Auch wenn wir eine Seite sind, die Menschen dabei hilft ein Gewerbe anzumelden, so möchten wir auch Menschen dabei helfen, die ein bestehendes Gewerbe nicht mehr weiter fortführen und auflösen möchten. Die Gründe hierfür können so vielfältig sein, wie die Fragen zur Gewerbeauflösung selbst.
Sei es deshalb, weil das Unternehmen nicht mehr Profitabel ist, ein neues Gewerbe aufgemacht werden soll, bedingt durch das familiäre Umfeld, weil es mit dem ehemaligen Geschäftspartnern nicht klappt oder aber weil die Arbeiter nicht den Anforderungen entsprechend sind.
Es kann aber auch daran liegen, dass der führende Gewerbebesitzer die Marktanalyse falsch eingeordnet hat. Wie dem auch sei, das Auflösen eines Gewerbes ist meistens keine schöne Sache. Umso wichtiger ist es auch, einen Weg zu finden, um es schnell aus der Welt zu schaffen.
Gewerbeauflösungen haben meistens keinen bürokratischen Mehraufwand, dennoch müssen einige Dinge dabei beachtet werden. Genauso wie du direkt nach den ersten Einnahmen und Investitionen dein Gewerbe anmelden musst, so musst auch dem Gewerbeamt so schnell wie möglich bescheid geben, sofern eine Auflösung im Raum ist.
Es ist sogar verpflichtend, dass der Gewerbebetreibende die zuständigen Behörden mit Informationen füttert. In unseren Inhalten erfahren sie, wie sie machen Gewerbeauflösungen informieren.
Wann genau muss ich Gewerbeauflösung machen?
Wenn du deinen Betrieb wirklich nicht mehr fortführen möchtest, dann musst du es der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Wenn du aus einer Personengesellschaft austrittst, dann kann das ebenfalls zu einer Gewerbeabmeldung führen. Auf diese Weise kann man Gewerbeauflösungen machen.
Gibt es eine Pflicht für die Gewerbeauflösungen?
Ja die gibt es laut Gesetz. Im §14 der Gewerbeordnung steht, dass bei einer Änderung des Gewerbes, diese sofort gemeldet werden muss. Dies solltest du auch aus eigenem Interesse fortführen, denn mit dem Abmelden des Gewerbes hört auch für dich die Pflicht der Zahlung der Gewerbesteuer auf. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass die letzte Steuererklärung ebenfalls noch von dir beglichen werden muss.
Wie teuer ist die Gewerbeauflösungen?
In einigen Städten wird dafür eine Gebühr verlangt, wie beispielsweise in Hamburg oder Köln. Allerdings gibt es keine einheitlichen Kosten, diese ändern sich Stadt für Stadt und die Gebühren belaufen sich dabei auf 20 bis 25 Euro.
Gibt es die Möglichkeit Gewerbeauflösung online machen?
Diese Möglichkeit besteht durchaus, allerdings ist dies bundesweit nicht einheitlich geregelt. Auch ist es bei einigen Städten nicht gänzlich möglich sich überhaupt online abzumelden, da diese ohne eine Unterschrift eine Abmeldung akzeptieren.
In einigen Bundesländern wird ein Formular für die Abmeldung angeboten, die nur noch ausgefüllt zurückgeschickt werden muss oder man erscheint persönlich vor Ort. Für die erfolgreiche Gewerbeauflösung benötigt man den Personalausweis oder einen Reisepass. Auch muss der Gewerbeschein dabei sein und die aktuelle Meldebestätigung.
Bei nicht EU-Bürgern wird der Aufenthaltstitel verlangt. Je nach Gewerbe wird auch eine Kopie aus dem Handelsregister verlangt. Falls du nicht selbst erscheinen kannst, kannst du auch eine Person bevollmächtigen, die in deinem Namen die Abmeldung vornehmen kann.
Fazit:
Damit du noch einmal alles klar und übersichtlich geliefert bekommst, hier eine kleine Checkliste für dich. Du musst dich bei deiner zuständigen Behörde melden und dein Gewerbe auflösen.
Dies kannst du, je nach Stadt, auch online tun. Die meisten Städten verlangen für das Abmelden keine Gebühr und wenn, dann ist der Preis überschaubar. Sofern du Verträge hast, diese so schnell wie möglich kündigen. Die Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten beenden.