Inhalt
Ist verpflichtend freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Eine freiberufliche Tätigkeit bietet dir die Chance, dein eigener Chef zu sein und selbstständig zu arbeiten. Gleichzeitig umgehst du der Anmeldung eines Gewerbes. Doch musst du diene freiberufliche Tätigkeit verpflichtend anmelden? Tatsache ist, dass du dich zwar nicht beim Gewerbeamt anmelden musst. Dennoch bedeutet der Status als Freiberufler für dich, dass du deine Tätigkeit bei anderen Ämtern und Kassen bekanntgeben musst. In unseren Inhalten erfahren sie, wie sie sich für eine freiberufliche Tätigkeit anmelden müssen.
Keine gewerbliche Anmeldung
Als Freiberufler führst du selbstständig einen Beruf aus, welcher zu den sogenannten Freien Berufen gehört. Somit betreibst du kein Gewerbe und musst dieses ebenso nicht beim Gewerbeamt anmelden. Zu den freien Berufen gehören unter anderem
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Schriftsteller
- Künstler
- Journalisten
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Obwohl für dich die Anmeldung beim Gewerbeamt entfällt, da du keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehst, musst du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Die Anmeldung beim Finanzamt geschieht gleich wie jene vom Gewerbeamt.
Du bekommst ein Anmeldeformular, welches du korrekt ausfüllen musst. Das Formular findest du ebenso häufig online, wodurch du es nur noch ausdrucken, ausfüllen und per Post abschicken bzw. persönlich vorbeibringen musst.
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du Fragen zur Anmeldung oder Probleme beim Ausfüllen des Formulars hast. Hier bekommst du zudem unsere praktische Checkliste, welche dir bei der Anmeldung eines eigenen Gewerbes hilft.
Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler
Während du keine gewerbliche Anmeldung durchführen musst, ist eine Anmeldung beim Finanzamt für dich dennoch Pflicht. Das zuständige Finanzamt in deiner Stadt oder Gemeinde ist somit dein richtiger Ansprechpartner.
Auf dem Anmeldeformular musst du deine Daten und sonstige Informationen korrekt angeben. Danach bekommst du eine Steuernummer zugewiesen, da du dennoch als Freiberuflicher Steuern zahlen musst.
Während du als Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen musst, entfällt diese Pflicht für dich. Als Freiberufler musst du somit keine Gewerbesteuer zahlen, solange du nicht eine GmbH gründest.
Die Umsatzsteuer ist aber für dich Pflicht. Je nach Beruf variiert aber der Umsatzsteuersatz. Freie Berufe aus dem schöpferischen Bereich wie etwa Journalisten müssen weniger Umsatzsteuer abführen.
Somit solltest du dich gut erkundigen, wie viel Umsatzsteuer du letztendlich bezahlen musst. Gerne helfen wir dir ebenso, falls du Informationen zum Thema Umsatzsteuer benötigst.
Ergänzend kannst du für dich die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen. Obwohl du kein Gewerbe betreibst, giltst du in Deutschland als Kleinunternehmer, wenn der jährliche Umsatz deines Unternehmens im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und ab dem zweiten Geschäftsjahr maximal 50.000 Euro beträgt.
Der Status als Kleinunternehmer bringt dir vor allem steuerliche Vorteile. Während Unternehmer Umsatzsteuer zahlen müssen, entfällt für Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung die Ausführung der Umsatzsteuer. Folglich bist du von der Umsatzsteuer befreit und darfst diese nicht auf deinen Rechnungen anführen.
Pflichten für Freiberufler
Neben der Anmeldung beim Finanzamt hast du als Freiberufler noch weitere Pflichten. Freiberufliche Tätigkeiten dürfen nämlich nicht ohne weitere Absprache mit der Standeskammer beworben werden.
Planst du, Werbeanzeigen zu schalten und eine Werbekampagne zu führen, musst du dies zunächst mit deiner zuständigen Standeskammer absprechen. Nur wenn diese zustimmt, ist es dir gestattet, mittels Werbeanzeigen Werbung für dich und dein Unternehmen zu machen.
Zugleich musst du beachten, ob du zu den kammerpflichtigen Freiberufen zählst. Die Kammern überwachen die Einhaltung der Berufspflicht, erstellen Gutachten, fördern berufliche Fortbildungen und sind generell für die Interessensvertretung ihrer Mitglieder zuständig.
Nicht jeder freie Berufe ist außerdem ein Beruf mit Kammerpflicht. Vorwiegend handelt es sich bei dieser Gruppe um
- Ärzte
- Notare
- Apotheker
- Patentanwälte
- Beratende Ingenieure
- Architekten
- Rechtsanwälte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Psychotherapeuten
Nicht mitgliedspflichtige Freiberufler können sich dennoch bei einer Kammer anmelden. Für sie gibt es einen freiwilligen Antrag auf Mitgliedschaft, welchen du stets gesondert stellen musst.
