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Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz § 18 klar geregelt. Sie werden auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt. Bei Katalogberufen handelt es von künstlerische, unterrichtende, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten.
Bei katalogähnlichen Berufen handelt es von beratende, medizinische, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende und müssen auch aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden.
Bei Freiberuflern handelt es sich grundsätzlich um eine Tätigkeit, welches auf Kundenwunsch ausgeübt wird und keine Massenproduktion ist. Bei Freiberuflern liegt oftmals ein akademischer Abschluss vor. Zu den freien Berufen gehören:
- Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte
- Heilpraktiker
- Ingenieure
- Architekten
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Journalisten
- Schriftsteller
- Notare
- Rechtsanwälte
- und noch weitere Berufe
Wo melden sich Freiberufler an?
Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind, müssen sie nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Sie müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Zuerst informiert man das Finanzamt über das Vorhaben. Das tut man über ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Im Anschluss erhält man seine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen.
In dem Schreiben muss man seinen Namen, Anschrift, Daten zum Kontaktieren und die Steuer-ID angeben. Man muss auch kurz beschreiben um welche Tätigkeit es sich handel und wann man damit beginnen möchte.
Es gibt einige Fälle, wo sein kann, dass man trotzdem ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird aber vor Ort beim Finanzamt von dem Beamten entschieden.
Um die freiberufliche Tätigkeit anmelden zu können, muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieser sieht zunächst Komplex aus, aber hier erfährst du, wie du es richtig ausfüllen kannst! Der steuerliche Erfassungsbogen besteht aus acht Seiten.
In Punkt eins macht man Allgemeine Informationen:
- Angaben zur eigenen Person(Name, Adresse und Steuer-ID)
- Angaben zum Ehegatten(falls vorhanden)
- Tätigkeit, welcher ausgeübt werden soll, angeben
- Bankkonto angeben
- Angaben zum Steuerberater (falls vorhanden)
In Punkt zwei folgen die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum des Beginns
- Kammerzugehörigkeit (in der Regel ist man es als Freiberufler nicht)
- Gründungsform (Neugründung, Übernahme, Verlegung)
In Punkt drei wird gefragt, was man sich vorstellt wie viel Einkunft zu erzielen.
In Punkt vier muss man Angaben zur Gewinnermittlung machen.
Punkt fünf betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer.
Im sechsten Punkt muss man Angaben zu Mitarbeitern machen, falls welche beschäftigt werden.
Im siebten Punkt kann man angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.
Nach dem der steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt worden ist, muss er zum Finanzamt zurückgeschickt werden.
Als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
In Punkt sieben des Fragebogens kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Auch Freiberufler haben einen Anspruch darauf.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für neue Selbstständige. Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Dafür muss man allerdings Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf.
Es muss beides erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt. Die Umsatzsteuer betragen 19% und sind die sogenannten Mehrwertsteuer.
Kann man auch eine freiberufliche Tätigkeit online anmelden?
Die freiberufliche Tätigkeit kann man nicht online anmelden. Diesen Service bieten die Finanzämter nicht an und deshalb muss man das Finanzamt in jedem Fall persönlich aufsuchen.
Wann muss man die freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Eine freiberufliche Tätigkeit ist dann anzumelden, wenn eine langfristige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit vorliegt. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen, nach dem man die Tätigkeit aufgenommen hat. Ansonsten muss man alle nicht getätigten Zahlungen im nachhinein zahlen und dies könnte dann auf einem Schlag zu viel sein.
Was kostet die Anmeldung?
Da bei einer Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, zahlen sie auch für die Anmeldung beim Finanzamt nichts. Auch ist für die Anmeldung kein Mindestkapital oder ähnliches notwendig. Jedoch könnte es sein, dass Nachweise gefordert werden (z.B. Führungszeugnis). Dann könnten minimale Kosten auf den Freiberufler zukommen.
Nachweis über die Qualifikation
Da es sich bei Freiberufler um einen Beruf handelt, müssen sie auch diese nachweisen können, weil sie ihrer Tätigkeit ordnungsgemäß nachkommen müssen. Ohne den Nachweis ist es nicht gestattet eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben.
Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Die Eintragung im Handelsregister ist für ein Freiberufler ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Trotzdem hat man die Wahl es zu tun. Neben dem Finanzamt gibt es noch andere Anlaufstellen. Freiberufler müssen sich bei der Standeskammer (kammerpflichtige freie Berufe), Versorgungswerk und Künstlersozialkasse anmelden.
Zu den kammperflichtigen Berufen zählen zum Beispiel Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte und noch einige andere. Die Standeskammer unterstützt und überprüft im allgemeinen den Freiberufler.
