Was ist ein Gewerbe?
Wenn man mit einer Tätigkeit Einnahmen erzielt, ohne dass man dabei im Angestelltenverhältnis ist, muss man ein Gewerbe anmelden.
Wann liegt ein gewerbliche Tätigkeit vor?
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn es langfristig und selbstständig ausgeübt wird. Wenn dies der Fall ist, muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen und sich anmelden. Dafür füllt man das Formular aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt von der Tätigkeit ab. Nach dem man alles ausgefüllt und abgegeben hat, muss man noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren zahlen, um den Gewerbeschein zu kriegen. Erst mit dem Gewerbeschein ist man dazu berechtigt offiziell der Tätigkeit nachzukommen.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmeldet, hat man auch eventuell die Möglichkeit kein Gewerbe online anzumelden. Die Gewerbeanmeldung sollte im besten Fall schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.
Falls man sein Gewerbe zu spät anmeldet, kann einem Selbstständigen Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Mit der Anmeldung des Gewerbes ist diese auch zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet. Wenn man Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese ebenfalls angemeldet werden.
Wer sind die Freiberufler?
Freie Berufe sind Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Wenn man zu der Gruppe der Freiberufler zählt, muss man kein Gewerbe anmelden. Deshalb sind sie auch aufgelistet, um zu wissen, wann man ein Gewerbe anmelden muss.
Melden die Freiberufler Gewerbe an?
Sie melde kein Gewerbe an, weil Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welches bei freiberuflichen anders ist. Bei Freiberufler hat man meistens ein engeres Verhältnis zum Kunden und auch die Leistung ist dem Kunden angepasst.
Zahlen die Freiberufler die Gewerbesteuer?
Weil die Freiberufler kein Gewerbe anmelden, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere.
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In manchen Fällen muss auch bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit der akademische Abschluss nachgewiesen werden.
Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?
Als Freiberufler ist die erste Anlaufstelle nicht das Gewerbeamt. Um eine freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man beim zuständigen Finanzamt vorstellig werden. Bevor sie aber persönlich zum Finanzamt gehen, müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.
In dem Schreiben erwähnen sie kurz: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen. Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises einreichen. Je nach Tätigkeit muss man diese anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Muss ein Freiberufler die Gewerbe anmelden?
Auch wenn ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, kann es in einigen Fällen sein, dass man es trotzdem tun muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.
Ein Beispiel hierfür ist der Beruf als Fotograf. Eigentlich handelt es von einer künstlerischen Tätigkeit, doch je nach dem in welcher Branche man tätig ist, kann es sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Welche weiteren Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.
Wann muss man seine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Eine freiberufliche Tätigkeit sollte angemeldet werden, sobald eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Den steuerlichen Erfassungsbogen kriegt man vom Finanzamt. Dieser muss ausgefüllt um zurückgeschickt werden, damit die Anmeldung auch erfolgen kann. Beim Bogen zur steuerlichen Erfassung füllt man Fragen zu finanziellen Aspekten aus. Jeder Cent, den man verdient, muss angemeldet sein. Auch wenn es von einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Wie viel Einkommen möchten Sie verdienen?
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung.
Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Schwierigkeiten beim Ausfüllen?
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.
Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer muss man nicht unbedingt ein Gewerbetreibender sein. Auch als Freiberufler kann man ein Kleinunternehmer sein.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man von vornehinein weiß, dass man die ersten paar Jahre keine hohe Einnahmen erzielen wird, kann man diese Regelung in Anspruch nehmen und sich die Umsatzsteuer sparen.
Was kostet die Gründung den Freiberufler?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts.
Es hängt alles von der Tätigkeit ab
Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Unabhängig vom Finanzamt kann man nicht genau sagen, wie viel die Gründung kosten wird.
Wo muss man sich als Freiberufler noch anmelden?
Die Anmeldung bei der IHK entfällt für den Freiberufler. Für einen Freiberufler gibt es andere Behörden, wo er sich anmelden muss. Welche Behörden in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit des Freiberuflers ab.
Es gibt bestimmte Kammer für Freiberufler
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken– oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss.
Freiberufler: Die Standeskammer
Die Standeskammer unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.
Freiberufler: Künstlersozialkasse
Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Ein Freiberufler ist der Gewerbeanmeldung nicht verpflichtet, aber wenn er möchte hat er die Möglichkeit trotzdem es anzumelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wie gründet die Freiberufler zu GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide auch Freiberufler sein, um es zu gründen.
Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach. Bei der Gründung einer GbR muss man keinen hohen bürokratischen Aufwand betreiben und aus diesem Grund ist es eine beliebte Rechtsform.
Kann man auch eine GmbH anmelden werden?
Auch eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden.
Dafür braucht man einen Gesellschaftsvertrag, welcher vom Notar beurkundet werden muss. Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet.
Bei der Gewerbeanmeldung muss auch ein Stammkapital nachgewiesen werden. Bei einer GmbH sind es 25.000 Euro Stammkapital. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen.
Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet.
Der Vorteil bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft als Freiberufler wäre, dass es nicht mit seinem privaten Vermögen haftet und dadurch geschützt ist. Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Falls man ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man sich zuerst damit auseinandersetzen, ob es sich lohnt.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Wenn man eine als Freiberufler durchstarten möchte, aber zunächst noch unsicher ist, muss man nicht direkt den Job aufgeben. Man kann zuerst eine Nebentätigkeit anmelden. Später hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.
Durch die Nebentätigkeit kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Kleine Ziele setzen und seine Tätigkeit aufbauen
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen. Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren.
Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte. Außerdem ist man für die Banken kreditwürdiger, womit man leichter einen Kredit bekommt.
Vorteile eines Freiberuflers
Als Freiberufler kann man einige Vorteile genießen. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Außerdem können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken.
Außerdem spart der Freiberufler viel bei der Anmeldung, weil diese nichts kostet. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wenn man als Freiberufler eine Nebentätigkeit anmeldet, hat man eine zusätzliche Einnahmenquelle, welche positiv bei Kreditinstituten ankommen.
Fazit
Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar im Einkommenssteuergesetz geregelt. Eine freiberufliche Tätigkeit wird beim zuständigen Finanzamt angemeldet. Um sich beim Finanzamt anmelden zu können, muss man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit erfolgen.