Freiberufler – Wer sind sie?
Bei Freiberuflern handelt es von wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, welche selbstständig ausgeübt wird und Gewinn erbringen soll.
Freiberufler sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder katalogähnliche Berufe genannt. Die freien Berufe sind zum Beispiel:
- Ärzte
- Tierärzte
- Zahnärzte
- Architekten
- Ingenieure
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberaterfr
- Unternehmensberater
- Notare
- Rechtsanwälte
- Heilpraktiker
- Schriftsteller
- Dolmetscher, Übersetzer
- Journalisten, Bildberichterstatter
Und noch viele weitere Berufe. Bei freiberufliche Tätigkeiten liegt meistens ein akademischer Abschluss vor. Der akademische Abschluss muss auch bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Die Bezahlung eines Freiberuflers kann auf Honoraren basieren.
Sind Freiberufler Gewerbetreibende?
Freiberufler sind in ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und melden auch aus diesem Grund kein Gewerbe an. Dadurch sind die auch automatisch von den Gewerbesteuern befreit und sind auch kein Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.
Es kann aber Ausnahmen geben, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es steht ihnen auch zu ein Gewerbe trotzdem anzumelden, doch dadurch können sie die steuerlichen Vorteile nicht genießen und müssen einigen Pflichten nachkommen.
Wer sind Gewerbetreibende?
Bei Gewerbetreibende handelt es grundsätzlich von einer Massenproduktion, die verkauft wird. Wie der Name schon sagt sind es gewerbliche Tätigkeiten, die ausgeübt werden. Hier ist es auch nicht unbedingt erforderlich seine fachliche Kompetenz nachzuweisen.
Wo melden sich Freiberufler an?
Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind melden sie nicht beim Gewerbeamt an. Sie müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Dafür müssen sie zunächst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken.
In diesen muss man seinen Vor- und Nachnamen, Anschrift, Kontaktdaten und die Steuer-ID angeben. Zusätzlich muss man kurz beschreiben, um welche Tätigkeit es sich handelt und wann man damit beginnen möchte.
Anschließend schickt das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen muss man ausfüllen und zurückschicken. Es gibt keine Bearbeitungsgebühren, die beim Finanzamt anfallen.
Freiberufler haben nicht die Möglichkeit ihre Tätigkeit online anzumelden. Freiberufler müssen ihre Qualifikation nachweisen können, um auch der Tätigkeit nachkommen zu können, da es sich um Freie Berufe handelt.
Wo müssen sich überall Freiberufler anmelden?
Unabhängig vom Finanzamt müssen sie sich bei der Standeskammer, Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden. Die Standeskammer ist nur für kammerpflichtige Berufe verpflichtend. Die Standeskammer ist ähnlich wie die IHK. Sie unterstützt den Freiberufler und überwacht sie auch.
Für kammerpflichtige Berufe ist auch der Versorgungswerk verpflichtend. Bei dem Versorgungswerk zahlt man die Beiträge der Rentenversicherung. Es gibt auch nicht kammerpflichtige Berufe, die die Rentenversicherung zahlen müssen. Nicht Rentenversicherungspflichtige Berufe haben die eigene Wahl es zu zahlen oder eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Die Künstlersozialkasse betrifft nur künstlerische Berufe. Diese ist sozusagen die Krankenkasse für Künstler. Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, jedoch kann man es trotzdem tun.
Dann muss man sich bewusst werden, dass es noch andere Pflichten gibt, die man nachkommen muss. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man sich zusätzlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Betriebsnummer anfordern.
Die Mitarbeiter müssen auch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Außerdem müssen sich Freiberufler in einigen Fällen auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich wie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Nur geht man hierbei in das Finanzielle mehr ein. Der Bogen besteht aus acht Punkten, die ausgefüllt werden. Man muss nur die zutreffenden Punkte ausfüllen.
