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GbR abmelden Formular – Wie kann man Gewerbe abmelden?

Zu Den Formularen

Was ist eine GbR?

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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft und wird von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Die Gründung einer GbR beginnt beim zuständigen Gewerbeamt.

Beim Gewerbeamt muss jeder Gesellschafter einzeln den Gewerbeschein beantragen. Das heißt, dass sie vor Ort einzeln das Formular ausfüllen. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt.

Das Gewerbeamt leitet die Informationen weiter und man bekommt vom Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer erfolgt auch automatisch und ist verpflichtend.

Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist ein GbR-Vertrag sprich ein Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, jedoch kann man um spätere Interessenkonflikte zu vermeiden trotzdem ein Gesellschaftsvertrag schriftlich festhalten.

Ein GbR-Vertrag kann vor allem bei der Auflösung ganz wichtig sein, damit es reibungslos verläuft. In einem Gesellschaftsvertrag kann man vieles festhalten. Unter anderem auch die Gewinn- und Verlustverteilung und die Aufteilung der Arbeit.

Wann kann man Gewerbeabmeldung als eine GbR beantragen?

Die Auflösung einer GbR kann in verschiedenen Situationen in Frage kommen. Ein Gesellschafter hat jeder Zeit das Recht auszusteigen. Die Haftung für den Gesellschafter übernimmt dann die Gesellschaft, jedoch gibt es die sogenannte Nachhaftung.

Das heißt, dass der Gesellschaft noch bis zu 5 Jahre nach dem Austritt haften kann. Eine Auflösung oder Abmeldung kann auch dann der Fall sein, wenn der Zweck der Gesellschaft erfüllt ist und man der Tätigkeit nicht mehr nachkommen muss.

Weitere Gründe könnten sein, wenn ein Todesfall vorliegt, die GbR verkauft wird oder Insolvenz gemeldet wird. Aus diesen Gründen sollte immer ein Gesellschaftsvertrag mit diesem Punkten festgehalten werden.

Beim Aufsetzen des Vertrages sollte man alle Punkte gründlich durchdacht haben. Man sollte beachten, dass wenn bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern einer kündigt es automatisch zur Abmeldung bzw. Auflösung der GbR kommt.

Denn bei einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter vorgeschrieben. Der alleinstehende Gesellschafter hat aber die Möglichkeit die Rechtsform zu ändern und weiterhin der Tätigkeit nachzukommen.

Wie läuft die Auflösung ab?

Die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts läuft verschiedene Phasen durch. Zuerst beginnt es mit der Auflösungsphase. In dieser Phase muss man den Grund der Auflösung festhalten und hierbei müssen alle Gesellschafter mit der Begründung einverstanden sein.

Danach kommt die Auseinandersetzungsphase, welche auch Liquidation genannt wird. Zu dieser Phase besteht die GbR noch rechtlich. Deshalb setzt man sich einen Stichtag fest.

Bis zu diesem Tag müssen alle Vorgänge erledigt werden. Hierbei wird auch geprüft ob dem Gesellschafter Vermögen zu steht oder sogar ob Verlustanteile bestehen, die geschlossen werden müssen. In dieser Phase müssen alle laufenden Verträge fristgerecht gekündigt werden.

Falls irgendwelche Schulden aus der Sicht der Gesellschaft bestehen, müssen die beglichen werden. Da man bei einer GbR mit seinem privaten Vermögen haften kann, kann es auch sein das die Gesellschafter selbst für diese Schulden aufkommen müssen.

Falls Gesellschafter Gegenstände in die GbR mitgebracht haben, können sie diese wieder einfordern. Wenn dieser Gegenstand nicht mehr besteht kann es in bares Geld verrechnet werden.

Zu dem hat der Gesellschafter auch das Recht seine finanzielle Einlage zurückzukriegen. Falls in der Gesellschaft von Gewinn besteht wird dieser an die Gesellschafter gleichmäßig aufgeteilt. Die letzte Phase ist die Vollbeendigung.

