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Wer genau sind Freiberufler?
Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Journalisten und Bildberichterstatter
Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein. Freiberufler zählen zu den Ausnahmen und sind keine Gewerbetreibende. Da sie keine Gewerbetreibende sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit und haben steuerliche Vorteile.
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige Tätigkeit, welche langfristig ausgeübt werden soll. In Deutschland herrscht die Anzeigepflicht. Das heißt, dass ein Gewerbe auch angemeldet werden muss, wenn eins vorliegt. Dafür muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Der Ablauf der Anmeldung kann je nach Rechtsform anders ablaufen. Falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Was müssen Personengesellschaften machen?
Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister einzutragen lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird der gültige Personalausweis oder Reisepass benötigt. Wenn mann dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein.
Wie geht das Gewerbe anmelden weiter?
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe.
Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt. Diese erfolgt dadurch, dass das Finanzamt informiert wird und daraufhin den steuerlichen Erfassungsbogen zuschickt.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden und wer muss es anmelden?
Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche wiederholt und langfristig ausgeübt wird. Die Anmeldung sollte schon im besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann diese Konsequenzen mit sich tragen.
Es kann Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und man müsste auch die nicht gezahlten Steuern nachträglich zahlen. Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man frühzeitig sein Gewerbe anmelden.
Im Formular zur Gewerbeanmeldung kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte. Jeder der möchte, hat die Freiheit ein Gewerbe anzumelden. Doch darf man erst beginnen, wenn es offiziell angemeldet ist.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie aber persönlich zum Amt des Finanzen gehen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben:
- Name,
- Anschrift,
- Kontaktdaten,
- Steuer-ID,
- welche Tätigkeit man ausüben möchte und
- wann man beabsichtigt zu beginnen
Wie geht mit der steuerlichen Erfassungsbogen?
Das Finanzamt schickt den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Der Bogen zur steuerlichen Erfassungsbogen muss mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und je nach Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem.
Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf. Ob es sich dann tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.
Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und genauere Informationen kriegt man beim Finanzamt. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt ebenfalls von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Welche Behörden kommen noch für ein Freiberufler in Frage?
Neben dem Finanzamt kommen noch weitere Behörden in Frage, wo man sich als Freiberufler anmelden muss. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer entfällt für einen Freiberufler, denn die Anmeldung ist nur für Gewerbetreibende verpflichtend.
Wo muss die Freiberufler sich anmelden?
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer und weitere Kammern, wo man sich dann anmelden muss.
Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen. Dies könnte sein, wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte.
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt. Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern.
Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein. Wenn man Mitarbeiter anstellen möchte, müssen sie erst angemeldet werden. Sie müssen zum Beispiel beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Wann muss man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Ebenfalls wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn man einer nachkommen möchte. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Was wird wenn man die Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden. Dadurch können höhere Kosten entstehen, als die man eigentlich hätte tragen müssen. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.
Wie füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt. Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man zugeschickt.
Entweder nach der Gewerbeanmeldung automatisch oder wenn man als Freiberufler ein formloses Schreiben an das Finanzamt zuschickt. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)
Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird.
Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und davon profitieren will.
Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem.
Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Dafür muss man nicht unbedingt ein Gewerbetreibender sein. Jeder Kleingewerbetreibende kann ein Kleinunternehmer sein, aber nicht jeder Kleinunternehmer muss ein Gewerbetreibende sein. Deshalb muss man hier diese zwei Begriffen voneinander unterscheiden.
Auch Freiberuflern steht das Recht zu, die Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man als Freiberufler oder Gewerbetreibender weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn bzw Einnahmen erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und die Umsatzsteuer sparen.
Wie viel kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist.
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.
Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide auch Freiberufler sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.
Wer kann GmbH anmelden?
Eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür braucht man einen Gesellschaftsvertrag, welcher vom Notar beurkundet werden muss.
Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen.
Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.
Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt und es sich lohnen würde.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch hat man den Vorteil, dass man sich in Ruhe austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt.
Am Anfang ist einem das Risiko zu hoch zu scheitern und möchte nicht direkt den Job kündigen. Dafür eignet sich die Nebentätigkeit am Besten, weil man genug Zeit hat und langsam sein Business aufbauen kann ohne Zeitdruck. Beim Austesten muss man nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen.
Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit optimieren und die Einnahmen steigern. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen um die finanzielle Existenz machen.
Außerdem hat man ebenfalls genug Zeit, um den Markt zu erkunden, um seiner Konkurrenz voraus zu sein, seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit im Nachhinein sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in die
Muss man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit erzählen?
Jeder darf sich auch nebenbei selbstständig machen und dabei kann keiner einem im Weg stehen. Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, ist situationsabhängig und kann ganz unterschiedlich sein.
Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas über eine Nebentätigkeit niedergeschrieben ist. Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Es kann sein, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit verbietet, wenn Wettbewerb herrscht.
Jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Das heißt, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen. Falls im Vertrag nichts über eine nebenberufliche Tätigkeit steht, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um das gute Verhältnis und das Vertrauen nicht zu beeinträchtigen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinflusst wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Zu dem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält und das Arbeitsgesetz nicht verletzt.
Vorteile der nebenberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit.
Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil und geringe Kosten im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Dadurch ist man auch von den Umsatzsteuern befreit.
Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Doch sollte man die Voraussetzungen der Regelung beachten und die Umsatzgrenzen einhalten. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR).
Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann. Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt. Nach dem man sich sicher geworden ist, kann man es in eine Haupttätigkeit ummelden.
Fazit
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist oder nicht. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, zu welcher Berufsgruppe man angehört. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.
Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen bzw. die fachliche Kompetenz. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Dies wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.
Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer. Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können. Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten.
Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche bei der Standeskammer angemeldet werden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer.
Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend. Über die Versorgungskammer zahlt man die Rentenversicherungsbeiträge. Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Dies kann der Freiberufler für sich entscheiden.
Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte.
Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach erfolgen kann und man nicht lange warten muss, um starten zu können.