Im ersten Punkt beginnt man mit den Angaben zur eigenen Person bzw. allgemeine Informationen:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Handwerker oder Bauunternehmer müssen den fünften Punkt ausfüllen, alle anderen können diesen Punkt überspringen.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Nach dem alles ausgefüllt worden ist, schickt man den Bogen zurück.
Können Freiberufler sich als Kleinunternehmer eintragen lassen?
Die Kleinunternehmerregelung können auch Freiberufler für sich beanspruchen. Die Kleinunternehmerregelung gibt vor im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz zu erwirtschaften. Wenn man dies erfüllt, ist man von den Umsatzsteuern befreit.
Falls man im ersten Geschäftsjahr die Umsatzgrenze überschreitet, kann man nicht mehr die Regelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine Starthilfe und soll einen neuangehenden Selbstständigen unterstützen.
Kleinunternehmer oder Kleingewerbe – Wo liegt der Unterschied?
Ein Freiberufler kann kein Kleingewerbetreibender sein, weil er kein Gewerbe anmeldet. Doch von der Regelung eines Kleinunternehmers kann er profitieren.
Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von Umsatzsteuern befreien, wenn man die Umsatzgrenze im ersten und zweiten Geschäftsjahr einhaltet. Bei eine Kleingewerbe sind nicht diese Grenzen geben.
Mit einem Kleingewerbe kann man jährlich 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Dies betrifft aber nicht eine freiberufliche Tätigkeit.
Kann man eine freiberufliche Tätigkeit als nebenberuflich nachkommen?
Eine freiberufliche Tätigkeit kann auch als nebenberuflich ausgeübt werden. Dies bietet einige Vorteile. Angefangen damit, wenn man sich unsicher ist. Falls man noch nicht genau weiß, ob die Tätigkeit für einen sich eignet, kann man es nebenbei austesten.
Dabei hat man keinen Zeitdruck und auch keine Angst vor finanziellen Krisen, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat. Außerdem kann man auch in Ruhe den Markt erkunden, sich weiterentwickeln und die Tätigkeit aufbauen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit gibt es allerdings einiges, was beachtet werden muss. Man darf nicht die gesetzlichen Arbeitszeiten verletzen und darf auch nicht die Arbeit im Hauptjob vernachlässigen. Zu dem muss die Einnahme der Person zu 50% aus der Haupteinnahmequelle bestehen, da man sonst möglicherweise die Sozialversicherung doppelt zahlen muss.
Wann muss man die Tätigkeit anmelden?
Der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit muss man nachkommen, wenn man diese selbstständig und langfristig nachkommen möchte und dieser Gewinn einbringen soll. Die Anmeldung sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?
Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, müssen sie keine Gewerbesteuern zahlen. Als Freiberufler zahlt man die Umsatzsteuer, es sei denn man nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Die Höhe der Umsatzsteuer betragen 19% und in einigen Fällen 7%. Freiberufler führen ihre Buchhaltung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Fazit
Freiberufler fangen damit an sich beim Finanzamt anzumelden. Sie schicken ihnen zunächst ein formloses Schreiben und erhalten im Anschluss den steuerlichen Erfassungsbogen.
Die fachliche Kompetenz muss anhand eines Abschlusses nachgewiesen werden. In einigen Ausnahmefällen kann es sein, dass auch sie ein Gewerbe anmelden müssen.
Die Vorteile bei freien Berufen sind, dass man von der Kleinunternehmerregelung profitieren kann, nebenberuflich anfangen kann und auch kein Gewerbe anmelden muss.
Dadurch zahlt man keine Gewerbesteuern, muss keinen Mindestkapital aufweisen und muss auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen und Geld sparen.
Wenn man zunächst nebenberuflich startet, hat man genug Zeit um sich auszutesten. Währenddessen kann man eventuell den Markt erkunden und langsam die Tätigkeit aufbauen. Außerdem ist man durch den Hauptjob finanziell abgesichert.