In diesem Beitrag wirst du erfahren zu welcher Gruppe von Berufen du eigentlich gehörst und wie du deine Selbstständigkeit startest. Denn nicht immer muss man ein Gewerbe anmelden. Ja, richtig! Jetzt erfährst du, wer tatsächlich ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht!
Wer sind Freiberufler?
Welche Berufe zu den freien Berufen gehören ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt.
Grundsätzlich handelt es bei Freiberuflern von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.
Müssen Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Als ein Freiberufler ist man kein Gewerbetreibender. Aus diesem Grund ist man auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Im Einkommenssteuergesetz ist es klar geregelt, wer zu den Freiberuflern zählt. Somit kann man auch nicht selbst entscheiden, ob man ein Freiberufler ist.
Wie unterscheiden sie sich von Gewerbetreibenden?
Wer sich selbstständig machen möchte, sollte zunächst schauen, ob er ein Freiberufler ist. Wenn er seine Tätigkeit nicht in dem Katalog findet, muss er ein Gewerbe anmelden.
Freiberufler dagegen sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Automatisch sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit und von der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Ist man als Freiberufler selbstständig?
Auch eine freiberufliche Tätigkeit zählt zum Selbstständig sein. Selbstständigkeit bedeutet nichts anderes als nicht in der Angestellten Position zu sein, sondern alleine und selbstständig einer Tätigkeit nachkommt.
Wo meldet man sich als Freiberufler an?
Freiberufler starten beim Finanzamt. Sie müssen zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Gewerbeanmeldung als Freiberufler beim Finanzamt
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?
Sobald man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man das zuständige Finanzamt kontaktieren. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig und langfristig diese auszuüben mit der Absicht dadurch Einnahmen zu erzählen.
Die Anmeldung sollte spätestens vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit beginnt angemeldet werden.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht sich auf das finanzielle einer Tätigkeit. Erstmal macht man allgemeine Informationen zur eigenen Person und im Anschluss bezieht man sich auf die Tätigkeit. Der steuerliche Erfassungsbogen sieht folgendermaßen aus:
Erst beginnt man mit den eigenen Angaben:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Danach folgen weitere Punkte. Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man muss nicht unbedingt auf den Cent genau eine Angabe machen und muss nicht unbedingt genau sein.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Der fünfte Punkt betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer, alle anderen können diesen Punkt überspringen. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Für wen ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung kann jeder in Anspruch nehmen, auch keine Gewerbetreibenden also Freiberufler. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll deren Kosten in der ersten zwei Geschäftsjahren senken.
Die Regelung eines Kleinunternehmers befreit den Selbstständigen von den Umsatzsteuern. Doch dafür muss man folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken. Dafür kann man dieses Geld in andere Sachen investieren, die in dem Moment wichtiger erscheinen.
Wie versichern sich Freiberufler?
Auch Freiberufler müssen sich versichern lassen, dabei können sie selbst entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert werden möchten. Dabei sollte ein Freiberufler beachten, dass wenn man einmal privat versichert war nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann.
Deshalb sollte man sich schon im Vornhinein genügenden Gedanken darüber machen und dementsprechend seine Entscheidung treffen. Man kann sich zuerst schlau machen und sich bei den Versicherungen erkunden, welche Vorteile man durch die private Versicherung haben könnte.
Worauf müssen Freiberufler achten?
Wenn man seine Tätigkeit anmeldet, sollte man auch beim Finanzamt erfragen, ob es sich um eine kammerpflichte Tätigkeit handelt. Wenn ja, dann muss man bei der zuständigen Standeskammer sich anmelden lassen.
Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apothekenkammer und Architektenkammer. Die Standeskammer hat den selben Zweck wie die Industrie- und Handelskammer.
Kammerpflichtige Berufe müssen sich auch beim Versorgungswerk anmelden. Hier zahlt man den Rentenversicherungsbeitrag. Wenn man nicht kammerpflichtig ist, kann man auch auf eigenen Wunsch ein Antrag zur Anmeldung stellen.
Unabhängig von den kammerpflichtigen Berufen gibt es auch für Künstler die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen müssen. Die Anmeldung für die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend.
Wenn man Mitarbeiter beschäftigen möchte, sind diese anzumelden. Außerdem muss man von Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter-Betriebsnummer anfordern.
Freiberuflichkeit als Nebentätigkeit – geht das?
Auch kann man zunächst mit der freiberuflichen Tätigkeit als Nebentätigkeit starten. Viele sind sich erstmal unsicher, wenn sie sich selbstständig machen wollen.
Dann eignet sich eine Nebentätigkeit am besten, weil man sich zuerst austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt. Man empfindet dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert.
Man hat genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt entsprechend anzupassen, Werbung zu machen und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit dann doch für einen etwas ist und man damit erfolgreicher wird, kann man es immer noch in die Haupttätigkeit umwandeln.
Muss man dem Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?
Ob man den Arbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit informieren muss, kann immer unterschiedlich aussehen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas darüber niedergeschrieben ist.
Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren. Eigentlich kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten, wenn Wettbewerb herrscht, jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um sein Vertrauen nicht zu missbrauchen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinträchtigt wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Außerdem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält.
Vorteile als Freiberufler
Vorteile genießen Freiberufler bei der Gründung. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Und wenn sie zusätzlich noch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern.
Auch genügt für die Buchhaltung eines Freiberuflers die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden.
Fazit
Jemand kann nicht selbst entscheiden, ob er eine Tätigkeit anmelden muss oder nicht. Wer Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Sie melden sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt auch noch von den Gewerbesteuern befreit ist. Wer möchte kann auch zuerst nebenberuflich starten, sich austesten und später die Tätigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit ummelden.