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Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Als ein Freiberufler ist man kein Gewerbetreibender. Aus diesem Grund ist man auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Im Einkommenssteuergesetz ist es klar geregelt, wer zu den Freiberuflern zählt. Somit kann man auch nicht selbst entscheiden, ob man ein Freiberufler ist.
Vor allem kann man es nicht selbst entscheiden, weil meistens ein akademischer Abschluss vorliegt. Freiberufler werden auch Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe genannt. Im EStG sind die freien Berufe aufgelistet.
Dazu gehören unter anderem zum Beispiel: Ärzte, Steuerberater, Heilpraktiker, Rechtsanwälte und noch einige andere Berufe. Bei diesen Berufen zum Beispiel ist es nicht gestattet ohne einen Abschluss der Tätigkeit nachzukommen.
In § 18 des Einkommenssteuergesetzes lautet es: ,,Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.‘‘
Somit sind Freiberufler gesetzlich von den Gewerbetreibenden abgegrenzt.
Wo liegt der Unterscheid zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?
Alle Berufe die im Einkommenssteuergesetz nicht aufgelistet sind, sind der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Dabei gibt es einige Kriterien die den Freiberufler von einem Gewerbetreibenden unterscheiden. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und im Vordergrund steht das Wachstum des Unternehmens.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden und eine Leistung, die angepasst auf den Kunden angeboten wird, anders wie bei der gewerblichen.
Außerdem erfolgt meistens die Zahlung des Gehaltes eines Freiberuflers auf Honorarbasis. Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, ist man auch vom Zahlen der Gewerbesteuern befreit. Außerdem entfällt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Wie meldet man sich als Freiberufler an?
Um sich als Freiberufler anmelden zu können, ist die erste Anlaufstelle das Finanzamt, denn hier beginnt die Anmeldung. Wenn man nun als Freiberufler selbstständig werden möchte, muss man sich zuerst beim Finanzamt anmelden. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und abgeben muss. Neben dem steuerlichen Erfassungsbogen muss man noch die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses einreichen. In dem steuerlichen Erfassungsbogen gibt man seine eigenen Daten an und die der Tätigkeit.
Wie zum Beispiel: Welcher Tätigkeit wird man nachkommen? Wann möchte man mit der Tätigkeit beginnen? Welche Einnahmen beabsichtigt man zu erzielen? Möchte man sich als Kleinunternehmer anmelden? Zu dem muss man auch beim Finanzamt den akademischen Abschluss, je nach Tätigkeit, nachweisen können, um auch die Berechtigung des Amtes zur Ausübung der Tätigkeit zubekommen.
Es kann auch sein, dass man als Freiberufler der Gewerbeanmeldung verpflichtet ist. Dies wird dann letztendlich vom Finanzamt entschieden. Es hängt davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt.
In einigen Fällen kann es sein, dass auch der Freiberufler gewerblich unterwegs ist. Wenn dies der Fall ist, ist die Gewerbeanmeldung unumgänglich und sollte vorgenommen werden. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet den Freiberufler nichts. Das heißt er muss beim Finanzamt keine Kosten tragen.
Ist man als Freiberufler auch gleich ein Kleinunternehmer?
Die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen zu können steht jedem zu. Sowohl den Gewerbetreibenden als auch den Freiberufler. Doch man ist nicht gleich ein Kleinunternehmer.
Dafür muss man es beim Finanzamt anmelden, in dem man in dem steuerlichen Erfassungsbogen ankreuzt, dass man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen möchte. Die Regelung des Kleinunternehmers soll den neu selbstständig geworden unterstützen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer betragen in der Regel 19% und sind die Mehrwertsteuer so wie man es aus dem Alltag kennt. Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt muss man Voraussetzungen erfüllen. Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen.
Wo muss man sich noch als Freiberufler anmelden?
Für einen Freiberufler entfällt zwar die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer, jedoch gibt es kammerpflichtige Berufe, die der Anmeldung bei der Kammer verpflichtet sind. Es gibt eine Kammer für folgende Berufe: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und noch einige andere Berufe.
Neben der Standeskammer gibt es noch die Künstlersozialkasse für Künstler, Musiker und Publizisten. Dafür muss man sich zuerst bewerben und die Künstlersozialkasse entscheidet, ob man angenommen wird. Wenn man Mitglied der Künstlersozialkasse ist, übernehmen diese die Hälfte der Versicherungsbeiträge.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Dem Freiberufler steht es trotzdem zu, sich für eine Rechtsform entscheiden zu können. Allerdings gehen dann dem Freiberufler einige Vorteile verloren, wie zum Beispiel das Zahlen der Gewerbesteuer. Manchmal ist es nicht von Vorteil für den Freiberufler, weil seine Einnahmen nicht all zu hoch sind.
Man kann sich für folgende Rechtsformen entscheiden: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaft oder GmbH. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss von mindestens zwei Gesellschaftern erfolgen. Die Gründung erfolgt ganz einfach beim Gewerbeamt. Dabei sollten auch beide Gesellschafter als Freiberufler tätig sein.
Die Gründung einer GmbH kann nicht bei jedem Beruf erfolgen. Deshalb sollte man sich vorher erkundigen. Die Gründung einer GmbH ist bürokratisch etwas aufwendiger. Dafür müssen die Gesellschafter zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen und diesen beim Notar beurkunden lassen. Danach muss die GmbH im Handelsregister eingetragen werden. Erst danach kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen.
Welche Vorteile hat ein Freiberufler?
Dadurch dass ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, genießt er einen steuerlichen Vorteil. Er muss keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem zahlt er auch keine Umsatzsteuer, wenn er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Außerdem kann man auch zuerst nebenbei starten.
Das heißt man könnte eine nebenberufliche Tätigkeit anmelden, wenn man sich zunächst noch unsicher ist. Wenn man nebenberuflich selbstständig ist, hat dies ein großen Vorteil bei Kreditinstituten, weil dies die Liquidität des Freiberuflers beweist.
Fazit
Als Freiberufler ist man nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und kann auch von den Gewerbetreibenden unterschieden werden. Freiberufler sind feste Berufe, die meistens auch einen akademischen Abschluss nachweisen können. Deshalb kann man für sich selbst nicht entscheiden ob man freiberuflich unterwegs ist.
Als Freiberufler meldet man sich beim zuständigen Finanzamt an. Das Finanzamt entscheidet, ob es von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Denn in einigen Fällen kann es sein, dass man auch als Freiberufler der Gewerbeanmeldung nachkommen muss. Als Freiberufler entfällt auch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Jedoch gibt es kammerpflichtige Berufe, die der Anmeldung bei der Standeskammer verpflichtet sind (z.B. Apothekenkammer). Auch wenn man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, hat man die Möglichkeit sich für eine Rechtsform zu entscheiden. Dabei sollte der Freiberufler beachten, dass der steuerliche Vorteil verloren geht und es sich deswegen nicht immer lohnt.