Für kammerpflichtige Berufe ist auch die Anmeldung bei dem entsprechenden Versorgungwerk notwendig bzw. verpflichtend. Hier werden die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt. Auch andere Berufe müssen die Rentenversicherung zahlen.
Für Berufe, die nicht dazu verpflichtet sind, können entweder freiwillig die Rentenversicherung zahlen oder eine private Rentenversicherung abschliessen. Die Künstlersozialkasse ist zu vergleichen mit der normalen Krankenkasse.
Die Anmeldung betrifft hier nur die künstlerische Tätigkeiten. Die Berufsgenossenschaft ist auch für Freiberufler verpflichtend. Fall man Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden.
Können Freiberufler trotzdem Gewerbe anmelden?
Einem Freiberufler steht es trotzdem zu ein Gewerbe anzumelden, doch in der Regel lohnt es sich für sie nicht, weil sie dann Gewerbesteuern und die Mitgliedschaft bei der IHK zahlen müssten und zu dem müsste man sich eventuell ins Handelsregister eintragen lassen. Falls man doch ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man am besten die für sich eignende Rechtsform entscheiden.
Krankenversicherung bei Freiberufler
Bei künstlerischen Tätigkeiten meldet man sich bei der Künstlersozialkasse an. Die anderen Berufsgruppen können zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Hier bei sollte man beachten, dass wenn man einmal privat versichert ist nicht zurück zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man anfangs dies gut durchdenken und die Entscheidung treffen.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch kann man nebenberuflich eine Tätigkeit anmelden. Dadurch kann der Freiberufler einige Vorteile genießen. Zunächst eignet es sich am besten für Freiberufler, die sich noch nicht ganz sicher sind. Dadurch haben sie die Möglichkeit sich auszutesten ohne direkt den Job zu kündigen.
Auch wenn die Tätigkeit am Anfang nicht prickelnd läuft, ist man noch durch den Hauptjob abgesichert. Dabei muss man aber beachten, dass man zum einen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreitet.
Damit man in der nebenberuflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, muss man mindestens die Hälfte des Einkommens aus der hauptberuflichen Tätigkeit erzielen. Wenn dies der Fall ist, ist man auch von der Versicherungspflicht befreit. Auch sollte man beachten, dass man die Tätigkeit im Hauptberuf nicht vernachlässigt.
Steuern bei Freiberuflern
Freiberufler sind von den Gewerbesteuern befreit. Als Freiberufler zahlt man nur die Umsatzsteuer. Doch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann ist man von diesen befreit. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%, jedoch gibt es einige Fälle wo man nur 7% zahlen muss. Für die Buchführung reicht bei einem Freiberufler die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Vor- und Nachteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass ohne viel Aufwand man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden kann. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit ist man unabhängig. Dabei entfallen die Gewerbesteuer, weil man nicht ein Gewerbe anzumelden braucht.
Neben den Gewerbesteuern kann man sich auch die Umsatzsteuer sparen, in dem man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Vor allem sind für Künstler die Sozialversicherungsbeiträge gering.
Wenn man sich anfangs unsicher ist, kann man zuerst nebenberuflich mit der Tätigkeit beginnen und muss auch die Versicherung nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Der Nachteil einer freiberuflichen Tätigkeit ist, dass es sein kann keinen festen Gehalt zu haben und dieser zum Beispiel Abhängig von einem Kundenauftrag ist.
Fazit
Für Freiberufler beginnt es beim Finanzamt. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Sie sind nicht der Gewerbeanmeldung verpflichtet. Eine freiberufliche Tätigkeit muss man anmelden, wenn diese langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn einbringen soll.
Welche Berufe zu den Freiberuflern zählen, sind im Gesetz klar geregelt.Frei Berufe sind zum Beispiel: Ärzte, Ingenieure, Schriftsteller, Steuerberater und noch einige andere Berufe. Um sich anmelden zu können, müssen sie dem Finanzamt ein formloses Schreiben schicken.
Daraufhin erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ordentlich ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss man Angaben zur eigenen Person und zur Tätigkeit machen. Zu dem muss man auch ausfüllen, wie viel man sich vorstellt damit zu verdienen.
Bei der Anmeldung beim Finanzamt muss man seine Qualifikation nachweisen, zum Beispiel anhand eines akademischen Abschlusses. Die Anmeldung kostet den Freiberufler gar nichts. Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man sich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Wenn man dies tut ist man von den Umsatzsteuern befreit. Dafür muss man aber darauf achten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen darf.
Auch kann man zunächst damit nebenberuflich starten und erstmal schauen, ob es sich für einen eignet und sich langsam austesten. Dabei hat man noch eine Haupteinnahmequelle und ist auch finanziell abgesichert.