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Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Es muss angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung sollte schon im Besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn erst mit der Anmeldung ist es erlaubt der Tätigkeit nachzukommen.
Zuerst einmal muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig mache, denn in einigen Städten kann es mehrere Ämter oder Gemeinden geben, die für die Anmeldung zuständig sind. Außerdem bieten auch einige Städte die Möglichkeit an sein Gewerbe online anzumelden.
Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und lästige Wartezeiten vermeiden kann. Je nach Rechtsform kann es sein, dass man sich zuerst im Handelsregister eintragen lassen muss und sich dann beim Gewerbeamt anmelden kann.
Dafür muss man bei mehreren Gesellschaftern in Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen vom Notar beurkunden lassen. Danach kann man zum Gewerbeamt oder man muss erst gar nicht sich eintragen lassen.
Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!
Beim Gewerbeamt muss man dann das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Im Anschluss erhält man den Gewerbeschein und dieser ist die offizielle Berechtigung der Behörden, um der Tätigkeit nachzukommen.
Wer der Tätigkeit ohne Anmeldung nachkommt, kann man mit einem hohen Bußgeld rechnen. Mit der Gewerbeanmeldung beginnt auch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Für die Mitgliedschaft bei der IHK muss einen jährlichen Beitrag zahlen. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Es muss aber nicht jeder ein Gewerbe anmelden, denn es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden Freiberufler genannt.
Wer sind Freiberufler?
Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.
Wer kann Freiberufler sein?
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können.
Wie melden sich Freiberufler an?
Freiberufler müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie persönlich zum Amt gehen. In dem Schreiben müssen sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte.
Außerdem muss man seine eigenen Daten, Anschrift bzw. Kontaktdaten und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt: Was brauche ich?
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Ob es sich dann um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen.
Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird.
Wann melden sich Freiberufler an?
Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird.
Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Falls man Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars zur steuerlichen Erfassung hat, sollte man sich keine Sorgen machen. Es ist normal, dass man Schwierigkeiten hat, da man dies nicht jeden Tag tut.
Doch hier auf GewerbeAnmeldung.com bist du in guten Händen aufgehoben, denn es wird dir dabei geholfen es richtig auszufüllen. Es stehen dir Experten zur Verfügung die dich unterstützen selbstständig zu werden.
Was ist Regelung für Kleinunternehmer?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss.
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.
Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Welche Behörden kommen noch in Frage?
Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer,
Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit.
Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen. Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.
Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.
Außerdem hat man genug Zeit, um den Markt zu erkunden und seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in die Haupttätigkeit ummelden und unabhängig sein.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil. Außerdem können sie sich weitere Steuern sparen.
Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und ist kreditwürdiger.
Fazit
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.
Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.
Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche sich bei der Standeskammer anmelden müssen.
Die Standeskammer ist wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend.
Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Wer möchte kann auch zuerst mit der freiberuflichen Tätigkeit nebenberuflich starten.
Dadurch hat man genug Zeit sich austesten. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.