kein Gewerbe hast, musst du selbst aktiv werden und dich darum kümmern. Nach dem du deine Gewerbeanmeldung hinter dir hast, hat dies eine Auswirkung auf folgende Bereiche:
- du bist finanziell Haftbar
- du bist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und
- du bist verpflichtet bei der Industrie und Handelskammer kurz IHK und Berufsgenossenschaft Mitglied zu werden.
Auch hier wieder keine Panik, es hört sich meistens direkt kostenintensiv und schlimm an, am Ende ist es allerdings ganz harmlos. Aber auch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Mit der finanziellen Haftung ist nichts anderes gemeint als die Tatsache, das du für Schäden, Rechnungsrückstände oder für auf sonstige Wege entstandenen Zahlungsverpflichtungen persönlich mit deinem Privatvermögen haftest.
Das ein solcher Fall bei einem Kleinunternehmen auftritt ist eher unüblich. Sofern du dein Gewerbe richtig leitest, solltest du dir diesbezüglich keine großen Gedanken. Wissen musst du es trotzdem. Bei dem zweiten Punkt bist du verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Falls du aus unerwarteten Gründen etwas bezahlen musst, dann schau bei unserer IHK Gebührenberatung vorbei.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichted?
Nach der Gewerbeanmeldung bist du dazu verpflichtet bei deiner Stadt ansässigen IHK oder Berufsgenossenschaft Mitglied zu werden. Die IHK wird über deine Gewerbeanmeldung informiert und es entsteht die Pflicht Kammerbeiträge zu leisten, die Kosten hierfür sind allerdings moderat gehalten. Sofern dein Jahresgewinn unter 5200€ liegen, dann bleibst du immer beitragsbefreit.
Zu den Anfängen zahlst du einen Beitrag von 50€ pro Jahr. Erst wenn dein Gewinn über 25.000€ liegt, kommen weitere Kosten auf dich zu. Die Berufsgenossenschaften sind für Menschen mit einem Gewerbe dafür zuständig, die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten. Diese Versicherung ist allerdings nur für Mitarbeiter fällig, sofern du denn welche hast.
Sofern du keine Mitarbeiter hast, wirst du dementsprechend auch keine Kosten zu tragen haben. Dennoch musst du dich binnen einer Woche nach der Gewerbeanmeldung bei der Berufsgenossenschaft melden.
Welche Kosten erwarten mich bei der Gewerbeanmeldung und auch noch danach?
Bei der Gewerbeanmeldung musst du, je nach Stadt, erst Mal einen Betrag von 15 bis 60 Euro bezahlen, bei einer Kleinunternehmerregel. Das sind deine ersten Fixkosten.
Die IHK (Industrie und Handelskammer) sendet nach der Anmeldung eine Beitragsrechnung. Kapital- und Personengesellschaften können innerhalb der festgelegten Satzung widersprechen.
Falls dich bereits die ganzen Erklärungen, Ämter und Steuern irritieren und du dich auch noch nicht darum kümmern musst, haben wir für dich folgende Lösung parat: wir bieten dir eine IHK Gebührenberatung an, in der wir mit dir gemeinsam schauen, ob wir gewisse Beträge eventuell vollständig widersprechen können.
Diesen Service kannst du in Anspruch nehmen, wenn du hierhin klickst. Wir beraten dich gerne und unterstützen dich bei deinem Vorhaben Selbstständig zu werden. Wir haben bereits über 10.000 Menschen glücklich machen können.
Im Handelsregister eingetragen werden als Kleinunternehmer?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Fazit:
Recherchiere ob du unter die Kategorie Freiberufler fällst oder zu den Gewerbetreibenden gehörst. Führe die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durch. Den steuerlichen Erfassungsbogen erhälst du ungefähr eine Woche später vom Finanzamt. Sofern dein erwarteter jährlicher Umsatz unter 22.000€ liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen.Anschließend meldet sich die IHK nach der Anmeldung bei dir. Daraufhin musst du dich innerhalb einer Woche bei deiner Berufsgenossenschaft anmelden.
Der Eintrag beim Handelsregister kann für dich prestigeträchtige Gründe haben und sollte zumindest in einigen Fällen in Betracht gezogen werden, in den meisten Fällen jedoch ist der Mehraufwand und der resultierende Ertrag eher gering und sollte daher vermieden werden.