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Wer sind Freiberufler und kann man einfach Freiberufler werden?
Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind.
Als Freiberufler ist man von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Man kann selbst nicht entscheiden, ob man nun ein Freiberufler ist oder nicht. Es kann auch bei Freiberuflern Ausnahmen geben, wo sie ein Gewerbe anmelden müssen.
Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Dolmetscher und Übersetzer
Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein. Freiberufler zählen zu den Ausnahmen und sind keine Gewerbetreibende. Da sie keine Gewerbetreibende sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit und haben steuerliche Vorteile.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben:
- Name
- Anschrift
- Kontaktdaten
- Steuer-ID
- welche Tätigkeit man ausüben möchte
- wann man beabsichtigt zu beginnen
Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss mit den erforderlichen Unterlagen. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass. Abhängig von der Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem.
Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf (z.B. Arzt). Ob es sich dann tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort.
Manchmal kann es auch sein, dass man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Das heißt, dass auch Freiberufler gewerblich unterwegs sein können und deshalb ein Gewerbe anmelden müssen. Darüber entscheidet letztendlich das Finanzamt.
Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?
Jede Tätigkeit, ob gewerblich oder freiberuflich, sollte schon vor Beginn angemeldet werden, denn jeder Cent, den man verdient, muss angemeldet sein. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden. Dabei kommen mehr Kosten auf einem zu. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man am besten schon frühzeitig sich anmelden.
Was kostet es eine freiberufliche Tätigkeit zu gründen?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Außerdem kostet die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, damit man den Gewerbeschein kriegt.
Wie viel kostet Die Anmeldung beim Finanzamt für Freiberufler?
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab.
Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?
Als Freiberufler hat man schon mal den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlt, weil keine Gewerbeanmeldung vorgeschrieben ist. Wenn man als Freiberufler auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, kann man sich die Umsatzsteuern sparen. Für die freiberufliche Tätigkeit reicht die Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR) aus.
Welche Behörden kommen noch für ein Freiberufler in Frage?
Nach dem Finanzamt gibt es noch weitere Behörden, wo sich ein Freiberufler melden muss. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen.
Es gibt für den Beruf eine eigene Kammer, wo man sich anmelden muss. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer und weitere Kammern.
IHK unterstützt den Freiberufler in ihrer Tätigkeit!
Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen (wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte).
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt. Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse.
Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern. Außerdem müssen Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein. Falls auch Mitarbeiter beschäftigt werden sollen, müssen diese bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.
Wie kann man sich als Freiberufler versichern lassen?
Wenn man sich als Freiberufler nicht über das Versorgungswerk oder Künstlerkasse versichern lässt, hat man die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zulassen. Wer als Freiberufler privat versichern lassen möchte, sollte bedenken, dass er im nachhinein nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann.
Deshalb sollte man sich damit auseinander setzen und auch mit der Versicherung sprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die Gesundheit ein entscheidender Faktor beim Treffen der Entscheidung.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man zugeschickt und ähnelt dem Gewerbeschein, nur bezieht man sich auf finanzielle Fragen. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt. Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt.
Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)
Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Im letzten Punkt kann man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem.
Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben.
Wir helfen dir nicht nur dabei deine Unterlagen auszufüllen, sondern bieten auch die IHK Gebühren Beratung für den Gewerbetreibenden an. Hierbei versuchen wir die Gebühren bis auf null Euro zu senken.
Diese Kosten können entscheidend sein, wenn man gar nicht so hohe Einnahmen erzielt. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Das heißt sowohl Gewerbetreibende als auch einem Freiberufler steht das Recht zu die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er auf eigenen Wunsch trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, handelt es automatisch von einer Partnergesellschaft.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann.
Bei Freiberuflern müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.
Kann ein Freiberufler eine GmbH gründen?
Als Freiberufler kann man auch eine GmbH gründen, jedoch ist es nicht für jeden Beruf zulässig. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es gründen darf. Wenn man es darf, muss man erst einiges erledigen bevor man sich direkt beim Gewerbeamt anmeldet. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss man einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher vom Notar beurkundet werden muss.
Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen.
Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.
Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Das heißt, dass man sich zuerst damit auseinander setzen sollte, ob es sich lohnt ein Gewerbe anzumelden.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil und auch die Gründung der freiberuflichen Tätigkeit ist ganz unkompliziert.
Auch wenn sie kein Gewerbe anmelden müssen, können sie es auf eigenen Wunsch trotzdem tun. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt.
Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR), welches auch unkompliziert ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann.
Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt. Wenn man sich mit der Tätigkeit vertraut geworden ist, kann man im Nachhinein es in eine Haupttätigkeit ummelden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach erfolgen kann und man nicht lange warten muss, um starten zu können. Dafür muss man nur wissen, ob man ein Freiberufler ist.
Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Nachdem man herausgefunden hat, dass man kein Gewerbe anmelden muss, kann man das Finanzamt aufsuchen. Beim Finanzamt muss man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und kann auch schon starten.