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Was ist ein Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein kriegt man vom Gewerbeamt. Es ist die offizielle Zulassung vom Gewerbeamt, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ohne diesen ist es nicht erlaubt der Tätigkeit nachzukommen. Um den Gewerbeschein zu kriegen, muss man en Gewerbe anmelden.
Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängen davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen wird. Wenn man auch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein und kann anfangen sein Geld zu verdienen.
Brauchen Freiberufler überhaupt ein Gewerbeschein?
Nein, Freiberufler brauchen kein Gewerbeschein, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit nicht gewerblich und aus diesem Grund sind sie von der Gewerbeanmeldung befreit.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es von einer Arbeit, welches auf die Wünsche der Kunden eingeht, anders als bei einer gewerblichen. Dadurch, dass sie kein Gewerbe anmelden sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit. Jedoch kann es Ausnahmen geben, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe angemeldet werden muss. Das wird aber beim Finanzamt entschieden.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie aufgelistet sind.
Aus dem Grund kann man die freiberuflichen Tätigkeiten klar von den gewerblichen unterscheiden. Grundsätzlich handelt es bei Freiberuflern von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Unternehmensberater
- Und noch einige andere
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können und auch manchmal müssen, weil es sich von verantwortungsvollen Aufgaben handelt und dürfen nicht ohne Erlaubnis ausgeübt werden.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.
Man muss auch kurz seine Angaben machen wie Name, Anschrift und Steuer-ID. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Beim Finanzamt muss man den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird. Es könnten zum Beispiel Unterlagen sein wie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Welche Behörden kommen noch in Frage?
Wenn man seine Tätigkeit anmeldet, sollte man auch beim Finanzamt erfragen, ob es sich um eine kammerpflichte Tätigkeit handelt. Denn es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche man bei der zuständigen Standeskammer sich anmelden lassen muss.
Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apothekenkammer und Architektenkammer. Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die Industrie- und Handelskammer. Kammerpflichtige Berufe müssen sich auch beim Versorgungswerk anmelden.
Versicherung: Darauf müssen sie achten
Über das Versorgungswerk zahlt man den Rentenversicherungsbeitrag. Wenn man nicht kammerpflichtig ist, kann man auch auf eigenen Wunsch ein Antrag zur Anmeldung stellen. Außerdem gibt es auch für Künstler die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen müssen.
Die Anmeldung für die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler in jedem Fall verpflichtend. Wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte, sind diese beim Finanzamt und bei der Krankversicherung anzumelden. Außerdem muss man von Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter-Betriebsnummer anfordern, welche dann gebraucht wird, um sie anzumelden.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Im steuerlichen Erfassungsbogen macht man erst Angaben zur eigenen Person und im Anschluss werden finanzielle Fragen gestellt. Diese sind zum Beispiel:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
- Welche Einnahmen stellt man sich vor zu erzielen (es muss keine auf Cent genaue Angabe erfolgen)
- Gewinnermittlung
- Ob Mitarbeiter beschäftigt werden
Wann muss man Gewerbeanmeldung beantragen?
Sobald eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, muss man es beim Finanzamt anmelden. Ohne die Anmeldung ist es nicht erlaubt einen Cent zu verdienen. Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Kann man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Als Freiberufler kann man zwar kein Kleingewerbe anmelden, jedoch kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und unterstützt die neu selbstständig gewordenen.
Die Regelung eines Kleinunternehmers befreit den Selbstständigen von den Umsatzsteuern, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt, dass beide Umsatzgrenzen eingehalten werden müssen. Wer als Freiberufler weiß, dass er keine hohen Summen verdienen wir, kann die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Kann man auch nebenberuflich anfangen?
Auch kann man zunächst mit der freiberuflichen Tätigkeit als Nebentätigkeit starten. Wer sich am Anfang unsicher ist, ob die Selbstständigkeit für einen etwas ist, für den eignet sich eine Nebentätigkeit am besten.
Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt und eine Haupttätigkeit anmeldet. Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und kann in Ruhe alles anfangen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich zunächst keine Sorgen machen.
Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen. Dabei kann man auch Kunden für sich gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.
Ob man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren muss, kann immer unterschiedlich aussehen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.
Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Im Grunde kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht. In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte.
Also jeder, der sich Selbstständig machen möchte, hat auch das Recht dazu. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.
Man muss darauf achten, dass man seine Arbeit nicht durch die Nebentätigkeit vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht nachlässt, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen.
Vorteile als Freiberufler
Vorteile genießen Freiberufler bei der Gründung und bei den Steuern. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Und wenn sie zusätzlich noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern.
Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden. Außerdem sind Freiberufler in ihrer Tätigkeit unabhängig und können es individuell gestalten.
Fazit
Wer selbstständig werden möchte, muss zunächst wissen, ob er ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Wer als Freiberufler unterwegs ist, braucht keinen Gewerbeschein und muss auch kein Gewerbe anmelden. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Von dem Beamten beim Finanzamt wird entschieden, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, weil es auch Ausnahmen geben kann. Dies hängt davon ab in welchem Zusammenhang man die Tätigkeit ausüben wird.
Die Anmeldung sollte spätestens nach vier Wochen mit dem Beginn erfolgen. Wer will kann erst nebenberuflich starten und sich austesten. Außerdem kann man als Freiberufler auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.