Aus verschiedenen Gründen müssen Unternehmer ihr Gewerbe abmelden. Hier findest du alle wichtigen Informationen sowie Tipps zur korrekten Gewerbe Abmeldung:
Warum wird ein Gewerbe abgemeldet?
Wer seine gewerbliche Tätigkeit aufgeben möchte, muss sein Gewerbe offiziell abmelden. Dazu ist jeder Gewerbetreibende nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Abmeldung für ein Kleingewerbe oder ein Vollgewerbe durchführst.
Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung sind vielfältig. Nicht immer erfolgt die Abmeldung auf Wunsch des Unternehmers. Manchmal wird er aufgrund von Schwierigkeiten zu diesem Schritt gezwungen.
Mögliche Gründe für eine Gewerbe Abmeldung:
- Wirtschaftliche Gründe: Die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten oder rentiert sich nicht bzw. nicht mehr. Im schlimmsten Fall muss der Gewerbetreibende in Insolvenz gehen, weil er zahlungsunfähig ist.
- Gesundheitliche Gründe: Eine schwere Erkrankung macht es vielen Unternehmern unmöglich, das Gewerbe aufrechtzuerhalten. Kann der Gewerbeinhaber die Tätigkeit nicht mehr ausüben oder fällt er für längere Zeit bzw. immer wieder aus, ist die Firma oft nicht mehr zu retten. Auch das Alter sowie der Tod des Gewerbetreibenden sind Gründe für eine Gewerbe Abmeldung.
- Persönliche Gründe: Möglicherweise war der Schritt in die Selbstständigkeit doch nicht die richtige Entscheidung. Man hat sich das Leben als Unternehmer einfacher vorgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit lässt sich nicht mit den persönlichen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden vereinbaren.
In den folgenden Fällen musst du dein Gewerbe verpflichtend abmelden:
- Du verlegst den Sitz deiner Firma in eine andere Gemeinde.
- Du wechselst die Rechtsform deines Betriebs.
- Du verkaufst oder verpachtest dein Unternehmen.
- Du möchtest nicht mehr gewerblich tätig sein.
Egal, aus welchen Gründen du über eine Gewerbeabmeldung nachdenkst, es gibt einiges zu beachten. Je nach Region gelten andere Auflagen. In manchen Gewerbemeldestellen musst du persönlich erscheinen, damit die Abmeldung offiziell ist. In anderen Regionen kann der komplette Abmelde-Vorgang online durchgeführt werden.
Mach es dir einfach und lasse dich bei der Gewerbe Abmeldung von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com unterstützen. Die Profis in Sachen Selbständigkeit wissen genau, wie du dein Gewerbe einfach, rasch und ordnungsgemäß abmelden kannst. Alle Unterlagen werden für dich vorbereitet und dir per Post zugeschickt. Du musst nur noch unterschreiben. Ein paar Klicks und schon geht es los.
Das brauchst du für eine korrekte Gewerbeabmeldung
Um dein Gewerbe abzumelden, musst du das Formular zur Gewerbeabmeldung wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Auf die geforderten Angaben und eventuelle Stolpersteine werden wir weiter unten in diesem Ratgeberartikel näher eingehen.
Außerdem musst du bei einer Gewerbeabmeldung folgende Dokumente und Unterlagen vorlegen:
- gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelle Meldebestätigung
- Gewerbeschein
- Registerauszug, falls dein Gewerbe im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist
- eventuell weitere Unterlagen, Zertifikate, Erlaubnisse und Bestätigungen
Je nach Region, in der dein Unternehmen liegt, können unterschiedliche Bestimmungen gelten. Deshalb ist es nicht möglich, hier eine deutschlandweit einheitliche gültige Regelung anzuführen. Am besten erkundigst du dich im Gewerbeamt oder auf www.gewerbeanmeldung.com, welche Unterlagen für die Gewerbeabmeldung erforderlich sind.
Gewerbeabmeldung korrekt ausfüllen
Grundvoraussetzung dafür, dass du dein Gewerbe abmelden kannst, ist die Gewerbeabmeldung nach § 14 und § 55 c Gewerbeordnung. Du erhältst das Formular in jeder Gewerbemeldestelle oder auch online zum Download.
In dem Formular geht es um die gewerbliche Tätigkeit, die du abmelden möchtest. Experten wie Gewerbeanmeldung.com raten dazu, den betreffenden Gewerbeschein griffbereit zu halten, wenn das Formular ausgefüllt wird. Hier findest du schon viele grundlegende Daten.
Diese Angaben sind in das Formular zur Gewerbeabmeldung einzutragen:
- Angaben zum Betriebsinhaber
- Persönliche Daten des Betriebsinhabers
- Betriebliche Angaben
- Tätigkeiten, die du abmelden möchtest
- Gründe für die Gewerbeanmeldung und für die Betriebsauflösung
Angaben zum Betriebsinhaber
Dieser Teil des Formulars beschäftigt sich mit dem Betriebsinhaber. Wer ist der Inhaber des Betriebs? Welche Rechtsform hat das Unternehmen? Wie lautet der Name des Betriebs?
