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Freiberufler als Kleinunternehmer – wer gehört dazu?
Freiberufliche besitzen im Gegenzug zu Kleinunternehmern bestimmte steuerliche wie unternehmerische Vorteile. Dennoch verschwimmt häufig die Grenze zwischen Freiberufler und Kleinunternehmer.
Tatsache ist, dass du mit einer freiberuflichen Tätigkeit auch gleichzeitig ein Kleinunternehmer sein kannst, da du selbstständig ein Gewerbetreibender bist. Wer gehört nun jedoch als Freiberufler zur Gruppe der Kleinunternehmer?
Selbstständigkeit, gewerbetreibend oder freiberufliche Tätigkeit?
Grundsätzlich gibt es drei Arten an Erwerbstätigkeit für Unternehmer:
- Selbstständigkeit
- ein eigenes Gewerbe, zum Beispiel Kleinunternehmen
- Freiberuflich
Du bist als Selbstständiger oder Selbstständige tätig, wenn du auf Rechnung arbeitest und als Folge ein Honorar in voller Höhe bekommst. Ebenfalls musst du Einkommensteuer zahlen. Falls für dich die Kleinunternehmerregelung nicht gilt, fällt für dich zugleich die Umsatzsteuer an.
Auch soziale Absicherungen wie etwa für deine Rente, einen Krankheitsfall, Schadenersatzansprüche oder Versicherungen gegen Arbeitsunfälle musst du eigenständig veranlassen und regeln. Anders als ein Angestellter in einem Unternehmen bekommst du zugleich für deine Tätigkeit nicht immer denselben Lohn ausbezahlt.
Du musst dein Honorar selbst aushandeln, wodurch du selbstständig deinen Verdienst bestimmst. Außerdem entfällt für dich ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub, Bezahlung während eines Krankheitsfalls oder auf einen Kündigungsschutz. Folglich musst du bei einer Arbeitsverhinderung mit einem Gehaltsausfall oder einer Kürzung deines monatlichen Verdienstes rechnen.
Freiberuflicher bist du hingegen, wenn du zur Gruppe der sogenannten Freien Berufe gehörst. Freiberufliche Tätigkeit sind unter anderem
- Journalisten
- Erzieher
- Wirtschaftsprüfer
- Notare
- Rechtsanwälte
- Ärzte
- Schriftsteller
- Künstler
Dennoch sieht das Gesetz ebenso ähnliche Berufe vor, wodurch die Grenze zwischen freien Berufen, Selbstständigkeit und Kleinunternehmer gelegentlich verschwimmt.
Um als Freiberufler arbeiten zu können, benötigst du häufig eine bestimmte Berufs- oder Schulausbildung wie etwa eine staatliche Fachausbildung sowie einen staatlich anerkannten Berufsabschluss. Unter anderem ist es dir ebenfalls möglich, mit langjähriger Berufserfahrung oder einer erworbenen Zulassung als Freiberuflicher zu arbeiten.
Wer ist ein Freiberuflicher?
Um dich als Freiberuflicher bezeichnen zu dürfen, brauchst du keine bestimmte Zulassung. Wer nun als Freiberufler gilt, lässt sich deshalb nicht leicht feststellen. Bietest du beispielsweise deine Dienstleistungen oder Produkte im Internet an und bezeichnest dies als „freiberufliche Basis“, bist du dennoch ein Unternehmer.
Manche Freiberufler arbeiten zudem nicht alleine. Sie schließen sich zu Praxis-, Büro- oder Kanzleigemeinschaften zusammen. Obwohl ein gemeinsamer Betrieb besteht, ist jeder der Beteiligten weiterhin ein Freiberuflicher.
Schließen sich Freiberufler nicht für eine wirtschaftliche Gemeinschaft zusammen und gründen in Folge ein gemeinsames Unternehmen, sind sie weiterhin steuerlich unabhängig voneinander.
Vorteile als Freiberufler
Bist du in einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig, stehen dir einige steuerliche wie organisatorische Vorteile zu. Unter anderem musst du nicht Mitglied bei der IHK werden oder Gewerbesteuer zahlen. Auch die Organisation einer doppelten Buchführung oder die Erstellung einer Bilanz entfallen für dich.
Sämtliche steuerliche Angaben machst du über die Einnahmenüberschussrechnung. Deine Versicherungen bei deiner zuständigen Kasse wie etwa der Künstlersozialkasse fällt fast wie jene von normalen Arbeitnehmern aus. Deinen Status als Freiberufler darfst du jedoch nur solange behalten, bis dein Einkommen zu hoch wird.
Dein jährlicher Freibetrag beträgt dabei rund 9.000 Euro. Überschreitest du diesen, musst du bestimmte Steuern zahlen. Auch zu viele gewerbliche Einnahmen sowie Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, welche gleichfalls zu hoch ausfallen, können deine steuerlichen Vorteile verringern.
Sämtliche Tätigkeiten, welche zu deinem Gesamteinkommen beisteuern, musst du hierbei bei der Steuererklärung für Freiberufler angeben.
Wer ist Gewerbetreibender?
Bist du selbstständig und zählt deine Tätigkeit nicht zu den freien Berufen, handelt es sich bei dir um einen Gewerbetreibenden oder eine Gewerbetreibende.
