Wer zählt zu den Freiberuflern?
Wer zu den freien Berufen bzw. Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Sie werden von den anderen Berufen abgegrenzt, weil man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet.
Melden die Freiberufler an eine Gewerbe an?
Sie melde kein Gewerbe an, weil Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch, dass Freiberufler kein Gewerbe anmelden, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer. Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich.
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Künstler und Publizisten
- Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In manchen Fällen muss auch bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit der akademische Abschluss nachgewiesen werden.
Wo muss man sich als Freiberufler anmelden?
Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, müssen sie auch nicht zum Gewerbeamt. Als Freiberufler muss man sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie aber persönlich zum Finanzamt gehen, müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.
Finanzamt: Erfassungsbogen
Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises einreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Muss ein Freiberufler Gewerbe anmelden?
Auch wenn ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden muss, kann es in einigen Fällen sein, dass man es trotzdem tun muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man Tätigkeit der Erfassungsbogen nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden.
Ein Beispiel hierfür ist der Beruf als Fotograf. Eigentlich handelt es von einer künstlerischen Tätigkeit, doch je nach dem in welcher Branche man tätig ist, kann es sein, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weiteren Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.
Wann muss man seine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Was wird wen man den Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt?
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden und dies gibt man in dem Bogen an. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Freiberuflich: Einnahmen vostellen mit der Tätigkeit zu erzielen
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Freiberuflich: Angabe zur Gewinnermittlung
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen.
Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können die Regel beim Finanzamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Was kostet die Gründung den Freiberufler?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts.
Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst.
Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Wo muss man sich als Freiberufler noch anmelden?
Als Freiberufler muss man sich bei anderen entsprechenden Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab.
Freiberufler: Was sind die Kammer?
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken– oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss.
Freiberufler: Standeskammer
Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag.
Freiberufler: Künstlersozialkasse
Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden. Sie müssen beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wie kann ein Freiberufler die GbR gründen?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide auch Freiberufler sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.
Wie kann man eine GmbH anmelden?
Auch eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür braucht man einen Gesellschaftsvertrag, welcher vom Notar beurkundet werden muss.
Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen.
Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.
Der Vorteil bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft als Freiberufler wäre, dass es nicht mit seinem privaten Vermögen haftet und dadurch geschützt ist. Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt und es sich lohnen würde.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Am Anfang der Selbstständigkeit herrscht immer eine Unsicherheit, egal um welche Art von Selbstständigkeit es dabei handelt. Doch hat man die Möglichkeit zuerst eine Nebentätigkeit anzumelden und das auch als Freiberufler. Später hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzumelden.
Durch die Nebentätigkeit kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.
Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte.
Vorteile eines Freiberuflers
Es gibt einige Vorteile, die sich für einen Freiberufler anbieten. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen.
Außerdem können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden.
Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wenn man als Freiberufler eine Nebentätigkeit anmeldet, hat man eine zusätzliche Einnahmenquelle, welche positiv bei Kreditinstituten ankommen.
Fazit
Wer zu den Freiberuflern zählt, ist klar im Einkommenssteuergesetz geregelt. Als Freiberufler ist man der Gewerbeanmeldung nicht verpflichtet und meldet sich direkt beim Finanzamt an. Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss auch eventuell seine fachliche Kompetenz nachweisen.
Beim Finanzamt kann man Freiberufler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. In dem Fall zahlt man dann keine Umsatz- und Gewerbesteuer mehr.
Deshalb haben auch Freiberufler einen steuerlichen Vorteil. Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit ganz einfach und schnell erfolgen kann, ohne dass man viel Aufwand betreiben muss.