Am besten übernimmst du die Daten aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bzw. im Stiftungsverzeichnis. Hast du ein Kleingewerbe angemeldet, sind die Daten aus dem Gewerbeschein hilfreich.
Persönliche Daten des Betriebsinhabers
Im Anschluss gibst du deine persönlichen Daten bekannt:
- Name
- Vornamen
- Geschlecht laut Geburtsurkunde
- Geburtsname, falls dieser vom jetzigen Namen abweicht
- Geburtsdaten (Datum, Ort und Land)
- Staatsangehörigkeit(en)
Angaben zum Betrieb
In diesem Abschnitt werden folgende Angaben zum Betrieb abgefragt:
- Daten der geschäftsführenden Gesellschafter bzw. gesetzlichen Vertreter
- Anschriften und Kontaktdaten der Betriebsstätten
- Ausübung der Tätigkeit im Voll- oder Nebengewerbe
- Datum der Betriebsaufgabe
- Art des abgemeldeten Betriebs
- Zahl der Mitarbeiter bei Geschäftsaufgabe bzw. -übergabe
- Name des künftigen Gewerbetreibenden oder künftiger Firmenname
Tätigkeiten, die du abmelden möchtest
Besonders viel Platz auf dem Formular wurde für die Tätigkeiten, die du abmelden möchtest, freigehalten. Die Angaben müssen möglichst genau sein, damit die Abmeldung korrekt durchgeführt werden kann.
Gib hier alle Tätigkeiten an, die nun mit dem Gewerbe abgemeldet werden sollen. Achte darauf, dass du die Tätigkeiten vollständig anführst. Vergisst du eine Tätigkeit, bleibt die erteilte Gewerbeberechtigung bestehen. Die Abmeldung kann also nicht in vollem Umfang abgewickelt werden und auch die Kosten, die in diesem Fall weiterhin entstehen, müssen vom Gewerbeinhaber bezahlt werden.
Gründe für Gewerbeanmeldung und Betriebsauflösung
Die Gewerbebehörde möchte wissen, warum du dein Gewerbe abmeldest und den Betrieb aufgibst. Führe an, welche Gründe für deine Entscheidung ausschlaggebend waren.
Abmeldeformular einreichen
Hast du alle Daten angegeben, ist noch das aktuelle Datum einzusetzen und das Formular handschriftlich zu unterschreiben. Du kannst das Formular mit den benötigten Unterlagen persönlich, per Post bzw. Fax oder auch elektronisch einreichen.
Im Falle einer persönlichen Gewerbe Abmeldung bringst du alle Unterlagen in das Gewerbeamt der Firmensitz-Gemeinde. Nach der Überprüfung deiner Angaben erhältst du eine Abmeldebescheinigung. Damit ist dein Gewerbe rechtsgültig und unwiderruflich abgemeldet und du bist von allen Pflichten eines Gewerbeinhabers befreit.
Übermittelst du die Unterlagen per Post sind Kopien beizulegen, während bei der elektronischen Abmeldung die Dokumente digital anzuhängen sind. Die Bearbeitung des Formulars dauert einige Tage. Danach wird dir die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.
Beachte: Die meisten Gewerbemeldestellen bieten die Gewerbe Abmeldung kostenlos an. In einigen Regionen wird für den Verwaltungsakt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 20 bis 25 Euro eingehoben.
Gut zu wissen: Meldest du dein Gewerbe nicht unverzüglich ab, wie es das Gesetz vorsieht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die Bußgelder zur Folge haben kann. Lass dich am besten von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com bei der Gewerbe Abmeldung unterstützen. Mit den Profis an der Seite funktioniert die Abmeldung rasch, korrekt und einfach. Spare dir Zeit, Geld und Nerven und überlasse das Gewerbe abmelden den Experten.
Fazit
Die Gewerbeordnung hat in § 14 geregelt, wann ein Gewerbe offiziell abgemeldet werden muss. Der Gewerbetreibende hat in diesen Fällen die Abmeldung unverzüglich durchzuführen. Obwohl es in Deutschland keine einheitliche Regelung zum Gewerbe abmelden gibt, ist in jedem Fall das Formular zur Gewerbe Abmeldung auszufüllen.
Daneben sind Unterlagen und Dokumente wie ein gültiger Identitätsnachweis, eine aktuelle Meldebescheinigung und der betreffende Gewerbeschein erforderlich. Je nach Gewerbeart und Region können weitere Unterlagen zur Abmeldung gefordert werden.
Mit dem Einreichen und Bestätigen des Formulars, wird die gewerbliche Tätigkeit ordnungsgemäß abgemeldet. Die Bescheinigung, die von der Gewerbemeldestelle abgestempelt und unterschrieben wird, gilt als Abmeldebestätigung und kann bei weiteren Behörden und Ämtern vorgelegt werden.
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