Kammerpflichtige Berufe erhalten mit ihrer Anmeldung bei der Kammer die Pflicht, dass sie das Versorgungswerk der Kammer in Anspruch nehmen müssen. Folglich sichert dir die Zugehörigkeit zu deiner Kammer diene Rentenversicherungsbeiträge.
Rentenabsicherung für freiberufliche Tätigkeiten
Standardarbeitnehmer erhalten automatisch eine Rentenabsicherung. Als Freiberufler und Unternehmer bist du selbst für die Einzahlung der Rentenbeiträge verantwortlich. Besonders jene freien Berufe, welche als schutzbedürftig angesehen werden, müssen in die Rentenkasse einzahlen. Unter anderem zählen zu diesen Berufen Lehrer und Hebammen. Gehörst du zu dieser Sparte der freien Berufe, kannst du der Einzahlung in die Rentenkasse nicht umgehen.
Besteht für dich keine Pflicht, in die Rentenkasse einzuzahlen, kannst du dies dennoch freiwillig tun. Die Beiträge für die Rentenkasse sichern dir auf einfachen Weg deine Pension.
Möchtest du nicht in die Rentenkasse einzahlen, kannst du auf privaten Weg in einen Rentenfond einzahlen oder eine andere Absicherung für deine Zukunft wählen. Welche Methode du dir aussuchst, bleibt ganz dir überlassen.
Was müssen Freiberufler sonst noch tun?
Eine Versicherung erhalten
Nach der verpflichtenden Anmeldung beim Finanzamt hast du zwar dein Unternehmen gemeldet. Dennoch bist du noch nicht versichert, wodurch du im Falle einer Krankheit für die Behandlungskosten selbst aufkommen müsstest. Damit Freiberufler gleich wie normale Arbeitnehmer eine Krankenversicherung erhalten, können sie sich an ihre zuständige Kasse wenden.
Gehörst du zu den künstlerischen freien Berufen wie etwa Künstler und Publizisten, übernimmt die Künstlersozialkasse deine Versicherung. Die Künstlersozialversicherung ist hierbei in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Somit übernimmt sie für dich die Leistungen aus der Pflege-, Kranken- sowie Rentenversicherung.
Folglich ist die Künstlersozialkasse deine Krankenkassen. Die Versicherung bei der Künstlersozialkasse ist nicht kostenlos. Du als Versicherungsnehmer musst die Hälfte der Beitragshöhe selbst finanzieren.
Die andere Hälfte deiner Versicherungssumme setzt sich hingegen aus der Abgabe von Unternehmen wie etwa Galerien, Verlage und Rundfunkanstalten sowie einem Zuschuss des Bundes zusammen.
Zählt dein Beruf nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten, deren Versicherung über die Künstlersozialkasse abgewickelt, musst du dich selbst um eine Krankenversicherung sowie andere Versicherungen kümmern. Unter anderem sind für dich eine
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Sachversicherung
möglich. Je nach Unternehmen und Beruf sind nicht alle Versicherungen notwendig oder verpflichtend. Bezüglich Krankenversicherung kannst du außerdem zwischen einer privaten oder gesetzlichen Versicherung wählen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du eine Beratung zum Thema Versicherungen benötigst.
Eintrag bei der Berufsgenossenschaft
Alle freien Berufe müssen zudem bei der Berufsgenossenschaft eingetragen werden. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland gelten als Unfallversicherungsträger für Unternehmen sowie ihre Beschäftigten. Die Aufgabe der Berufsgenossenschaft besteht in der Vermeidung von
- Arbeitsunfällen
- Berufskrankheiten
- arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Zugleich bieten dir die Berufsgenossenschaften Schulungen an. Erleidest du dennoch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall, betreut dich die Berufsgenossenschaft mit verschiedenen Maßnahmen.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss selbstständig durch dich innerhalb einer Woche nach Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.
Verpflichtende Anmeldung für alle freiberuflichen Tätigkeiten
Während für die freien Berufe die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und somit die Anmeldung beim Gewerbeamt entfallen, müssen entsprechende Tätigkeiten dennoch gemeldet werden. Unter anderem ist die Anmeldung
- beim Finanzamt
- bei der Künstlersozialkasse
- bei der Berufsgenossenschaft
- bei der Kammer
- bei einer Rentenversicherung
- bei einer Krankenversicherung
notwendig. Je nach freiberuflicher Tätigkeit musst du dich jedoch nicht bei allen verpflichtend anmelden, sondern kannst die Anmeldung freiwillig durchführen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du dich als Freiberufler anmelden möchtest.
Weitere Gewerbe Themen: