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Wer sind Freiberufler?
Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Somit ist auch klar geregelt, wer zu den Freiberuflern gehört und wer nicht. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht kann man ganz einfach erfahren. Dafür kann man nachforschen, ob man in dem Katalog als Freiberufler eingetragen ist.
Wenn ja, dann ist man durch die Gewerbeanmeldung befreit. Alle anderen Tätigkeiten müssen beim Gewerbeamt angemeldet. Allerdings gibt es noch eine Ausnahme: die sogenannte Hobbyregelung. Wenn man jährlich nur einen Gewinn von 410 Euro erwirtschaftet, muss man kein Gewerbe anmelden.
Warum müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden?
Freiberufler sind ihrer Tätigkeit nicht gewerblich. In der Regel sind die freiberuflichen Tätigkeiten auf den Kundenwunsch angepasst. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteilt. Es handelt meistens von einer Massenproduktion.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt auch Ausnahmen. In einigen Fällen müssen auch Freiberufler eine Tätigkeit anmelden. Es hängt davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Ob dies der Fall ist wird vom Finanzamt entschieden.
Gilt man als Freiberufler selbstständig?
Eine freiberufliche Tätigkeit ist als Selbstständigkeit anzusehen. Selbstständigkeit bedeutet nichts anderes als eigenständig und unabhängig von einem Arbeitgeber der Tätigkeit nachzukommen. Kurz gesagt als Selbstständiger ist man nicht in einer Angestellten Position und auf sich alleine gestellt.
Wo meldet man die freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler melden ihr Vorhaben beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.
Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die Steuer- ID angeben. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil in einigen Fällen es sich um verantwortungsvolle Aufgaben handelt. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht sich auf das finanzielle einer Tätigkeit. Erstmal macht man allgemeine Informationen zur eigenen Person und im Anschluss bezieht man sich auf die Tätigkeit. Der steuerliche Erfassungsbogen sieht folgendermaßen aus:
Erst beginnt man mit den eigenen Angaben:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Danach folgen weitere Punkte. In denen muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu anfangs keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man es schwer abschätzen kann.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Einige Punkte, wie zum Beispiel der fünfte, können ausgelassen werden, weil man nicht davon betroffen sein muss.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist, wenn man Probleme beim Ausfüllen hat?
Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden tut man nicht jeden Tag und man sieht nicht jeden Tag einen steuerlichen Erfassungsbogen und deshalb ist es auch völlig normal, wenn man Schwierigkeiten hat.
Wenn dies der Fall ist, bist du hier richtig, denn auf GewerbeAnmeldung.com kannst du mit Hilfe von unserem Experten-Team den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wir teilen gerne unsere Erfahrung mit dir und helfen dir dabei alles richtig zu machen. Du brauchst dir keine Sorgen machen, dass irgendeine Frage offenbleibt, denn das wird es nicht. Wir sind in jeder Notsituation für dich da und auch nach dem du deine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hast.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung kann jeder in Anspruch nehmen, auch Freiberufler dürfen diese in Anspruch nehmen. Man muss nicht unbedingt ein Gewerbetreibender dafür sein.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll den Gesellschafter in den ersten zwei Jahren unterstützten, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden und ihre Kosten gesenkt werden.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Beide Umsatzgrenzen müssen in dem Fall eingehalten werden.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken. Dadurch hat man die Möglichkeit das ersparte Geld in andere notwendigere Sachen zu investieren.
Wann muss die freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?
Sobald man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man das zuständige Finanzamt kontaktieren und diese anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig und langfristig diese auszuüben mit der Absicht dadurch Einnahmen zu erzählen.
Die Anmeldung sollte spätestens vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit beginnt angemeldet werden. Ohne eine Anmeldung ist man nicht dazu berechtigt Geld zu verdienen. Und eventuell muss man auch Konsequenzen dafür tragen.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer für einen Freiberufler Plicht?
Da die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nur für Gewerbetreibende verpflichtet ist, müssen Freiberufler nicht bei der IHK angemeldet werden. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.
Es gibt auch für Freiberufler Kammer, wo man sich anmelden muss. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer.
Die Standeskammer erfüllt den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend.
Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Zu dem muss man als Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden und man muss bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.
Was ist, wenn man sich unsicher ist?
Wer sich unsicher ist, ob man selbstständig sein möchte, weil man zu sehr Angst hat zu scheitern, kann zuerst eine Nebentätigkeit anmelden. Man kann sich zuerst austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt.
Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort viel Geld verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert.
Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, Werbung zu machen und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln und richtig durchstarten.
Muss man den Arbeitgeber informieren, wenn man nebenberuflich tätig ist?
Ob man den Arbeitgeber informieren muss, ist situationsabhängig. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.
Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Eigentlich kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht, jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Falls im Vertrag nichts niedergeschrieben ist, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinträchtigt wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Außerdem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält. Die gesetzlichen Arbeitszeiten betragen neun Stunden pro Tag.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit.
Wer noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern und erspart sich auch diese Steuern. Auch genügt für die Buchhaltung eines Freiberuflers die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man merkt, dass es doch eine erfolgreiche Tätigkeit ist.
Fazit
Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Bei gewerblichen Tätigkeiten muss das Finanzamt aufgesucht werden. Wer Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Sie melden sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden.
Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt auch noch von den Gewerbesteuern befreit ist.
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist nicht verpflichtend, jedoch gibt es kammerpflichtige Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.
Die Standeskammer ist zu vergleichen mit der IHK. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten, sich austesten und später die Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit ummelden, wenn man sich sicher mit der Tätigkeit ist.