Lediglich besteht für dich eine Ausnahme, wenn du einen Katalogberuf oder einen ähnlichen Beruf ausübst. Als Gewerbetreibender hast du eine Vielzahl an Pflichten, welche für einen Freiberufler entfallen. Unter anderem musst du
- dein Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden
- Gewerbesteuer zahlen
- Mitglied bei der IHK werden
- dein Unternehmen im Handelsregister eintragen
- eine doppelte Buchführung machen
Sobald du einen Handel betreibst, zählst du bereits zur Gruppe der Gewerbetreibenden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du deine Produkte im Internet oder in einem Ladengeschäft verkaufst. Auch die Produktion von eigener Ware zählt zu einem Gewerbebetrieb.
Übst du eine Beratungstätigkeit aus, welche keinen Hochschulabschluss wie etwa Arzt oder Anwalt erforderst, betreibst du ebenso ein Gewerbe. Arbeitest du außerdem als Vermittler oder Verwerter, musst du gleichfalls ein Gewerbe anmelden.
Ein bunter Berufsmix
Viele Personen sind sich aufgrund der gesetzlichen Lage häufig nicht sicher, ob sie nun als Kleinunternehmer bzw. Selbstständiger ein Gewerbe betreiben oder weiterhin den Status eines Freiberuflichen genießen können.
Beziehst du deine Einkünfte sowohl als Freiberuflicher aus deiner freiberuflichen Tätigkeit wie aus deinem Gewerbe, empfehlen wir dir, deine Tätigkeiten strikt zu trennen. Hierzu solltest du am besten zwei Betriebe anmelden. Benötigst du Hilfe bei der Anmeldung, kannst du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden.
Wir bieten dir hier eine praktische Checkliste, welche dir bei vielen Fragen helfen kann. Zugleich stehen wir dir jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Damit dein Berufsmix funktioniert, solltest du gleichzeitig für jede Tätigkeit eine eigene Buchführung machen, eine unabhängige Meldung bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen sowie ein eigenes Konto besitzen.
Zugleich musst du beim Jahresabschluss für beide Tätigkeiten jeweils eine gesonderte Gewinnermittlung erstellen.
Bei manchen Selbstständigen und Kleinunternehmern, welche zu den freien Berufen zählten, ist eine Trennung beider Einkunftsarten nicht möglich. Bei diesen Personen hängen der Gewerbebetrieb sowie die freiberufliche Tätigkeit unmittelbar zusammen.
Folglich zählen sämtliche Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit gleichfalls zum Gewerbebetrieb. Dadurch bist du als Freiberufler ein Kleinunternehmer mit allen anfallenden Verpflichtungen.
Gesetzliche Grenze für Kleinunternehmer
Grundsätzlich steht es dir jederzeit offen, als Gewerbetreibender oder Selbstständiger ein Kleinunternehmen zu gründen. Dies gilt ebenso als Freiberufler, wenn sie gewerbliche Einkommen erwirtschaften.
Damit du als Kleinunternehmer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung profitieren kannst, musst du allerdings auf deinen Umsatz achten.
Im ersten Unternehmensjahr darf dein Umsatz maximal 22.000 Euro betragen. Im laufenden bzw. ab dem zweiten Geschäftsjahr darfst du maximal 50.000 Euro Umsatz machen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Weist du bereits, dass du einen Gewerbebetrieb führen willst oder musst, kannst du die Kleinunternehmerregelung bereits bei der Gewerbeanmeldung beachten. Als Kleinunternehmer musst du zwar dein Gewerbe anmelden, aber keine Umsatzsteuer abführen. Zugleich darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Für Kleinunternehmer und Selbstständige bietet das Kleinunternehmen als Kleingewerbe vor allem bei Betriebsbeginn steuerliche Vorteile. Dennoch bedeutet dies für dich nicht, dass du nicht wachsen darfst.
Dir steht es als eingetragener Unternehmer frei, mehr Gewinn zu machen. Überschreitet dein jährlicher Gewinn jedoch den Freibetrag von 17.500 Euro bzw. 50.000 Euro, führst du ab diesem Zeitpunkt kein Kleingewerbe mehr.
Dadurch musst du dein Gewerbe anders anmelden und Steuern zahlen. Dies gilt ebenfalls, wenn du als Freiberuflicher gewerbliche Einkünfte hast und ein Gewerbe nebenbei betreibst.
Vom Freiberufler zum Kleinunternehmer – Tschüss liebe freiberufliche Tätigkeit
Aufgrund der steuerlichen Vorteile starten viele Personen zunächst als Freiberufler und werden schließlich aufgrund gewerblicher Einkünfte zum Kleinunternehmer. Während Freiberufler steuerliche Vorteile im Gegenzug zu Selbstständigen und Kleinunternehmer wie etwa
- Keine Gewerbesteuer
- keine verpflichtende Gewerbeanmeldung
- keine Mitgliedschaft bei der IHK
genießen, passt das Modell nicht für jede Person mit einer freiberuflichen Tätigkeit. Bist du dir nicht sicher, ob du generell eine freiberufliche Arbeit ausübst, solltest du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei Fragen, welches Unternehmensmodell für dich am geeignetsten ist.
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