Wie kann man als eine GBR Gewerbe abmelden?

In der Phase der Vollbeendigung kommen die entsprechenden Behörden in Frage. Nach dem alles geklärt worden ist, muss die Auflösung bei der entsprechenden Behörde zu melden.

Falls es sich um eine gewerbliche Tätigkeit gehandelt hat, muss man beim zuständigen Gewerbeamt es melden. Genauso muss man es auch beim Finanzamt und eventuell weitere Behörden, die in Frage kommen.

Wenn man es nicht meldet, kann es sein, dass man Zahlungen wie den Gewerbesteuern oder den Mitgliedschaftsbeitrag nachkommen muss. Falls es sich bei der GbR um eine freiberufliche Tätigkeit gehandelt hat, müssen die Gesellschafter sich beim Finanzamt abmelden.

Auflösungsvertrag

Wie auch bei der Gründung kann man bei der Auflösung einen schriftlichen Vertrag festhalten. Da die Gesellschafter noch im Nachhinein bis zu fünf Jahre für die GbR haften können mit ihrem persönlichen Vermögen, wäre es von Vorteil es zu tun. In diesem Vertrag kann man folgende Punke festhalten:

  • Auflösungsgrund
  • die Geschäftsführung (falls die GbR weiterhin bestehen bleibt)
  • Zurückgeben der Gegenstände
  • Verteilung des Gewinnüberschusses
  • Schadensersatz

Eröffnungs- und Schlussrechnung

Solch eine Rechnung ist nicht vorgeschrieben, doch für den Gesellschafter kann es wichtig sein. Bei dieser Rechnung hat man nochmal alle Bilanzen vor Augen und kann zum Beispiel den tatsächlichen Gewinnüberschuss sehen. Dadurch kann man besser ermitteln, wie viel dem Gesellschafter tatsächlich zusteht.

Fazit

Eine GbR kann jeder Zeit abgemeldet werden, jedoch müssen die Gesellschafter dafür die drei Phasen durchlaufen, damit es tatsächlich abgemeldet werden kann. Die Auflösung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann in verschiedenen Situationen in Frage kommen, wenn zum Beispiel:

  • Ein Gesellschafter abtritt
  • Der Zweck der Gesellschaft erfüllt ist
  • Todesfall
  • Insolvenz
  • Verkauf

Zunächst müssen die Gesellschafter in der ersten Phase, die auch Auflösungsphase genannt wird, alle mit dem Grund der Auflösung einverstanden sein und dieser sollte schriftlich festgehalten werden.

Danach kommt die Auseinandersetzungsphase. In dieser Phase müssen die Gesellschafter ihre Verträge fristgerecht kündigen.

Am besten sollten die Gesellschafter sich einen Stichtag dafür festsetzen. Auch wird hier berechnet welchem Gesellschafter wie viel zusteht und der Gewinn der Gesellschaft wird verteilt.

Um den genauen Betrag zu ermitteln empfiehlt sich die Eröffnungs- und Schlussrechnung. So hat man alle Bilanzen im Überblick und kann alles besser nachvollziehen. In der letzten Phase, auch genannt Vollbeendigung wird die Gesellschaft dann bei den zuständigen Behörden abgemeldet.

Dafür muss man die entsprechenden Behörden alle einzeln besuchen und der Abmeldung nachkommen. Man sollte beachten, dass bei einer Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Gesellschafter noch bis zu fünf Jahre für die Gesellschaft mit seinem Privatvermögen haften kann.

Falls bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts es nur zwei Gesellschafter gibt, kann ein Gesellschafter alleine die GbR nicht fortführen, weil dann die Voraussetzung für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht mehr gegeben ist.

Während der Auflösung kann man auch hier ein Vertrag festhalten, in dem alle wichtigen Punkte aufgelistet sind. So sind alle Gesellschafter auf der sicheren Seite.