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Was ist die Gewerbeanmeldung?
Wer einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt, muss zuerst dies beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Beim Gewerbeamt kriegt man den Gewerbeschein, um der Tätigkeit nachkommen zu können.
Als Gewerbetreibender kann man für sich selbst entscheiden, welche Rechtsform man anmelden möchte. Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaften. Die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Doch gibt es einige Fälle, wo man kein Gewerbe anmelden muss. Diese Fälle werden Freiberufler genannt, denn sie melden kein Gewerbe an.
Wer sind Freiberufler?
Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Im Gesetz sind alle Berufe aufgelistet und somit ist verständlich, wer zu den Freiberuflern gehört freiberufliche tätigkeitfreiberufliche tätigkeitund wer nicht.
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.
Warum melden sie kein Gewerbe an?
Freiberufler melden kein Gewerbe anmelden, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, wobei es bei einer freiberuflichen Tätigkeit ganz anders aussieht. Freiberufler arbeiten meistens im Auftrag eines Kunden und handeln nach ihren Wünschen.
Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden
Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an. Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.
Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Welche Behörden kommen noch in Frage?
Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch bei Freiberuflern ist dies nicht der Fall. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden.
Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist.
Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.
Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Manchmal braucht man eine Erlaubnis, wenn man Werbung machen möchte.
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse.
Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft und man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?
Da man nicht jeden Tag den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt, kann es sein, dass man Schwierigkeiten damit hat. Wenn du auch Schwierigkeiten damit hast, dann brauchst du dir keine Sorgen machen, weil auf GewerbeAnmeldung.com wird dir geholfen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich dabei deine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Du kannst problemlos den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen mit unserer Unterstützung und muss diese nur noch einreichen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und für wen ist sie?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen und nicht nur Gewerbetreibende. Auch Freiberufler steht ihnen das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den Gesellschafter in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Wann muss man die Tätigkeit anmelden?
Eine freiberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden, damit man auch sein Geld damit verdienen darf. Angemeldet werden muss sie, wenn sie selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll. Die Anmeldung beim Finanzamt sollte spätestens vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.
Was kostet die Gründung?
Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet den Freiberufler rein gar nichts. Es können Kosten auftreten, wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit mieten möchte oder sich Materialien beschaffen muss. Weitere Kosten können anfallen, wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte.
Welche Behörden muss man noch aufsuchen?
Als Freiberufler muss man sich neben dem Finanzamt bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Es gibt auch für Freiberufler Kammer, wo man sich anmelden muss.
Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler.
In einigen Fällen braucht man auch die Erlaubnis einer Standeskammer. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.
Außerdem gibt es die Künstlersozialkasse für künstlerische Freiberufler. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Auch muss man als Freiberufler sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, muss man sie beim Finanzamt und bei der Krankenkasse anmelden. Dazu man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern für die Mitarbeiter.
Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Wer als Freiberufler ein Gewerbe anmelden möchte, hat die Freiheit es zu tun, jedoch können sie die steuerlichen Vorteile nicht mehr genießen und müssen jährlich Gewerbesteuer zahlen.
Kann man eine freiberufliche Tätigkeit zu zweit gründen?
Es können sich auch zwei Freiberufler zusammenschließen und eine GbR gründen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform. Auch hier melden sich die Freiberufler beim zuständigen Gewerbeamt an.
Wie lässt man sich als Freiberufler versichern?
Als Freiberufler hat man die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte, wenn man nicht als Künstler oder kammerpflichtiger Freiberufler unterwegs ist.
Dabei muss man als Freiberufler beachten, dass man nicht von der privaten Versicherung einfach in die gesetzliche wechseln kann. Aus diesem Grund sollte man sich vorher schon erkundigen und dementsprechend seine Entscheidung treffen.
Freier Beruf als Nebentätigkeit
Man muss als Freiberufler nicht sofort durchstarten und eine Haupttätigkeit anmelden. Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort hohe Einnahmen erzielen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen.
Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit warm geworden und sicher ist, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln und unabhängig sein.
Vorteile als Freiberufler
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Zudem kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen.
Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und sind nicht der doppelten Buchführung verpflichtet.
Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist.
Fazit
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und kann sich nicht einfach ausgesucht werden. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.
Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen. Die Standeskammer ist zu vergleichen mit der IHK. Es gibt für jeden Beruf eine eigene.
Nicht kammerpflichtige Berufe oder Künstler müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten. Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Falls die Tätigkeit sich doch für einen eignet, kann man die nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche ummelden.